Betreff
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW- Sperrung/Einbahnstraßenregelung in der Büdericher Allee
Vorlage
FB5/1748/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt für die Büdericher Allee die Einrichtung einer Einbahnstraße ab Ende Dr.-Franz-Schütz-Platz bis zum Brühler Weg auf einer Länge von rd. 210 m. Ab Ende Dr.-Franz-Schütz-Platz wird die Weiterfahrt auf der Büdericher Allee in Richtung Brühler Weg mittels Beschilderung untersagt.

(Anlage 2: Variante 1).

 

 


Sachverhalt:

 

Im Bürgerantrag nach § 24 GO vom 18.03.2022 wird eine Sperrung der Büdericher Allee (zwischen dem Weseler Weg und der Theodor-Helmich-Straße) gefordert. Als milderes Mittel wird die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung grundsätzlich befürwortet.

 

Situation heute (siehe Anlage 1):

Schon heute ist die Durchfahrt der Büdericher Allee zwischen Brühler Weg und Ein-/ Ausfahrt Dr.-Franz-Schütz-Platz mit der Einschränkung „Anlieger und Radfahrer frei“ gesperrt. Eine Querungshilfe auf Höhe des Schulausganges besteht bereits, so dass Schüler*innen die Büdericher Allee sicher queren können.

Aufgrund von immer wiederkehrenden Beschwerden aus der Anwohnerschaft und daraufhin vorgenommenen Verkehrsmessungen der Stadt Meerbusch wurde festgestellt, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Km/h nicht einhalten wird und Kraftfahrzeuge verbotswidrig die Büdericher Allee, insbesondere in Fahrtrichtung Brühler Weg trotz bestehenden Durchfahrtsverbot für Nichtanlieger als Abkürzung zur Umfahrung der Ampelanlagen L137 / Dorfstraße L30 benutzen.

 

Der Petent des Bürgerantrages vom 18.03.2023 beantragt aufgrund der Missachtung der Verkehrsvorschriften und der dadurch entstehenden Gefährdung der Anwohner und Schulkinder die Sperrung der Büdericher Allee zwischen dem Weseler Weg und der Theodor-Helmich-Straße.

Darüber hinaus begrüßt er grundsätzlich auch eine Einbahnstraßenregelung.

 

Aussagen aus dem Mobilitätskonzept:

 

Im Endbericht werden folgende Aussagen getroffen

-      Seite 39/Plandarstellung: Einbahnstraßenregelung wird vorgeschlagen.

-      Seite 38/textliche Beschreibung: „Weiterhin kann überlegt werden, die Durchfahrtmöglichkeit auf der Büdericher Allee vollständig zu unterbinden.“

 

Die Planersocietät simulierte mit dem Verkehrsmodell im Rahmen des Mobilitätskonzeptes eine Einbahnstraße in der Büdericher Allee. Die Ergebnisse zeigten, dass keine negativen verkehrlichen Auswirkungen (wie z.B. Umverlagerungen von Verkehrsströmen) zu erwarten sind.

 

Die Verwaltung hat aufgrund der vorliegenden Sachlage die gewünschten Änderungen geprüft und hat zwei Varianten erarbeitet:

 

Zu Variante 1:

Zur Einhaltung von Tempo 30 km/h, vor allem in dem Bereich der Grundschule und zur Unterbindung der Abkürzung und Umfahrung der Ampelanlage L137/L30, soll eine Einbahnstraßenregelung auf der Büdericher Allee umgesetzt werden. Durch die Einbahnstraßenregelung ist es noch möglich, den Verkehr einseitig aus der Straße Büdericher Allee abfließen zu lassen. Das wäre insbesondere bei Schulanfang sowie Schulende für die Schulwegsicherung sinnvoll, damit keine unnötigen Wendemanöver auf der Straße durchgeführt und die Schüler*innen dadurch gefährdet werden.

Zudem kann der nicht tolerierbare Schleichverkehr unterbunden und das schwer zu kontrollierende Zusatzschild „Anlieger und Radfahrer frei“ entfallen.

 

Zu Variante 2:

Zur Einhaltung von Tempo 30 km/h, vor allem in dem Bereich der Grundschule und zur Unterbindung der Abkürzung und Umfahrung der Ampelanlage L137/L30, soll die Büdericher Allee im Bereich des Dr.-Franz-Schütz-Platz in Fahrtrichtung rechts auf die Büdericher Allee durch Poller für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden (Radfahrer frei). Durch diese Regelung würde insbesondere beim Schulanfang und Schulende die Schüler*innen durch unnötige Wendemanöver vor der Grundschule gefährdet werden. Weiter würden die Straße Büdericher Allee sowie der Weseler Weg deutlich mehr Verkehr aufnehmen müssen, da sämtlichem Kraftfahrzeugverkehr die einseitige Durchfahrt untersagt wird. Deshalb stellt diese Variante nur die zweite Wahl dar.

 

Die Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr sowie die Feuerwehr haben beiden Varianten grundsätzlich zugestimmt.

 

Weitere untersuchte Variante:

Dauerhafte bauliche Sperrung der Büdericher Allee durch grünes Verbindungsstück zwischen dem Dr.-Franz-Schütz-Platz und dem Schwimmbadpark:.

Der zugrundeliegende Bebauungsplan sieht an der möglichen Stelle eine Verkehrsfläche vor. Wird diese in Ihrer Funktion dauerhaft geändert, müsste dies vorab baurechtlich geprüft werden. Eine komplette Entnahme des Verkehrsweges wäre bei evtl. durchzuführenden verkehrlichen und baulichen Maßnahmen an anderen Straßen hinderlich. Eine bauliche und damit dauerhafte Sperrung der Büdericher Allee wäre darüber hinaus mit Kosten von rund 70.000 EUR verbunden, die bisher im Haushalt nicht vorgesehen sind.

Da Variante 2 denselben Nutzen und Nachteile mit sich bringt, wie die bauliche Sperrung, wird diese Variante auch wegen den Kosten und der baurechtlichen Lage nicht weiterverfolgt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Zu Variante 1:

Nur geringe Ausgaben für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 2.000,- € und wird aus laufenden Haushaltsmitteln bezahlt.

 

Zu Variante 2:

Nur geringe Ausgaben für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 5.000,- € und wird aus laufenden Haushaltsmitteln bezahlt.

 

 


Alternativen:

 

A) Der Ausschuss beschließt die Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr durch Poller im Bereich rechts der Ausfahrt Dr.- Franz-Schütz-Platz auf die Büdericher Allee in Richtung Brühler Weg, so dass die Weiterfahrt auf der Büdericher Allee in Richtung Brühler Weg und in Gegenrichtung nicht mehr möglich ist.
(Anlage 3: Variante 2).

 

B) Der Ausschuss beschließt die heutige Verkehrsregelung (Zweirichtungsverkehr) beizubehalten.