Betreff
Bildung eines Sonderausschusses "Zukunft der Schulen"
Vorlage
SB9JR/1761/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, einen Sonderausschuss „Schulentwicklung“ zu bilden. Neben dem Bürgermeister als Vorsitzendem werden folgende stimmberechtigten Ratsmitglieder und sowie folgende Vertreter/innen benannt:

 

CDU-Fraktion (7 Personen): …

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3 Personen): …

 

SPD-Fraktion (2 Personen): …

 

FDP-Fraktion (2 Personen): …

 

Fraktion GRÜN-alternativ (1 Person): …

 

UWG-Fraktion (1 Person): …

 

Fraktion Die FRAKTION (1 Person): …

 

Daneben werden folgende beratenden Mitglieder aus dem Ausschuss für Schulen und Sport und folgende Vertreter/innen in den neuen Sonderausschuss berufen:

 

Vertretung Grundschulen: Frau Anne Weddeling-Wolff (Frau Stephanie Pieper)

 

Vertretung weiterführende Schulen: Herr Christian Dölls (Frau Dorothee Schiebler)

 

Vertretung Stadt-Sport-Verband: Herr Peter Dietz (Herr Johannes Peters)

 

Vertretung Schulpflegschaften: Herr Andreas Trojan (Frau Antje Schwarzburger)

 

Vertretung evangelische Kirche: Herr Wilfried Pahlke (Frau Karin Schwark)

 

Vertretung katholische Kirche: Frau Dr. Stefanie Hötteke (Herr Michael Berning)

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch steht im Schulbereich vor großen Herausforderungen. Sämtliche Grund- und weiterführenden Schulen im Stadtgebiet sind sanierungsbedürftig und mit Blick auf steigende Schülerzahlen und den ab dem Schuljahr 2027 / 2028 geltenden Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag mit zu wenigen bzw. den aktuellen Anforderungen an moderne Lernräume nicht mehr entsprechenden Räumlichkeiten ausgestattet. Daher werden derzeit sukzessive Machbarkeitsstudien für die bauliche Ertüchtigung der einzelnen Grundschulen erstellt und bislang im Ausschuss für Schule und Sport als dem für die schulkonzeptionellen Aspekte zuständigen Fachausschuss vorgestellt und beraten.

 

Neben dem Ausschuss für Schule und Sport sind nach der städtischen Zuständigkeitsordnung auch der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau insbesondere im Hinblick auf bau- bzw. gebäudefachliche Fragen (vgl. §§ 2 Abs. 3, 6 Abs. 2 lit. e, 8 Abs. 4) sowie ggf. der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss im Hinblick auf seine koordinierende Funktion und die (über- und außerplanmäßige) Bereitstellung finanzieller Mittel (vgl. § 3) zu beteiligen. Aufgrund dieser Aufteilung der Zuständigkeiten und auch der besonderen Bedeutung der Schulentwicklungsplanung für die Stadt waren und sind folglich immer mehrere Fachausschüsse zu beteiligen. Dies bedeutet einen erheblichen Abstimmungsaufwand zwischen den einzelnen Ausschüssen, einen zusätzlichen Arbeitsaufwand bei der Sitzungsvor- und -nachbereitung sowie damit einen nicht unerheblichen zusätzlichen Zeitbedarf im Fortgang der zahlreichen Bauvorhaben. Zudem kann es zu widersprüchlichen Beschlüssen der Ausschüsse kommen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Dauer der Planung und Umsetzung der so skizzierten Schulentwicklungsprojekte einen Sonderausschuss „Schulentwicklung“ als Unterausschuss und in der (grundsätzlichen) Zusammensetzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zu bilden, wie es in anderen Bereichen in der Vergangenheit mit guten Erfahrungen schon geschehen ist (Sonderausschuss „Sanierung Hallenbad“ und Sonderausschuss „Zukunft der Feuerwehr“). In diesem neu und zusätzlich zu bildenden Sonderausschuss sollen alle Fragen in Verbindung mit der Schulentwicklungsplanung (von der Finanzierung bis zur Fertigstellung) gebündelt und entschieden werden. Als Vorsitzender des Ausschusses wird verwaltungsseitig folglich der Bürgermeister vorgeschlagen. Die Ausschussgröße sollte sich an der Größe des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Sonderausschusses „Zukunft der Feuerwehr“ orientieren (17 Mitglieder + Bürgermeister als Vorsitzender). Die Fraktionen werden gebeten, bis zur oder spätestens in der Ausschusssitzung entsprechende Ausschussmitglieder zu benennen.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass die beschriebenen Kompetenzen des neuen Sonderausschusses durch die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung nicht abgebildet werden und es sich daher nicht um einen „klassischen“ Ausschuss im Sinne von §§ 57, 58 GO NRW handelt. Gleichwohl sollte von einer ansonsten aufwendigen und komplizierten Änderung der Regelungswerke abgesehen werden. Sind Themen im Sonderausschuss behandelt und entschieden worden, können ggf. – soweit unbedingt notwendig – formale Beschlüsse in den originär zuständigen Ausschüssen oder im Rat nachgeholt werden. Wichtig ist aber der überfraktionelle Konsens über die Verbindlichkeit der Beschlüsse des Sonderausschusses, um jeweils ohne Zeitverlust weiterarbeiten und so den Schulbauvorhaben zügig Fortgang geben zu können.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen fallen Sitzungsgelder an.


Alternativen:

 

Von der Bildung des Sonderausschusses „Schulentwicklung“ wird abgesehen.