Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH hinsichtlich einer gemeinsamen Nutzung des städtischen Gebäudes am Laacher Weg 38 und Übernahme von drei der insgesamt sechs Betreuungsgruppen in freier Trägerschaft oder ggf. in städtischer Trägerschaft zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren zu führen.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen vertraglichen Anpassungen von Betriebsträgervertrag und Nutzungsvertrag für das städtische Gebäude sowie eine Kooperationsvereinbarung zur Nutzung des Gebäudes mit zwei unterschiedlichen Trägern mit Kinderzentren Kunterbunt gGmbH zu verhandeln und abzuschließen.
3. Bezogen auf die Zuwendung aus dem Investitionskostenzuschusses wird die Verwaltung beauftragt, einen Trägerwechsel für die drei zu übernehmenden Gruppen zu veranlassen und alle notwendigen Antragstellungen beim Landesjugendamt im Hinblick auf die Betriebserlaubnis vorzunehmen.
Sachverhalt:
Die Kindertageseinrichtung „Rheinräuber“ wurde 2019/2020 als sechsgruppige Kindertageseinrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren auf einem städt. Grundstück am
Laacher Weg 38 in durch die Stadt Meerbusch errichtet. In der Sitzung des JHA vom 04.04.2019 wurde die Übertragung der Trägerschaft an die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, die bereits die Einrichtung „Nepomuk“ in Büderich betreibt, beschlossen.
Im Rahmen eines Betriebsträgervertrages und eines Nutzungsvertrages wird Kinderzentren Kunterbunt die Einrichtung mietfrei mit einer Nutzungsdauer von zunächst 20 Jahren überlassen. Das Jugendamt leistet einen freiwilligen Zuschuss zum Trägeranteil der Kindpauschalen von 1,8%.
Zur Finanzierung des Neubaus und der Ersteinrichtung incl. der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks wurde ein Investitionskostenzuschuss für 20 U3-Plätze und für 75 Ü3-Plätze aus dem „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ beantragt. Die Zuwendung des Landschaftsverbandes beläuft sich auf insgesamt 2.801.009,89 Euro, von denen bisher 1.960.706,92 Euro abgerufen werden konnten. Die letzte Rate über 840.302,97 Euro steht noch aus und kann erst abgerufen werden, wenn alle 95 geförderten Plätze in Betrieb genommen worden sind. Mit der Inbetriebnahme aller Plätze beginnt die 20-jährige Zweckbindung aus dem Investitionskostenzuschuss.
Der Träger hat den Betrieb der Einrichtung zum 1. September 2020 mit zunächst zwei Gruppen für über 3jährige Kinder aufgenommen. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Personalakquise ist es dem Träger leider bisher nicht gelungen sämtliche 6 Gruppen in Betrieb zu nehmen, bzw. alle geförderten Plätze zu belegen. Mit Betriebserlaubnis vom 01.10.2022 wurde eine dritte Gruppe (GF II für 10 Kinder unter 3 Jahre) eingerichtet. Weitere Gruppen hat der Träger bei anhaltenden Schwierigkeiten entsprechendes Fachpersonal zu gewinnen, nicht eröffnet. Derzeit werden 43 Kinder im Alter von über 3 Jahren und zwölf Kinder im Alter von unter 3 Jahren (1x GF II und 2 x GF III nach KiBiz) in der Einrichtung betreut.
Dies führt zum einen dazu, dass der oben bereits erwähnte Mittelabruf nicht getätigt werden kann. Die Frist für den letztmöglichen Mittelabruf ist Ende 2024.
Zum anderen werden seit drei Jahren dringend benötigte Betreuungsplätze, die aus baulicher Sicht gesehen vorhanden sind, nicht besetzt. Derzeit sind in dem Stadtteil 2 über 3-jährige Kinder und 2 unter 3-jährigen Kinder auf der internen Warteliste des Jugendamtes, die sich im Rahmen des Vergabeverfahrens über den Kitanavigator nach der zentralen Platzabsage für einen weiterhin bestehenden Bedarf gemeldet haben. Im Kitanavigator selbst sind für einen Kitaplatz in Büderich noch 48 Kinder U3 und 28 Kinder Ü3 als suchend erfasst.
Mit der Abteilung Betriebsaufsicht des Landschaftsverbandes Rheinland wurde der Sachverhalt besprochen. Hier wurde ein generelles Einverständnis mit einer gemeinsamen Nutzung des Kitagebäudes durch zwei Einrichtungen signalisiert unter der Voraussetzung des Abschlusses eines Kooperationsvertrages über die gemeinsame Nutzung des Gebäudes (Zugang, Außengelände, Küche, Personalraum etc.).
