Betreff
Sachstand Neubau Brüder-Grimm-Schule am Standort Bildungscampus Böhler
Vorlage
DezIII/0693/2023
Art
Informationsvorlage

 

Ausgangssituation, bisherige Beschlüsse

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 13.04.2021 stellte die durch die Verwaltung beauftragte Gutachterin Frau Lexis vom Planungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch die Schulentwicklungsplanung für die Meerbuscher Grundschulen vor.

Zusammengefasst konnte nachgewiesen werden, dass entgegen anderer Statistiken und Prognosen aus den Vorjahren die Schülerzahlen in Meerbusch stark steigen werden. Zudem verschärft ein Rechtsanspruch auf Betreuung in der Offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2026/27 die Situation in den Meerbuscher Grundschulen, da diese bereits jetzt an den Grenzen der räumlichen und organisatorischen Kapazitäten angelangt sind. In der gleichen Sitzung hat der Ausschuss die Beauftragung von Machbarkeitsstudien für den Um- und Ausbau der Meerbuscher Grundschulen (Vorlage FB3/1314/2021) einstimmig beschlossen.

 

Insbesondere die Schülerzahlentwicklung in Büderich stellt den Schulträger vor umfangreiche Aufgaben. Aus diesem Grund hat die Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Sport in seiner gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 26.01.2022 den Neubau einer Grundschule auf dem Areal Böhler II vorgeschlagen (Vorlage FB3/1457/2021). Diesem Vorschlag folgten die beiden Ausschüsse mehrheitlich.

 

Mit Beschluss des Rats der Stadt Meerbusch wurde die Verwaltung mit der Durchführung eines nichtoffenen, einphasigen Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 beauftragt (Vorlage BM/1574/2022). Dieser startete am 03.11.2022 mit der EU-weiten Bekanntmachung und wurde planmäßig am 06. Juni 2023 mit Sitzung des Preisgerichts erfolgreich abgeschlossen und das Ergebnis veröffentlicht.

 

 

Ergebnis des Realisierungswettbewerbs

 

In drei separaten Rundgängen begutachtete und bewertete das 20-köpfige Gremium aus Architekten, Freiraumplanern und Fachingenieuren, Vertreter der politischen Fraktionen und der Stadtverwaltung alle eingereichten Lösungsvorschläge. Wichtige pädagogische und organisatorische Aspekte brachten Anne Weddeling-Wolff (stellvertretende Preisrichterin und Sprecherin der Meerbuscher Grundschulen) sowie Stephanie Pieper, (Beraterin in der Jury und Leiterin der Brüder-Grimm-Schule) ein.

 

Mit dem ersten Preis wurde die Arbeit des Generalplanerteams pde Integrale Planung, Berlin (Architektur, Tragwerk und TGA) mit Simons & Hinze Landschaftsarchitekten, Berlin ausgezeichnet. Der Siegerentwurf überzeugt durch Maßstäblichkeit und städtebauliche Klarheit. Den akustischen Einflüssen der Böhlerstraße wird eine Raumkante entgegengesetzt. Die Lern-Cluster sind zur ruhigen Schulhofseite orientiert, welche durch unterschiedlich proportionierte Höfe gegliedert wird. Sowohl die Positionierung des Haupteingangs mit Vorplatz zur Ruth-Niehaus-Straße wie auch die differenzierte und hochwertige Gestaltungsqualität der Freiräume überzeugten die Jury. Die Baukörper in Holz-Hybrid-Konstruktion mit Fassade aus Holz-Elementen sind nachhaltig konzipiert.

 

 

Stand der Vertragsverhandlung zur Vergabe der Generalplanerleistung und Ausblick

 

Wie in der Wettbewerbsauslobung festgelegt, wird derzeit in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) mit dem ersten Preisträger über die weiteren Leistungen und das Honorarangebot verhandelt. Die Stadt wird hierbei durch eine im Vertragsrecht versierte Kanzlei unterstützt.

 

Die zu vergebene Generalplanerleistung umfasst schwerpunktmäßig die Leistungsbilder Objektplanung (d.h. Architektenleistung), Freianlagenplanung, Tragwerksplanung sowie technische Gebäudeausrüstung den Schwerpunkt. Der Abruf der Planungsleistung wird in Einzelstufen erfolgen, die sich an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure anlehnen.

 

Der erste Preisträger und Verhandlungspartner, die Firma pde Integrale Planung GmbH, zeigt sich bisher als professioneller Verhandlungspartner mit dem Bestreben, den Anforderungen der Stadt Meerbusch zügig und erschöpfend nachzukommen. Der Vertragsabschluss über die Generalplanerleistung ist zu Beginn des dritten Quartals 2023 geplant.

 

Nach Vertragsschluss startet unmittelbar die Erarbeitung der Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung. Ziel ist, die Vorentwurfsplanung möglichst im ersten Quartal 2024 abzuschließen. Die Ergebnisse werden anschließend der Politik vorgestellt.

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Andreas Apsel

Erster und Technischer Beigeordneter