Betreff
Antrag auf Befreiung vom Bebaungsplan Nr. 206 "Apelter Weg" in Meerbusch-Büderich zur Anlegung eines Schul- und Lehrgartens, hier: Zustimmung zur folgenden Befreiung: befristete Befreiung von der Art der Nutzung
Vorlage
FB4/1741/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt der nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 206 Meerbusch-Büderich, „Apelter Weg“ zur Anlegung eines Schul- und Lehrgartens mit Gartenhäuschen und drei Wassertanks gemäß § 31 Abs. 3 BauGB zu:

 

-     Befristete Befreiung von der Art der Nutzung

 

 


Sachverhalt:

 

Das Vorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 206 Meerbusch – Büderich, „Apelter Weg“.

 

Der Bebauungsplan setzt für die vorliegende Fläche eine Parkplatzfläche bzw. Verkehrsgrünfläche fest (Anlage 2). Der Parkplatz wurde bisher nicht realisiert. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Spielplatzfläche dargestellt.

 

 

Planungsrechtliche Einordnung

 

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung steht das eingereichte Vorhaben nicht im Einklang mit den Festsetzungen des aktuell gültigen Bebauungsplans. Für diese Ausgangslage sieht der Gesetzgeber in § 31 (2) BauGB die Möglichkeit vor, dass von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden kann. Diese Möglichkeit setzte bisher voraus, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die Befreiung muss weiterhin mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein.

 

Der Befreiungsantrag umfasst nachstehende Punkte (siehe Anlage 1):

 

Befreiung von der Art der Nutzung

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken hinsichtlich der vorliegenden Abweichung der Art der Nutzung von einer festgesetzten Parkplatzfläche bzw. Verkehrsgrünfläche zu einem Schul- und Lehrgarten. Der Bedarf an öffentlichen Parkplätzen ist in diesem Bereich offensichtlich aktuell nicht gegeben und am nahgelegenen Modellflugplatz befindet sich bereits ein öffentlicher Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Rhein. Seit über 30 Jahren ist der Bebauungsplan Nr. 206 in Kraft und eine Entwicklung des Parkplatzes wurde an der betreffenden Stelle nicht realisiert. Aus Sicht des Fachbereiches Straßen und Kanäle der Stadt Meerbusch bestehen ebenfalls keine Bedenken. Die Nutzung der Fläche als Schul- und Lehrgarten mit Gartenhäuschen und drei Wassertanks würde vielmehr der derzeitigen Ausgestaltung der Fläche entsprechen.

 

Aufgrund der klimatischen Entwicklung ist eine Nutzung und Unterhaltung der Fläche als Grünfläche zu begrüßen. Gerade in Zeiten des Klimawandels und der Mobilitätswende wäre eine Versiegelung der Fläche zur Entwicklung einer großflächigen Parkplatzfläche an dieser Stelle nicht mehr zeitgemäß. Die Nutzung soll befristet werden, um eine spätere öffentliche Nutzung der Fläche (unabhängig vom Nutzungszweck) nicht auszuschließen.

 

Somit kann der beantragten Befreiung gem. § 31 BauGB zugestimmt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: ggf. Pachteinnahmen, falls keine unentgeltliche Überlassung erfolgt

 


Alternativen:

 

Der Befreiung wird nicht zugstimmt.