Betreff
Eintragung eines Baudenkmals, Grabmal Familie Cames, Friedhof Lank 1 in Meerbusch Lank- Latum
Vorlage
FB4/0681/2023
Aktenzeichen
FB 4/ UD - 05162022 A 178
Art
Informationsvorlage

Der Kulturausschuss wird darüber informiert, dass das Grabmal ‚Familie Cames‘ auf dem Friedhof Lank 1 in Meerbusch Lank- Latum (zwischen Rheinstraße und Kaiserswerther Straße) unter der Nr. 05162022 A 178 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

 

Das oben genannte Objekt erfüllt mit seinen im Denkmallistenblatt (s. Anlage: 2023_08_21_KA Denkmallistenblatt Grabstelle Cames -ENTWURF-) beschriebenen wesentlichen charakteristischen Merkmalen die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 DSchG NRW.


An seiner Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse, denn es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und es besteht ein Interesse der Allgemeinheit an seiner Erhaltung und Nutzung wegen wissenschaftlicher, hier memorialgeschichtlicher, Gründe.

 

Gem. § 23 Abs. 1 und 4 des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen.

 

Gem. § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste. Da es sich bei dieser Eintragung aufgrund der fehlenden gesamtstädtischen Bedeutung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, hat die Verwaltung bezüglich des oben genannten Baudenkmals eine Informationsvorlage erstellt.

 

Der Eigentümer ist über das Vorhaben informiert. Der rechtsmittelfähige Bescheid wird ihm nach erfolgter Anhörung zugestellt. Die Pflege der Grabstelle wird durch den Eigentümer und die Friedhofsverwaltung gewährleistet.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Andreas Apsel

Erster und Technischer Beigeordneter

 

 

Anlage: 2023_08_21_KA Denkmallistenblatt Grabstelle Cames -ENTWURF-