Betreff
Eingabe Rhein-Kreis Neuss - Einrichtung von zwei Notarztparkplätzen auf der Hauptstraße in Lank-Latum
Vorlage
FB5/1747/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss Klima, Umwelt, Bau beschließt auf der Hauptstraße zwei Parkplätze für Notärzte nach Variante 2 einzurichten.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger des Rettungsdienstes nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW); die notärztliche Versorgung erfolgt in diesem Zusammenhang für das Stadtgebiet Meerbusch über das St. Elisabeth-Hospital in Meerbusch-Lank.

Die Notärzte wechseln am Standort des Krankenhauses jeden Morgen vor 8 Uhr zur jeweiligen 24stündigen Dienstaufnahme. Da die Notärzte nicht ausschließlich Beschäftigte des St. Elisabeth-Hospitals sind, müssen häufig Dienst- bzw. Einsatzkleidung, schweres medizinische Equipment und persönliche Ausstattung verbracht werden. Um Transportwege und Vorbereitungszeiten zu verkürzen, nutzen die tätigen Notärzte die beiden nicht bewirtschafteten Parkplätze an der Hauptstraße in Meerbusch-Lank gegenüber der Hausnummern 79-81.

 

Da diese 2 Parkplätze nicht für den Einsatz der Rettungsdienste ausgewiesen sind, kommt es immer wieder zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit dieser Parkplätze.

 

Um die Versorgung aufrecht zu erhalten, sind zwei Varianten denkbar, um zwei Parkplätze für die Notärzte vorzuhalten. Beide Varianten wurden vom Rhein-Kreis vorgeschlagen:

 

Variante 1:

Halteverbot mit dem Zusatzzeichen Einsatzfahrzeuge frei auf den beiden nicht bewirtschafteten Parkplätzen gegenüber den Hausnummern 79-81 (siehe Verkehrszeichenplan 1). Das hätte den positiven Effekt, dass die tätigen Notärzte mit ihren Ausrüstungen einen sehr kurzen Weg zur Klinik hätten.

 

Variante 2:

Halteverbot mit dem Zusatzzeichen Einsatzfahrzeuge frei auf zwei Stellplätzen gegenüber der Hausnummer 73 neben dem Behindertenstellplatz (siehe Verkehrszeichenplan 2). Die nicht bewirtschafteten Stellplätze gegenüber der Hausnummern 79-81 sollten dann - wie die restlichen Stellplätze auf der Hauptstraße sowie der Mathias-von-Hallberg-Straße - zeitlich beschränkt werden, um eine einheitliche Regelung vorzufinden.

 

Die Variante 2 ist die bevorzugte Variante der Verwaltung. Hier ergibt sich der Vorteil, dass das Parken am Fahrbahnrand für Anlieger bestehen bleibt und die Parkmöglichkeit der Rettungsdienste durch die Lage eher nicht mit Falschparkern besetzt wird.

 

Auch wenn für die Stadt keine Pflicht besteht, für die Rettungskräfte freibleibende Parkmöglichkeiten zu schaffen ist es aber im Interesse der Meerbuscher Bevölkerung hier eine Regelung zu treffen. Insofern sollte von der Alternative „Die heutige Verkehrsregelung wird beibehalten“ abgesehen werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Ausgaben für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen und Markierungen. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 3.000,- € und wird aus laufenden Mitteln bezahlt.

 

 


Alternativen:

 

A) Der Ausschuss Klima, Umwelt, Bau beschließt auf der Hauptstraße zwei Parkplätze für Notärzte nach Variante 1 einzurichten.

 

B) Die heutige Verkehrsregelung wird beibehalten.