Betreff
3. Bericht zur Finanzsituation und Finanzschäden 2023 zum 31.08.2023
Vorlage
SB8SFI/0695/2023
Art
Informationsvorlage

Corona- und kriegsbedingte Finanzschäden

 

Nachfolgend ist eine kompakte Darstellung der maßgeblichen corona- und kriegsbedingten Finanzschäden aus Mindererträgen und Mehraufwendungen für den Haushalt 2023 aufgeführt. In die Übersicht wurde einerseits die Schadensdarstellung gemäß des Haushaltsplans 2023 einbezogen sowie andererseits eine konkrete Schadensdarstellung zum Stichtag des Berichts nebst Prognose zum 31.12.2023.

 

Bei den isolierten Positionen nehmen im Rahmen der kriegsbedingten Finanzschäden die Schäden am Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie die erhöhten Kosten für Öl-, Gas- und Strompreise einen ganz überwiegenden Teil ein. Im weiteren Verlauf des Jahres wird sich zeigen, ob die prognostizierten Schadenswerte bei den Energiekosten tatsächlich eintreten werden. Hier lässt sich in den letzten Monaten wieder ein moderater Rückgang der entsprechenden Preise bemerken. Es bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Im Hinblick auf die Schadensprognose zum Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer musste diese aufgrund der Mai-Steuerschätzung leicht nach oben korrigiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzbericht

 

Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird hiermit der 3. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2023 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2023 mit Stand 31.08.2023. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen und eine Darstellung zur derzeitigen Situation der Zuwendungen und Zuschüsse zum 31.08.2023. Die allgemeinen Daten nebst Erläuterungen zum Finanzbericht sind nachfolgend dargestellt.

 

 

 

2023

veranschlagt

Stand

31.03.2023

Stand

31.05.2023

Stand
31.08.2023

Prognose

31.12.2023

1.        Kreisumlage

29.762.000 €

6.553.200 €

13.106.400 €

21.041.453

28.976.453 €

2.        Gewerbesteuer

41.680.000 €

35.414.682 €

37.274.900 €

36.200.000

41.189.000 €

3.        Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

44.311.200 €

0 €

10.770.343 €

21.159.437 €

44.217.960 €

4.        Personalkosten

46.400.800 €

10.445.454 €

17.623.496 €

27.846.368 €

46.400.800 €

5.        Pensionszahlungen an Versorgungskasse

4.320.000 €

3.683.400 €

3.738.512 €

3.738.512 €

4.320.000 €

6.        Grundstücksverkäufe

a)        Erträge

b)        Einzahlungen

 

916.300 €

2.905.000 €

 

0 €

0 €

 

0 €

359.256 €

 

0 €

397.927 €

 

658.700 €

1.309.000 €

7.        Baumaßnahmen

36.984.277 €

2.283.895 €

2.944.634 €

5.231.717

/

8.        Staatszuschüsse

5.036.399 €

1.159.297 €

1.410.350 €

2.301.208 €

4.185.135 €

9.        Kreditaufnahme

a)         Neuaufnahme

b)        Umschuldungen

 

23.489.100 €

3.880.000 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

0 €

3.879.655 €

 

0 €

3.879.655 €

10.      Tilgung

a)        Kreditmarkt

b)        Umschuldungen

 

5.182.600 €

3.880.000 €

 

1.334.374 €

0 €

 

1.733.396 €

0 €

 

2.907.015 €

3.879.655 €

 

5.182.600 €

3.879.655 €

11.      Kredite zur Liquiditätssicherung

 

0 €

0 €

0 €

0 €

12.      Sach- und Dienstleistungen

37.760.268 €

9.381.918 €

14.688.887,88€

24.692.834 €

34.739.200 €

13.      Gesamtvollstreckungsvolumen

 

3.220.000 €

2.860.000 €

2.710.000 €

 


Erläuterungen zum Finanzbericht

 

 

zu Nr. 1:

Die Kalkulation der Kreisumlage für den Haushalt 2023 wurde mit einem Hebesatz von 32,00 % und einer SGB II Beteiligung von 1,50 % vorgenommen. Der am 29.03.2023 im Kreistag beschlossene und nunmehr auch in Kraft getretene Kreishaushalt 2023 sieht einen Hebesatz von 31,50 % und eine SGB II Beteiligung von 1,43 % vor. Dadurch reduziert sich die von der Stadt zu zahlende Kreisumlage um 785.547 € auf insgesamt 28.976.453 €. Der Kreistag hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 eine Weitergabe der voraussichtlichen Überdeckung aus dem Kreishaushalt 2022 an die Kreisgemeinschaft beschlossen. Wie hoch diese Reduzierung tatsächlich ausfallen wird, kann zurzeit nicht prognostiziert werden.

