Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt Bau empfiehlt dem Rat,
folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die
Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 wird auf 2,82 €/m3, die
Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2024 wird auf 1,26 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 (Anlage B) wird
Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der
Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2020 mit den verbleibenden 156.752,24 € in die
Kalkulation 2024 eingestellt. Das Betriebsergebnis 2021 wird mit 16.000 € - ca.
der Hälfte des noch verbleibenden Betrages - vorgetragen. Vom Betriebsergebnis
2022 werden -142.000 € der Unterdeckung, was ca. einem Drittel des
Betriebsergebnisses entspricht, vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in
Höhe von 30.752,24 € erfolgt.
3.
Bei der
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Unterdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2020 ein kostensteigender Vortrag in Höhe der
verbleibenden – 43.442,70 €. Vom negativen Betriebsergebnis 2021 werden
kostensteigernd -55.000 € in die Kalkulation vorgetragen. Vom positiven
Betriebsergebnis 2022 erfolgt ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von
56.000 €, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von -42.442,70 €
erfolgt.
4.
Die
Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des
Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes
wird auf 26,20 € festgesetzt.
5.
Die XV.
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und
Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2023 festgesetzt worden.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 hat ergeben, dass eine
Anpassung der Schmutzwasser- und der Niederschlagswassergebühr wegen des
gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des
Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.
1. Gebühren
Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr
2023 auf 2,22 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser und erhöht sich für 2024
auf 2,82 €. Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 1,11 €
pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und steigt
2024 auf 1,26 €.
2.
Ergebnisvorträge
Nach der Änderung des § 6
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 15.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es
besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände,
Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von
vier Jahren auszugleichen. Der Vortrag der Kostenüber- und
–unterdeckungen aus den relevanten Betriebskostenabrechnungen erfolgt wie im
Beschlusstext unter den Punkten 2. und 3. beschrieben.“
3. Gebühren
Wasserzwischenzähler
Gemäß aktueller Kalkulationen der Stadtwerke Meerbusch GmbH für das Jahr 2024 betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 26,20 €. Momentan belaufen sich diese Kosten auf 26,24 € pro Zähler.
Erläuterung der
Kostensteigerungen
Die beiden größten Kostenpositionen in der Gebührenkalkulation sind der Klärkostenanteil und die kalkulatorischen Kosten. Im Vergleich zur Kalkulation 2023 sind in diesen – aber auch in allen anderen Bereichen – enorme Steigerungen zu verzeichnen.
I.
Klärkostenanteil
Gem. der Kalkulation des
Stadtentwässerungsbetriebes Düsseldorf steigen die Kosten pro Kubikmeter von
0,5163 € für 2023 auf 0,6473 € für 2024. Diese Entwicklung sei auf
folgende Faktoren zurückzuführen:
·
Hohe
Tarifabschlüsse für 2023 und 2024
·
Allgemein
hohe Strom- und Gaspreise für 2023 und 2024
·
Aufgrund der
nach wie vor allgemein hohen gesamtwirtschaftlichen Inflationstendenzen erhöhen
sich die Betriebs-, Unterhaltungs-, Material- und Entsorgungsaufwendungen um
ca. 36 %
II. Kalkulatorische
Kosten
a)
Kalkulatorische
Abschreibung
Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach dem Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Diese Berechnungsmethode ist – zuletzt bestätigt in der Begründung zur Änderung der § 6 KAG NRW vom 15.12.2022 – als rechtmäßig anerkannt. Als Steigerungsindex wurde für Kanalhaltungen und Gebäude der Baupreisindex Ortskanäle lt. IT NRW verwendet und für 2024 mit 170 angesetzt. Für maschinentechnische Einrichtung und bewegliches Vermögen wurde der Verbraucherpreisindex mit 124 angenommen. Im Vergleich dazu lag der Baupreisindex in der Kalkulation 2023 bei 160 und der Verbraucherpreisindex bei 121. Somit lag der Wiederbeschaffungszeitwert des gesamten Vermögens des Abwasserbetriebes der Stadt Meerbusch 2023 bei 294.400.000 € und 2024 bei ca. 334.000.000 €. Dieses führt zu dem drastischen Anstieg der kalkulatorischen Abschreibungen.
b)
Kalkulatorische
Verzinsung
Die kalkulatorische Verzinsung wird auf Basis des Restbuchwertes nach Abschreibung auf den Anschaffungswert abzüglich des Abzugskapitals (Beiträge, Erschließungsgebühren, Zuschüsse) ermittelt.
Seit der Änderung des § 6 Abs. 2, S. 2 Nr. 2 des KAG (15.12.2022) ist vorgeschrieben, bei der Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert, bei der einheitlichen Verzinsung des Fremd- und Eigenkapitals, den kalkulatorischen Nominalzins anzuwenden. Der sich daraus rechnerisch ergebende Zinssatz wird jährlich von der gpa veröffentlicht und hat als Datengrundlage für die Festlegung den langjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten. Für das Jahr 2023 wurden in der Kalkulation 2,696 % angenommen, für die Kalkulation 2024 3,026667 %. Damit erhöhen sich die kalkulatorischen Zinsen von 1.171.790 € auf 1.374.860 €.
Insgesamt beträgt die Kostensteigerung ca. 2,1 Mio €, so dass eine Gebührenerhöhung unausweichlich ist.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Im Haushaltsjahr 2024 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 8.236.000 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von ca. 6.481.000 € erwartet. Davon entfallen 2.260.000 € auf städtische Flächen, die im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung abgebildet werden.
Im Haushaltsjahr 2024 erfolgt eine Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 172.752,24 € aus Überdeckungen der Jahre 2020 und 2021. Für die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt eine Entnahme in Höhe von 56.000 € aus der Überdeckung 2022.
Alternativen:
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