Betreff
XV. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
Vorlage
FB5/1783/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt Bau empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 wird auf 2,82 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2024 wird auf 1,26 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.       Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2020 mit den verbleibenden 156.752,24 € in die Kalkulation 2024 eingestellt. Das Betriebsergebnis 2021 wird mit 16.000 € - ca. der Hälfte des noch verbleibenden Betrages - vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2022 werden -142.000 € der Unterdeckung, was ca. einem Drittel des Betriebsergebnisses entspricht, vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von 30.752,24 € erfolgt.

 

3.       Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Unterdeckung der Betriebskostenabrechnung 2020 ein kostensteigender Vortrag in Höhe der verbleibenden – 43.442,70 €. Vom negativen Betriebsergebnis 2021 werden kostensteigernd -55.000 € in die Kalkulation vorgetragen. Vom positiven Betriebsergebnis 2022 erfolgt ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 56.000 €, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von -42.442,70 € erfolgt.

 

 

4.       Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 26,20 € festgesetzt.

 

5.       Die XV. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2023 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 hat ergeben, dass eine Anpassung der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.

 

1.       Gebühren

 

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2023 auf 2,22 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser und erhöht sich für 2024 auf 2,82 €. Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 1,11 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und steigt 2024 auf 1,26 €.

 

2.       Ergebnisvorträge

 

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 15.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Der Vortrag der Kostenüber- und –unterdeckungen aus den relevanten Betriebskostenabrechnungen erfolgt wie im Beschlusstext unter den Punkten 2. und 3. beschrieben.“

 

3.       Gebühren Wasserzwischenzähler

 

Gemäß aktueller Kalkulationen der Stadtwerke Meerbusch GmbH für das Jahr 2024 betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 26,20 €. Momentan belaufen sich diese Kosten auf 26,24 € pro Zähler.

 

 

Erläuterung der Kostensteigerungen

 

Die beiden größten Kostenpositionen in der Gebührenkalkulation sind der Klärkostenanteil und die kalkulatorischen Kosten. Im Vergleich zur Kalkulation 2023 sind in diesen – aber auch in allen anderen Bereichen – enorme Steigerungen zu verzeichnen.

 

I.        Klärkostenanteil

 

Gem. der Kalkulation des Stadtentwässerungsbetriebes Düsseldorf steigen die Kosten pro Kubikmeter von 0,5163 € für 2023 auf 0,6473 € für 2024. Diese Entwicklung sei auf folgende Faktoren zurückzuführen:

 

·         Hohe Tarifabschlüsse für 2023 und 2024

·         Allgemein hohe Strom- und Gaspreise für 2023 und 2024

·         Aufgrund der nach wie vor allgemein hohen gesamtwirtschaftlichen Inflationstendenzen erhöhen sich die Betriebs-, Unterhaltungs-, Material- und Entsorgungsaufwendungen um ca. 36 %

 

II.      Kalkulatorische Kosten

 

a)      Kalkulatorische Abschreibung

 

Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach dem Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Diese Berechnungsmethode ist – zuletzt bestätigt in der Begründung zur Änderung der § 6 KAG NRW vom 15.12.2022 – als rechtmäßig anerkannt. Als Steigerungsindex wurde für Kanalhaltungen und Gebäude der Baupreisindex Ortskanäle lt. IT NRW verwendet und für 2024 mit 170 angesetzt. Für maschinentechnische Einrichtung und bewegliches Vermögen wurde der Verbraucherpreisindex mit 124 angenommen. Im Vergleich dazu lag der Baupreisindex in der Kalkulation 2023 bei 160 und der Verbraucherpreisindex bei 121. Somit lag der Wiederbeschaffungszeitwert des gesamten Vermögens des Abwasserbetriebes der Stadt Meerbusch 2023 bei 294.400.000 € und 2024 bei ca. 334.000.000 €. Dieses führt zu dem drastischen Anstieg der kalkulatorischen Abschreibungen.

 

b)      Kalkulatorische Verzinsung

 

Die kalkulatorische Verzinsung wird auf Basis des Restbuchwertes nach Abschreibung auf den Anschaffungswert abzüglich des Abzugskapitals (Beiträge, Erschließungsgebühren, Zuschüsse) ermittelt.

 

Seit der Änderung des § 6 Abs. 2, S. 2 Nr. 2 des KAG (15.12.2022) ist vorgeschrieben, bei der Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert, bei der einheitlichen Verzinsung des Fremd- und Eigenkapitals, den kalkulatorischen Nominalzins anzuwenden. Der sich daraus rechnerisch ergebende Zinssatz wird jährlich von der gpa veröffentlicht und hat als Datengrundlage für die Festlegung den langjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten. Für das Jahr 2023 wurden in der Kalkulation 2,696 % angenommen, für die Kalkulation 2024 3,026667 %. Damit erhöhen sich die kalkulatorischen Zinsen von 1.171.790 € auf 1.374.860 €.

 

Insgesamt beträgt die Kostensteigerung ca. 2,1 Mio €, so dass eine Gebührenerhöhung unausweichlich ist.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Haushaltsjahr 2024 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 8.236.000 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von ca. 6.481.000 € erwartet. Davon entfallen 2.260.000 € auf städtische Flächen, die im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung abgebildet werden.

 

Im Haushaltsjahr 2024 erfolgt eine Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 172.752,24 € aus Überdeckungen der Jahre 2020 und 2021. Für die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt eine Entnahme in Höhe von 56.000 € aus der Überdeckung 2022.

 

 


Alternativen:

./.