Betreff
Interessenbekundungsverfahren zur Bestimmung eines Trägers für die Kindertageseinrichtung Fröbelstraße
Vorlage
FB21/0680/2023
Art
Informationsvorlage

Im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Meerbusch zur langfristigen Sicherstellung einer auskömmlichen Deckung von Betreuungsansprüchen wurde für den Ortsteil Osterath der Neubau einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung projektiert.

Auf Empfehlung des JHA vom 07.03.2023 hat sich der Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 30.03.2023 für die Realisierung des Kitabaus im Bereich der Fröbelstraße 16 und dem nördlichen Teil des ehemaligen Schulgeländes der Barbara-Gerretz-Schule ausgesprochen.

 

Der Neubau wird von einem Investor auf eigenem Grundstück errichtet und die Trägerschaft soll einem anerkannten Träger der Jugendhilfe übertragen werden. Der Investor geht davon aus, dass die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen anteilig im Zuge eines Investitionskostenzuschussantrages für 100 Plätze in 6 U3-tauglichen Gruppen, der durch den zukünftigen Träger über das Jugendamt an das Land zu stellen ist, erfolgt. Bei förderfähigen 100 Plätzen wäre ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.977.000€ möglich. Mit dieser Förderung werden die Kreditkosten für den Investor erheblich gesenkt und dies sollte sich entsprechend auf den Mietzins auswirken. Ohne die Inanspruchnahme eines solchen Investitionskostenzuschusses würde ein Mietkostenzuschuss des Landes in Höhe von aktuell 9,71€/qm möglich und seitens der Stadt würde die Differenz zwischen dem Mietkostenzuschuss und der tatsächlichen Miete des Trägers finanziert.

 

Die Übernahme der Trägerschaft steht im Zusammenhang mit dem zwischen dem Träger und Vermieter abzuschließenden Mietvertrag über voraussichtlich 1.110qm Mietfläche (6x185qm). Mit dem Investitionskostenzuschuss ergibt sich eine Zweckbindung von 20 Jahren. Die Stadt Meerbusch übernimmt die Mietkosten für die Zeit der Zweckbindung, da aufgrund der hohen Investitionskostenförderung ein Mietkostenzuschuss über das Kinderbildungsgesetz ausgeschlossen ist. Anschließend ist die Übernahme der Kosten zwischen der förderfähigen und der tatsächlichen Miete durch die Stadt im Rahmen der o.g. Mietkostenförderung des Landes möglich.

 

Der Träger der Einrichtung trägt die Betriebskosten, die für die Unterhaltung und den Betrieb des Gebäudes anfallen. Zwischen dem zukünftigen Träger der Einrichtung und der Stadt Meerbusch ist hinsichtlich der Finanzierung nach den gesetzlichen Regelungen des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) und der Durchführungsverordnung zum KiBiz (DVO-KiBiz) ein Betriebsträgervertrag abzuschließen.

Die Vertragslaufzeit ist grds. offen, sollte aber 20 Jahre nicht unterschreiten.

 

Vorgesehen ist ein Betreuungsangebot, welches im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz, Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren einen Betreuungsplatz bietet, v.a. aber langfristig eine höhere Abdeckung der Bedarfe für unter 3-jährige ermöglicht.

 

Die Elternbeiträge werden einheitlich durch die Stadt Meerbusch festgelegt und sind bindend, die Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge durch den Träger ist nicht zulässig. Die Platzvergabe erfolgt – nach Abstimmung des Platzangebotes mit der Jugendhilfeplanung - generell über das Vormerksystem „Kita-Navigator“ durch den Träger in Eigenverantwortung, im späteren Verlauf des Vergabeverfahrens dann in Absprache mit dem Jugendamt. Hinsichtlich der Mittagsverpflegung der Kinder hat der Anbieter die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in Kindertageseinrichtungen zu erfüllen.

