Seit dem Tod des in
Meerbusch-Osterath lebenden Künstlers Will Brüll im Jahr 2019 ist die Stadt
Meerbusch Treuhänderin für das Stiftungsvermögen der Brüll-Houfer-Stiftung.
Allerdings kann die Stadt Meerbusch das Stiftungsvermögen nur im Auftrag und
entsprechend der Beschlüsse des Stiftungskuratoriums verwenden.
Die Stiftung ist rechtlich
unselbständig, so dass die Stadt Meerbusch im Namen und Auftrag der Stiftung
agiert.
Das Stiftungsvermögen umfasst:
- Liquide Mittel in
verschiedenen Anlageformen in Höhe von aktuell ca. 1,2 Mio €
(Bankguthaben, Aktien, Gold),
- Grundstücke in
Meerbusch Osterath, Willicher Straße 89-91.
- Auf diesen
Flurgrundstücken befindet sich die sogenannte Brüll`sche Mühle und das
ehemalige Müllerhaus, das vom Künstler als Werkstätte und für
Ausstellungszwecke genutzt wurde.
Die Mühle und das Nebengebäude
befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Weiterhin befinden und
befanden sich unzählige Werke des Künstlers in den Gebäuden, aber auch diverse
Sammlungsobjekte von anderen Künstlern.
Um diese Werte zu schützen,
wurde die Mühle entsprechend gesichert und diverse Kunstwerke wurden aktuell
anderweitig untergebracht.
Um die zahlreichen Kunstwerke
für die Inventarisierung vorzubereiten, diese durchzuführen und um die
Kunstwerke im Anschluss in das gemietete Lager auf dem Areal Böhler
überzuführen, beschäftigt die Stadt Meerbusch seit dem Mai 2020 eine
Teilzeitkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Das
Stiftungskuratorium hat eine Übernahme der Personalkosten aus Stiftungsmitteln
zugesichert. Die bisher angefallenen Kosten wurden bereits transferiert.
Weiterhin koordiniert diese
Mitarbeiterin die diversen Sanierungsmaßnahmen und kümmert sich um
verschiedenste Aufgaben der Gebäudeunterhaltung.
Aufgabe des Stiftungskuratoriums
ist es, die in der Stiftungssatzung genannten Stiftungszwecke gemäß § 2 der
Satzung zu erfüllen.
Aufgrund der
Sanierungsbedürftigkeit der Mühle kann der Stiftungszweck aktuell nur begrenzt
erfüllt werden. Die Mühle wird erhalten und bewirtschaftet, vor einer Öffnung
für öffentliche Veranstaltungen muss sie allerdings vor dem Hintergrund der
Verkehrssicherungspflicht umfassend saniert werden.
Bisher geschah
folgendes als Einzelmaßnahmen mit dem n.g. Kostenaufwand:
Umfangreiche Aufräumarbeiten, Entsorgung
durch die städt. Mitarbeiterin, dazu Kosten für Fremdfirmen: 4.900,00 €
Gartenarbeiten 32.000,00 €
Umzäunung des Geländes 30.000,00 €
Teilsanierung des Mühlendaches 40.000,00 €
Heizungsreparatur
3.800,00 €
Elektroversorgung
5.200,00 €
Geländevermessung
9.300,00 €
Sanierungs- und Entwicklungsgutachten
20.800,00 €
gesamt, gerundet: 146.100,00
€
Zu diesen
Einzelmaßnahmen, die in ihrer Höhe schwanken, fallen jährlich ca. laufende
Kosten an:
Unterhaltungskosten für Wasser, Gas, Strom 25.000,00 €
Personalkosten 23.000,00 €
Geschäftsaufwendungen (Miete Lagerräume, Grundbesitzabgaben) 17.500,00 €
Versicherungen 4.500,00 €
Gartenpflege 15.000,00 €
jährlich 85.000,00 €
Durch den Verkauf von Kunstwerken werden bisher rund
20.000,00 € jährlich eingenommen.
Nach einem neuen Gutachten des Rechtsanwalts Jörg Hallmann
(Fachanwalt für Steuerrecht) kann die Stiftung unter bestimmten Voraussetzungen
auch darüber hinaus Kunstwerke verkaufen, ohne umsatzsteuerpflichtig zu werden.
In einem ersten Schritt wurde seitens Service Immobilien im
Jahr 2020 eine einfache Sanierung der Mühle und des Atelierhauses auf ca. 1,2 –
1,5 Mio. Euro grob geschätzt.
Ein aktuelles Sanierungsgutachten des Architekturbüros Casper
Schmitz-Morkramer schätzt die Kosten auf ca. 900.000 Euro bis 1.250.000 Euro.
