hier: Planfeststellung: Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG und § 17 UVPG
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt keine Einwendungen im Anhörungsverfahren
gemäß § 22 NABEG und § 17 UVPG Ost-Osterath(Vorhaben1),
Abschnitt NRW3a (Kreisgrenze Kleve/Wesel zwischen Uedem und Sonsbeck- Konverter
Meerbusch zu erheben.
Sachverhalt:
Der Vorhabeträger Amprion GmbH plant zur Netzverstärkung die Errichtung einer Hochspannungsleitung zwischen der Kreisgrenze Kleve/Wesel zwischen Uedem und Sonsbeck und der Konverterstation Meerbusch. Es handelt sich dabei um den Abschnitt NRW 3a des Vorhabens 1 des Bundesbedarfsplangesetztes (BBPIG), für den die Bundesnetzagentur das Planfeststellungsverfahren durchführt.
Am 05.11.2021 hat Amprion GmbH einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gemäß §19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) für den oben genannten Planungsabschnitt bei der Bundesnetzagentur gestellt. Ziel des Planfeststellungsverfahren ist die Feststellung des Planes durch die Bundesnetzagentur gemäß § 24NABEG.
Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Bundesnetzagentur in diesem Verfahren keine öffentliche Antragskonferenz durchführen. Anstelle der Antragskonferenz haben die Träger öffentlicher Belange, sowie die anerkannten Umweltvereinigungen schriftlich oder elektronisch Stellungnahmen abgegeben (Stellungnahme der Stadt Meerbusch vom 13.01.2022) auf deren Grundlage ein Untersuchungsrahmen am 16.03.2022 festgelegt wurde, in dem der Inhalt, der von dem Vorgabeträger zu ergänzenden Unterlagen gemäß § 21NABEG für die Planfeststellung bestimmt wurde. Dieser Unterlagen wurden der Bundesnetzagentur vorgelegt und am 16.08.2023 gemäß § 21 Abs.5 NABEG für vollständig erklärt. Die vollständigen Unterlagen sind der Stadt Meerbusch als Träger der öffentlichen Belange am 24.08.2023 zur Stellungnahme vorgelegt worden. Die Stellungnahme soll bis zum 27.10.2023 abgegeben werden.
Im Stadtgebiet
Meerbusch verläuft der letzte Abschnitt der A -Nord Trasse (NRW 3a). Sie
erreicht südlich von Meerbusch-Osterath den Konverter und endet dort. (Siehe
Anlage 1). Die Zu-
lassung von Bau
und Betrieb des Konverters nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und des
Abschnittes NRW3b (Länge ca. 0,7 km) Planfeststellungsverfahren Ultranet:
Vorhaben 2 sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
Der Abschnitt NRW
3a verläuft mit nur ca. 1,3 Kilometer über das Stadtgebiet. Betroffen sind:
landwirtschaftlich genutzte Privatgrundstücke, Grundstücke der Vorgabeträgers
Amprion und ein Grundstück der Stadt Meerbusch: hier die Kaarster Str. Die
Kabeltrasse wird in größtenteils in der offenen Grabenbauweise gebaut. Kaarster Straße wird in geschlossen Bauweise
per HDD-Verfahren überquert. Kurz davor befindet sich westlich ein
Muffenstandort, wo die einzelnen Kabelstücke miteinander verbunden werden.
Da der
Konverterstandort endgültig genehmigt worden ist, ist für den letzten Abschnitt
der A-Nord Trasse, die zu prüfende Alternative (Anbindung an den
Konverterstandort Kaarster Dreieck) entfallen. Stadt Meerbusch will die
Energiewende vorantreiben. In diesem Planfeststellungsverfahren ist die Stadt als Trägerin
der öffentlichen Belange und Grundstückseigentümerin nicht
beeinträchtig, deshalb schlägt die Verwaltung vor keine Bedenken vorzutragen
und keine erneute Stellungnahme abzugeben.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Alternativen:
keine