 

 

zu Nr. 2:

Die dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer gründen auf den für 2022 eingenommenen Ist- Werten sowie den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes. Darüber hinaus wurden die örtlichen Verhältnisse und Strukturen in den einschlägigen Prognosen zur steuerlichen Entwicklung einbezogen.

 

Zum dargestellten Stichtag besteht zwischen Planwert und dem derzeitigen Anordnungssoll eine Differenz i.H.v. rund 5 Mio. €. Die erwartete positive unterjährige Entwicklung des Anordnungs-solls stellt sich auch in diesem Jahr dar. Nach der vorliegenden Mai-Steuerschätzung musste die Prognose zum 31.12. allerdings um 491.000 Euro nach unten korrigiert werden.

 

 

zu Nr. 3:

Wie bereits im letzten Finanzbericht dargestellt, musste die aufgezeigte Prognose zum 31.12.2023 i.H.v. 93.240 € nach unten angepasst werden. Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der aktuellen Mai-Steuerschätzung und den dortigen Prognosen für den weiteren Jahresverlauf.

 

 

zu Nr.4:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Personalkosten zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.5:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.6:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Ansätze zu den Grundstücksverkäufen zum 31.12. ganz überwiegend erreicht werden können. Einzig bei einer Einzahlung von 170.000 € ist bereits jetzt absehbar, dass diese nicht in 2023 erzielt werden kann.

Mit den angemeldeten Einzahlungen in der Bodenordnung in Höhe von ca. 170.000 € kann in diesem Jahr nicht gerechnet werden, sondern erst in 2024. Das wasserrechtliche Verfahren in der Umlegung Nr. 48 wird, Stand heute, frühestens im Herbst 2023 abgeschlossen sein, erst danach kann der Umlegungsplan aufgestellt werden, sodass die Fälligkeit der Mehrwertausgleiche nicht mehr in 2023 liegen wird.

 

 

zu Nr. 7:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich. Jedoch wird bereits zu diesem Stichtag deutlich, dass mit großer Wahrscheinlichkeit ein überwiegender Teil der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze für Baumaßnahmen nicht abfließen wird.

 

 

zu Nr. 8:

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2023 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen sowie weitere Sachverhalte entsprechende Zuschüsse eingeplant. Der Bericht enthält eine entsprechende Übersicht hierzu.

 

 

zu Nr. 9a und b:

Für das Haushaltsjahr 2023 besteht eine Kreditermächtigung für Investitionskredite i.H.v. 23.489.100 €. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Kreditermächtigung nicht in Anspruch genommen werden muss. Dies liegt insbesondere an dem tatsächlichen Abfluss der geplanten Baumaßnahmen (siehe Ziffer 8). Hier ist erkennbar, dass entgegen der Planung deutlich weniger Mittel zur Abwicklung der Baumaßnahmen abfließen, daher ist die veranschlagte Kreditfinanzierung nicht notwendig. Die Kreditermächtigung wird einmalig in das nächste Haushaltsjahr übertragen und kann daher auch noch im Haushaltsjahr 2024 in Anspruch genommen werden.

 

Des Weiteren stand ein Betrag von knapp 3.880.000 € zur Umschuldung zur Verfügung. Der aufgezeigte Betrag wurde zum 03.07.2023 prolongiert, dies insbesondere unter Berücksichtigung der momentanen und prognostizierten Liquiditätslage.

 

 

zu Nr. 10a und b:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.11:

Zum Stichtag bestehen keine Liquiditätskredite. Unterjährig wird mit vereinzelten kurzfristigen Liquiditätskrediten gerechnet. Zum Jahresende bestehen aller Voraussicht nach keine Verbindlichkeiten durch Kassenkredite.

 

 

zu Nr. 12:

Die Prognose entspricht dem durchschnittlichen Volumen der letzten Jahre. Für das Jahresende ist momentan mit einem entsprechenden Bedarf unterhalb des Planansatzes zu rechnen.

 

 

zu Nr. 13:

Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich auf rund 2,710 Mio. €. Es ist im Vergleich zum letzten Finanzbericht ein weiterer moderater Rückgang des Vollstreckungsvolumens zu verzeichnen.

 


gez.

Christian Bommers

Bürgermeister