Empfohlen wird ein zusätzlicher Puffer von 30% der Gesamtkosten.
Diese Sanierungsaufwendungen zuzügl. der laufenden Kosten
würden das aktuell vorhandene Stiftungsvermögen in kürzester Zeit verzehren.
Frau Bürgermeisterin a.D. Mielke-Westerlage hatte sich
deshalb an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gewandt und versucht,
Fördermittel zu erhalten. Es erfolgte keine
Mittelzusage.
Das Land NRW unterstützt mit seinem Denkmalförderprogramm
auch Denkmalschutzmaßnahmen, hierfür bedarf es allerdings einer konkreten
Kostenermittlung und eines konkreten Konzeptes. Alle Zuschussprogramme
beinhalten in jedem Fall einen Eigenanteil in unterschiedlicher Höhe.
Völlig unerwartet wandte sich ein Meerbuscher Bürger an die
Stadtverwaltung und äußerte Interesse am Erwerb des Mühlenanwesens mit der
Idee, die Mühle zu sanieren und sie dann wieder an die Stiftung für kulturelle
Zwecke zu vermieten. Weiterhin sollte das alte Müllerhaus in Teilen
abgerissen/saniert werden und zwei Wohnungen sollten entstehen.
Dieses Konstrukt hätte den Vorteil gehabt, dass das
Stiftungsvermögen mind. 15 Jahre erhalten geblieben und ein Kulturbetrieb in
der Mühle finanziert wäre.
Dafür wären umfangreiche Umwandlungen des Rechtskonstrukts
der heutigen Stiftung notwendig gewesen. Für die rechtliche Prüfung eines
solchen Sachverhaltes wurde die Kanzlei Ganteführer, Düsseldorf, von der
Stiftung beauftragt. Dieser Beratungsprozess zog sich fast ganzjährig durch das
Jahr 2021. Ergebnis des Gutachtens: Grundsätzlich könnte die Stiftung in eine
sogenannte Verbrauchsstiftung umgewandelt werden und das Grundstück verkauft
werden.
Im Rahmen der Kulturausschusssitzung am 29. März 2022 wurde
folgender Antrag einstimmig beschlossen.
„Ratsherr Franz-Josef Jürgens stellt den Antrag, das
Gutachten des LVR zur nicht Unterschutzstellung des Müllerhauses durch Herrn Prof.
Dr. Schöndeling zu prüfen und bei Bedarf das Müllerhaus unter Schutz zu
stellen.“
Eine Unterschutzstellung des Müllerhauses entsprach nicht den
Interessen des potentiellen Käufers, weiterhin mochte er keinen Architekten für
eine Ermittlung der Sanierungskosten finanzieren, wenn er eigentlich davon
ausgehen müsse, dass die einmal avisierten 1,2 Mio Euro Sanierungskosten für
die Mühle wahrscheinlich nicht zu halten waren.
Der Kaufinteressent hat vor diesem ungeklärten Hintergrund
sein Kaufinteresse zurückgezogen. Nachdem die Grobkosten für eine Sanierung
durch das Architekturbüro nun genannt werden konnten, wurde noch einmal Kontakt
zum Interessenten aufgenommen.
Der Interessent hat sein Angebot nicht wiederholt und sich
nun endgültig zurückgezogen.
Zum heutigen Zeitpunkt ist absehbar, dass das liquide
Stiftungsvermögen nicht ausreichen wird, Mühle und Müllerhaus zu sanieren.
Unstreitig ist, dass die Mühle saniert werden muss, wenn in ihr ein
Veranstaltungs-/Ausstellungsbetrieb stattfinden soll. Das Müllerhaus ist
ebenfalls sanierungsbedürftig.
Beide Gebäude müssen für eine Sanierung leergeräumt werden.
Aus diesem Grund wurde auf dem Areal Böhler eine geeignete Lagerfläche
angemietet.
Vor der Einlagerung soll eine digitale Erfassung der
Gegenstände erfolgen, so dass alles gut dokumentiert ist und schnell
wiedergefunden wird. Beide Maßnahmen hat das Kuratorium bereits beschlossen.
Als weiteres Vorgehen wurde in der Kuratoriumssitzung im
August entschieden, dass neben der digitalen Inventarisierung eine
weitere Suche nach Fördermöglichkeiten angegangen werden soll.
Die
stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Kuratoriums der
Brüll-Houfer-Stiftung sind zur Sitzung des Kulturausschusses eingeladen.
In Vertretung
gez.
Peter Annacker
Kulturdezernent