Ausgangssituation, bisherige Beschlüsse
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 13.04.2021
stellte die durch die Verwaltung beauftragte Gutachterin Frau Lexis vom
Planungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch die Schulentwicklungsplanung
für die Meerbuscher Grundschulen vor.
Zusammengefasst konnte nachgewiesen werden, dass entgegen anderer
Statistiken und Prognosen aus den Vorjahren die Schülerzahlen in Meerbusch
stark steigen werden. Zudem verschärft ein Rechtsanspruch auf Betreuung in der
Offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2026/27 die Situation in den Meerbuscher
Grundschulen, da diese bereits jetzt an den Grenzen der räumlichen und
organisatorischen Kapazitäten angelangt sind. In der gleichen Sitzung hat der
Ausschuss die Beauftragung von Machbarkeitsstudien für den Um- und Ausbau der
Meerbuscher Grundschulen (Vorlage FB3/1314/2021) einstimmig beschlossen.
Insbesondere die Schülerzahlentwicklung in Büderich stellt den
Schulträger vor umfangreiche Aufgaben. Aus diesem Grund hat die Verwaltung dem
Ausschuss für Schule und Sport in seiner gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss
für Planung und Liegenschaften am 26.01.2022 den Neubau einer Grundschule auf
dem Areal Böhler II vorgeschlagen (Vorlage FB3/1457/2021). Diesem Vorschlag
folgten die beiden Ausschüsse mehrheitlich.
Mit Beschluss des Rats der Stadt Meerbusch wurde die Verwaltung mit der
Durchführung eines nichtoffenen, einphasigen Realisierungswettbewerbs nach RPW
2013 beauftragt (Vorlage BM/1574/2022). Dieser startete am 03.11.2022 mit der
EU-weiten Bekanntmachung und wurde planmäßig am 06. Juni 2023 mit Sitzung des
Preisgerichts erfolgreich abgeschlossen und das Ergebnis veröffentlicht.
Ergebnis des
Realisierungswettbewerbs
In drei separaten
Rundgängen begutachtete und bewertete das 20-köpfige Gremium aus Architekten,
Freiraumplanern und Fachingenieuren, Vertreter der politischen Fraktionen und
der Stadtverwaltung alle eingereichten Lösungsvorschläge. Wichtige pädagogische
und organisatorische Aspekte brachten Anne Weddeling-Wolff (stellvertretende
Preisrichterin und Sprecherin der Meerbuscher Grundschulen) sowie Stephanie
Pieper, (Beraterin in der Jury und Leiterin der Brüder-Grimm-Schule) ein.
Mit dem ersten Preis
wurde die Arbeit des Generalplanerteams pde Integrale Planung, Berlin
(Architektur, Tragwerk und TGA) mit Simons & Hinze Landschaftsarchitekten,
Berlin ausgezeichnet. Der Siegerentwurf überzeugt durch Maßstäblichkeit und
städtebauliche Klarheit. Den akustischen Einflüssen der Böhlerstraße wird eine
Raumkante entgegengesetzt. Die Lern-Cluster sind zur ruhigen Schulhofseite
orientiert, welche durch unterschiedlich proportionierte Höfe gegliedert wird.
Sowohl die Positionierung des Haupteingangs mit Vorplatz zur
Ruth-Niehaus-Straße wie auch die differenzierte und hochwertige
Gestaltungsqualität der Freiräume überzeugten die Jury. Die Baukörper in
Holz-Hybrid-Konstruktion mit Fassade aus Holz-Elementen sind nachhaltig
konzipiert.
Stand der Vertragsverhandlung zur Vergabe der Generalplanerleistung und
Ausblick
Wie in der Wettbewerbsauslobung festgelegt, wird derzeit in einem
Verhandlungsverfahren gemäß VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge) mit dem ersten Preisträger über die weiteren Leistungen und das
Honorarangebot verhandelt. Die Stadt wird hierbei durch eine im Vertragsrecht
versierte Kanzlei unterstützt.
Die zu vergebene Generalplanerleistung umfasst schwerpunktmäßig die
Leistungsbilder Objektplanung (d.h. Architektenleistung), Freianlagenplanung,
Tragwerksplanung sowie technische Gebäudeausrüstung den Schwerpunkt. Der Abruf
der Planungsleistung wird in Einzelstufen erfolgen, die sich an die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure anlehnen.
Der erste Preisträger und Verhandlungspartner, die Firma pde Integrale
Planung GmbH, zeigt sich bisher als professioneller Verhandlungspartner mit dem
Bestreben, den Anforderungen der Stadt Meerbusch zügig und erschöpfend
nachzukommen. Der Vertragsabschluss über die Generalplanerleistung ist zu
Beginn des dritten Quartals 2023 geplant.
Nach Vertragsschluss startet unmittelbar die Erarbeitung der
Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung. Ziel ist, die Vorentwurfsplanung
möglichst im ersten Quartal 2024 abzuschließen. Die Ergebnisse werden
anschließend der Politik vorgestellt.
In Vertretung
gez.
Andreas Apsel
Erster und Technischer Beigeordneter