 

Der Beginn der Baumaßnahme ist für Herbst 2023 vorgesehen und die Fertigstellung des Bauvorhabens ist bei planmäßigem Verlauf für Dezember 2024 geplant. Die vorliegenden Pläne mit dem Raumprogramm wurden bereits mit dem Landschaftsverband abgestimmt und die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

 

Um den künftigen Träger so weit wie möglich in die weiteren Planungen einzubeziehen, wurde verwaltungsseitig ein Interessenbekundungsverfahren zur Gewinnung eines künftigen Trägers für die Einrichtung angestoßen.

 

Im Rahmen des Verfahrens wurden alle bisher im Stadtgebiet tätigen Kitaträger angeschrieben. Hiervon ausgenommen wurden lediglich die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, die bislang seit Inbetriebnahme im Sommer 2020 eine der in Meerbusch betriebenen 6-gruppigen Kitas wegen Personalmangel nur zur Hälfte belegt und die Evangelischen Kirchengemeinde Osterath und Büderich, die gerade den Betrieb ihrer eigenen Einrichtungen an den Evangelischen Kirchenkreis Krefeld-Viersen abgegeben haben.

 

Zudem wurden folgende Träger angeschrieben:

 

  • Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Düsseldorf e.V.
  • Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Grevenbroich e.V.
  • Caritasverband für die Region Krefeld e.V.
  • Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Krefeld
  • Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Neuss
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Niederrhein
  • Vielfalt-Gruppe, Verwaltungssitz Düsseldorf
  • Babilou Family Deutschland GmbH, Kleine Riesen Nord
  • CK Dibber gGmbH, Verwaltungssitz Stuttgart
  • Evangelischer Kirchenkreis Krefeld-Viersen

 

 

Den Bewerbungsunterlagen sollen folgende Unterlagen beigefügt werden:

 

·         Beschreibung des Vereins/ Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltlicher Ausrichtung

·         ggf. Satzung des Vereins

·         Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

·         skizzierte Konzeption für die zukünftige Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der konzeptionellen Ausrichtung als Verein/ Träger und der aktuellen Anforderungen in der Bildungsarbeit (Inklusion, Sprachförderung, Partizipation etc.)

·         Nachweis von Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte

·         Kostenkalkulation zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit

·         Erklärung ob und in welchem prozentualen Anteil der Träger in der Lage ist, seinen gesetzlichen Anteil an den Kindpauschalen sowie die Gruppenpauschale zu tragen.

 

Die Bewerbungsfrist endete am 18. August 2023. Aufgrund der Kürze der Zeit wurde den Trägern die Möglichkeit eingeräumt, bis zum Fristende ihr Interesse zu bekunden und bis zum 31. August 2023 die angeforderten Unterlagen einzureichen.

 

Bis zum Zeitpunkt der Zustellung haben 6 Träger ihr Interesse an der Übernahme der Trägerschaft signalisiert. Das sind:

-      die Step Kids gGmbh, die bereits seit September 2021 in Meerbusch-Büderich eine sechsgruppige Kita betreiben

-      das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Grevenbroich e.V.

-      die CK Dibber gGmbH mit den Himpelchen & Pimpelchen Kindertagesstätten, Verwaltungssitz Stuttgart und bisher zwei Einrichtungen in NRW (Roetgen und Königswinter)

-      die Vielfalt Gruppe mit Sitz in Essen, die 2 Einrichtungen in Neuss betreibt, sie hat ihre Bewerbung bis 31.08.2023 angekündigt

-      die Johanniter-Unfallhilfe e.V. mit Sitz in Neuss, die in NRW 81 Kindertageseinrichtungen betreiben

-      Der Caritas Verband Krefeld hat sein Interesse bekundet, kann aber urlaubsbedingt die Unterlagen teilweise erst bis 08.09. nachreichen

 

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen liegen zum Zeitpunkt der Zustellung leider noch nicht von allen Trägen komplett vor. Urlaubsbedingt war für einige Träger die Frist scheinbar zu knapp.

In der beiliegenden Tabelle sind die bisher vorliegenden Bewerbungen dargestellt.

 

 

Verwaltungsseitig wird versucht bis zum Sitzungstermin alle erforderlichen Unterlagen seitens der Träger zu beschaffen, eine Auswertung zu machen und eine entsprechende Beschlussvorlage als Tischvorlage vorzulegen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent