Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
Klima, Umwelt, Bau beschließt auf der Hauptstraße zwei Parkplätze für Notärzte
nach Variante 2 einzurichten.
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis
Neuss ist Träger des Rettungsdienstes nach dem Gesetz über den Rettungsdienst
sowie Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz
NRW – RettG NRW); die notärztliche Versorgung erfolgt in diesem Zusammenhang
für das Stadtgebiet Meerbusch über das St. Elisabeth-Hospital in Meerbusch-Lank.
Die Notärzte
wechseln am Standort des Krankenhauses jeden Morgen vor 8 Uhr zur jeweiligen
24stündigen Dienstaufnahme. Da die Notärzte nicht ausschließlich Beschäftigte
des St. Elisabeth-Hospitals sind, müssen häufig Dienst- bzw. Einsatzkleidung,
schweres medizinische Equipment und persönliche Ausstattung verbracht werden.
Um Transportwege und Vorbereitungszeiten zu verkürzen, nutzen die tätigen
Notärzte die beiden nicht bewirtschafteten Parkplätze an der Hauptstraße in
Meerbusch-Lank gegenüber der Hausnummern 79-81.
Da diese 2
Parkplätze nicht für den Einsatz der Rettungsdienste ausgewiesen sind, kommt es
immer wieder zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit dieser Parkplätze.
Um die Versorgung
aufrecht zu erhalten, sind zwei Varianten denkbar, um zwei Parkplätze für die
Notärzte vorzuhalten. Beide Varianten wurden vom Rhein-Kreis vorgeschlagen:
Variante 1:
Halteverbot mit dem
Zusatzzeichen Einsatzfahrzeuge frei auf den beiden nicht bewirtschafteten
Parkplätzen gegenüber den Hausnummern 79-81 (siehe Verkehrszeichenplan 1). Das
hätte den positiven Effekt, dass die tätigen Notärzte mit ihren Ausrüstungen
einen sehr kurzen Weg zur Klinik hätten.
Variante 2:
Halteverbot mit dem
Zusatzzeichen Einsatzfahrzeuge frei auf zwei Stellplätzen gegenüber der
Hausnummer 73 neben dem Behindertenstellplatz (siehe Verkehrszeichenplan
2). Die nicht bewirtschafteten Stellplätze gegenüber der Hausnummern 79-81
sollten dann - wie die restlichen Stellplätze auf der Hauptstraße sowie der
Mathias-von-Hallberg-Straße - zeitlich beschränkt werden, um eine einheitliche
Regelung vorzufinden.
Die Variante 2 ist
die bevorzugte Variante der Verwaltung. Hier ergibt sich der Vorteil, dass das
Parken am Fahrbahnrand für Anlieger bestehen bleibt und die Parkmöglichkeit der
Rettungsdienste durch die Lage eher nicht mit Falschparkern besetzt wird.
Auch wenn für die
Stadt keine Pflicht besteht, für die Rettungskräfte freibleibende
Parkmöglichkeiten zu schaffen ist es aber im Interesse der Meerbuscher
Bevölkerung hier eine Regelung zu treffen. Insofern sollte von der Alternative
„Die heutige Verkehrsregelung wird beibehalten“ abgesehen werden.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Ausgaben für die
Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen und Markierungen. Die Maßnahme
kostet insgesamt unter 3.000,- € und
wird aus laufenden Mitteln bezahlt.
Alternativen:
A) Der Ausschuss
Klima, Umwelt, Bau beschließt auf der Hauptstraße zwei Parkplätze für Notärzte
nach Variante 1 einzurichten.
B) Die heutige
Verkehrsregelung wird beibehalten.