Mit der Abteilung für Investitionskosten des LVR konnte geklärt werden, dass bei einer Übernahme der drei avisierten Gruppen ein formeller Trägerwechsel aus zuwendungsrechtlicher Sicht zu veranlassen ist. Der noch ausstehende Mittelabruf ist laut LVR bei Inbetriebnahme der geförderten Plätze dann auch bei Betrieb durch zwei unterschiedliche Träger möglich.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung
des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den
Haushalt:
Für die Einrichtung
dreier Gruppen errechnen sich bei einer angenommenen Gruppenstruktur von 1x GF
I, 1 x GF II und 1 x GF III Kindpauschalen in einer Höhe von 626.498,72 Euro
für das Kindergartenjahr.
Die Kindpauschalen
sind gemäß § 36 Abs. 2, Punkt 4 KiBiz n.F. durch die Stadt als kommunalem
Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit 12,5% zu tragen. Der Jugendamtsanteil
beläuft sich gemäß § 36 Abs. 3 KiBiz auf 87,5%, so dass die Stadt 100% der
Kindpauschalen für die drei Gruppen trägt. Die Refinanzierung seitens des
Landesjugendamts beträgt nach § 38 Abs. 2 Punkt 4 KiBiz i.V.m. § 38 Abs. 5
KiBiz für Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft 37,2% (40,2% - 3%).
Bezogen auf die o.g. Kindpauschalen errechnet sich ein Landeszuschuss in Höhe von 233.055,29 Euro. Nach Abzug einer zusätzlichen Förderung der U3 Kindpauschalen in Höhe von 19,01% durch das Land und einer Refinanzierung durch Elternbeiträge in Höhe von rund 15%, verbleibt ein Betrag von 247.758,28 Euro im Kindergartenjahr 2023/2024, der durch den städt. Haushalt zu finanzieren ist. Die derzeitige finanzielle Beteiligung der Stadt an den Kindpauschalen beträgt bei der angekommenen Gruppenstruktur 191.266,67 €. Diese Aufwendungen werden im Produkt 060.365.010 Konto 5318 0000 entsprechend bereits berücksichtigt.
Sollte es für das
Jahr 2023 für die Monate Oktober bis Dezember in Höhe von 3/12 der Differenz (247.758,28
Euro - 191.266,67 €. = 56.491,61 € ./. 12 * 3 = gerundet 14.123,00 €) zu
Mehrkosten kommen, ist beabsichtigt die Mittel für 2023 im Rahmen einer
überplanmäßigen Mittelbereitstellung bereitzustellen. Ob die Gruppen aber
tatsächlich schon im Kalenderjahr 2023 durch die Stadt als Träger in Betrieb
genommen werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher vorausgesagt
werden.
Personalkosten für 3
Gruppen mit 6 Vollzeit-Fachkräften und 1 Vollzeit-Ergänzungskraft sowie ggf. 1
Teilzeit-Küchenkraft sowie Sachkosten werden über die Kindpauschalen finanziert
und sind in den Stellenplan für 2024 mit aufzunehmen.
Die über den
Personalstundenrechner ermittelten 24 Stunden für Leitungsaufgaben könnten
durch die Leitung einer städt. Kita in unmittelbarer Nachbarschaft übernommen
werden.
Es ergibt sich ein
geschätzter Gesamtkostenrahmen für den städt. Haushalt ab dem Haushaltsjahr
2024 in Höhe von 247.758,28 Euro aus den Kindpauschalen.
Diese Aufwendungen werden im Produkt 060.365.010 Konto 5318 0000 entsprechend für den Haushalt 2024 berücksichtigt.
Für die Übernahme der
3 Gruppen durch einen freien Träger ergeben sich folgende Auswirkungen auf den
Haushalt:
Unter Zugrundelegung derselben Gruppenstrukturen wie in städtischer Trägerschaft angenommen:
Kommunaler Anteil (92,2%) Kindpauschalen 577.626,29 €
Trägeranteil (7,8%) Kindpauschalen 48.866,43 €
Refinanzierung Land (40%) Kindpauschalen 250.597,09 €
19,01% Refinanz. U3 Kindpauschalen U3 51.705,24 €
Refinanzierung über Elternbeitr. /Rückerstattung Land (15%) 93.973,91 €
Bei vollständiger Finanzierung Stadt Meerbusch:
626.492,72 € (KP 100%)
250.597,09 € Refinanz Land
51.705,24 € Kindpausch. U3 93.973,91 € Elternbeiträge
230.216,48 € städt. Haushalt
Bei Übernahme des Trägeranteils durch 577.626,29 € (KP und Miete je 92,2 %)
den Träger 250.597,09 € Refinanz Land
51.705,24 € Kindpausch. U3 Zusatzförderung
93.973,91
€ Elternbeiträge
181.350,05 € Verbleib im städt. Haushalt
Auch hier gilt, dass die
Aufwendungen im Produkt 060.365.010 Konto 5318 0000 entsprechend für den
Haushalt 2024 berücksichtigt werden. Da die Höhe der Aufwendungen davon
abhängt, in welcher Höhe der künftige Träger den Trägeranteil übernehmen kann,
ist eine Auswirkung auf den städtischen Haushalt nicht prognostizierbar
Alternativen: