Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt für die Büdericher Allee die Einrichtung einer
Einbahnstraße ab Ende Dr.-Franz-Schütz-Platz bis zum Brühler Weg auf einer
Länge von rd. 210 m. Ab Ende Dr.-Franz-Schütz-Platz wird die Weiterfahrt auf
der Büdericher Allee in Richtung Brühler Weg mittels Beschilderung untersagt.
(Anlage 2: Variante 1).
Sachverhalt:
Im Bürgerantrag nach § 24 GO vom 18.03.2022 wird eine Sperrung der Büdericher
Allee (zwischen dem Weseler Weg und der Theodor-Helmich-Straße) gefordert. Als
milderes Mittel wird die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung grundsätzlich
befürwortet.
Situation heute (siehe Anlage 1):
Schon heute ist die Durchfahrt der Büdericher Allee zwischen Brühler Weg
und Ein-/ Ausfahrt Dr.-Franz-Schütz-Platz mit der Einschränkung „Anlieger und
Radfahrer frei“ gesperrt. Eine Querungshilfe auf Höhe des Schulausganges
besteht bereits, so dass Schüler*innen die Büdericher Allee sicher queren
können.
Aufgrund von immer wiederkehrenden Beschwerden aus der Anwohnerschaft
und daraufhin vorgenommenen Verkehrsmessungen der Stadt Meerbusch wurde
festgestellt, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Km/h nicht
einhalten wird und Kraftfahrzeuge verbotswidrig die Büdericher Allee,
insbesondere in Fahrtrichtung Brühler Weg trotz bestehenden Durchfahrtsverbot
für Nichtanlieger als Abkürzung zur Umfahrung der Ampelanlagen L137 /
Dorfstraße L30 benutzen.
Der Petent des Bürgerantrages vom 18.03.2023 beantragt aufgrund der
Missachtung der Verkehrsvorschriften und der dadurch entstehenden Gefährdung
der Anwohner und Schulkinder die Sperrung der Büdericher Allee zwischen dem
Weseler Weg und der Theodor-Helmich-Straße.
Darüber hinaus begrüßt er grundsätzlich auch eine
Einbahnstraßenregelung.
Aussagen aus dem
Mobilitätskonzept:
Im Endbericht werden folgende Aussagen getroffen
-
Seite 39/Plandarstellung: Einbahnstraßenregelung
wird vorgeschlagen.
-
Seite 38/textliche Beschreibung: „Weiterhin kann überlegt werden, die
Durchfahrtmöglichkeit auf der Büdericher Allee vollständig zu unterbinden.“
Die Planersocietät simulierte mit dem Verkehrsmodell im Rahmen des
Mobilitätskonzeptes eine Einbahnstraße in der Büdericher Allee. Die Ergebnisse
zeigten, dass keine negativen verkehrlichen Auswirkungen (wie z.B.
Umverlagerungen von Verkehrsströmen) zu erwarten sind.
Die Verwaltung hat aufgrund der vorliegenden Sachlage die gewünschten
Änderungen geprüft und hat zwei Varianten erarbeitet:
Zu Variante 1:
Zur Einhaltung von Tempo 30 km/h, vor allem in dem Bereich der
Grundschule und zur Unterbindung der Abkürzung und Umfahrung der Ampelanlage
L137/L30, soll eine Einbahnstraßenregelung auf der Büdericher Allee umgesetzt
werden. Durch die Einbahnstraßenregelung ist es noch möglich, den Verkehr
einseitig aus der Straße Büdericher Allee abfließen zu lassen. Das wäre
insbesondere bei Schulanfang sowie Schulende für die Schulwegsicherung
sinnvoll, damit keine unnötigen Wendemanöver auf der Straße durchgeführt und
die Schüler*innen dadurch gefährdet werden.
Zudem kann der nicht tolerierbare Schleichverkehr unterbunden und das
schwer zu kontrollierende Zusatzschild „Anlieger und Radfahrer frei“ entfallen.
Zu Variante 2:
Zur Einhaltung von Tempo 30 km/h, vor allem in dem Bereich der
Grundschule und zur Unterbindung der Abkürzung und Umfahrung der Ampelanlage
L137/L30, soll die Büdericher Allee im Bereich des Dr.-Franz-Schütz-Platz in
Fahrtrichtung rechts auf die Büdericher Allee durch Poller für den
Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden (Radfahrer frei). Durch diese
Regelung würde insbesondere beim Schulanfang und Schulende die Schüler*innen
durch unnötige Wendemanöver vor der Grundschule gefährdet werden. Weiter würden
die Straße Büdericher Allee sowie der Weseler Weg deutlich mehr Verkehr
aufnehmen müssen, da sämtlichem Kraftfahrzeugverkehr die einseitige Durchfahrt
untersagt wird. Deshalb stellt diese Variante nur die zweite Wahl dar.
Die Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr sowie die Feuerwehr
haben beiden Varianten grundsätzlich zugestimmt.
Weitere untersuchte Variante:
Dauerhafte bauliche Sperrung der Büdericher Allee durch grünes
Verbindungsstück zwischen dem Dr.-Franz-Schütz-Platz und dem Schwimmbadpark:.
Der zugrundeliegende Bebauungsplan sieht an
der möglichen Stelle eine Verkehrsfläche vor. Wird diese in Ihrer Funktion
dauerhaft geändert, müsste dies vorab baurechtlich geprüft werden. Eine
komplette Entnahme des Verkehrsweges wäre bei evtl. durchzuführenden
verkehrlichen und baulichen Maßnahmen an anderen Straßen hinderlich. Eine
bauliche und damit dauerhafte Sperrung der Büdericher Allee wäre darüber hinaus
mit Kosten von rund 70.000 EUR verbunden, die bisher im Haushalt nicht
vorgesehen sind.
Da Variante 2 denselben Nutzen und Nachteile
mit sich bringt, wie die bauliche Sperrung, wird diese Variante auch wegen den
Kosten und der baurechtlichen Lage nicht weiterverfolgt.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Zu Variante 1:
Nur geringe Ausgaben für die Erstellung und
Aufstellung der Verkehrszeichen. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 2.000,- €
und wird aus laufenden Haushaltsmitteln bezahlt.
Zu Variante 2:
Nur geringe Ausgaben für die Erstellung und
Aufstellung der Verkehrszeichen. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 5.000,- €
und wird aus laufenden Haushaltsmitteln bezahlt.
Alternativen:
A) Der Ausschuss beschließt die Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr
durch Poller im Bereich rechts der Ausfahrt Dr.- Franz-Schütz-Platz auf die
Büdericher Allee in Richtung Brühler Weg, so dass die Weiterfahrt auf der
Büdericher Allee in Richtung Brühler Weg und in Gegenrichtung nicht mehr
möglich ist.
(Anlage 3: Variante 2).
B) Der Ausschuss beschließt
die heutige Verkehrsregelung (Zweirichtungsverkehr) beizubehalten.