Der Kulturausschuss wird darüber informiert, dass das Grabmal ‚Familie Cames‘ auf dem Friedhof Lank 1 in Meerbusch Lank- Latum (zwischen Rheinstraße und Kaiserswerther Straße) unter der Nr. 05162022 A 178 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.
Das oben genannte Objekt erfüllt mit seinen im Denkmallistenblatt (s. Anlage: 2023_08_21_KA Denkmallistenblatt Grabstelle Cames -ENTWURF-) beschriebenen wesentlichen charakteristischen Merkmalen die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 DSchG NRW.
An seiner Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse, denn es ist
bedeutend für die Geschichte des Menschen und es besteht ein Interesse der
Allgemeinheit an seiner Erhaltung und Nutzung wegen wissenschaftlicher, hier memorialgeschichtlicher, Gründe.
Gem. § 23 Abs. 1 und 4 des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen.
Gem. § 9 Abs. 2 a der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über
die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste. Da es sich bei dieser Eintragung aufgrund der fehlenden
gesamtstädtischen Bedeutung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt,
hat die Verwaltung bezüglich des oben genannten Baudenkmals eine Informationsvorlage
erstellt.
Der Eigentümer ist
über das Vorhaben informiert. Der rechtsmittelfähige Bescheid wird ihm nach
erfolgter Anhörung zugestellt. Die Pflege der Grabstelle wird durch den
Eigentümer und die Friedhofsverwaltung gewährleistet.
In Vertretung
gez.
Andreas Apsel
Erster und Technischer Beigeordneter
Anlage: 2023_08_21_KA Denkmallistenblatt Grabstelle Cames -ENTWURF-