Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich
einer entsprechenden Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss am
24.10.2023!
1. Der Rat stellt gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 fest.
2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 9.941.055,25 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß § 96 Abs. 1 S. 5 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
24.10.2023 den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beraten und unterbreitet dem Rat
den vorstehenden Beschlussvorschlag.
Im Übrigen wird auf die Sachdarstellung zum Rechnungsprüfungsausschuss am 24.10.2023 mit den dortigen Anlagen verwiesen.
Die unterschriebene Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses als Anlage zu dieser Vorlage wird nachgereicht.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Jahresabschluss 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von insgesamt 9.941.055,25 € ab. Er wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.