Beschlussvorschlag:
- Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, die bisherige Förderrichtlinie
„Deutsch-Israelische Jugendbegegnung“ des bestehenden Kinder- und
Jugendförderplanes der Stadt Meerbusch 2022 – 2025 mit sofortiger Wirkung
in eine weiter gefasste Richtlinie „Internationale Jugendbegegnung /
Jugendaustausch“ zu ändern.
- Für das laufenden Jahr 2023 beschließt der Jugendhilfeausschuss, die Jugendbegegnung, die von der städt. Musikschule mit einer Gruppe aus der Ukraine vom 23. bis 30. September 2023 organisiert wird, kann im Rahmen der neuen Förderrichtlinie gefördert werden. Die städt. Musikschule wird einem antragsberechtigten Träger im Sinne der Förderrichtlinie gleichgestellt.
Sachverhalt:
In den Förderrichtlinien des geltenden Kinder- und Jugendförderplans der
Stadt Meerbusch 2022 – 2025 besteht die Förderposition „Deutsch-Israelische
Jugendbegegnung“. Diese Position ist aufgrund der politischen Lage seit vielen
Jahren nicht mehr aktiv bewirtschaftet worden. Der letzte durchgeführte
Jugendaustausch mit Israel führte 15 junge Israelis im Jahr 2001 nach
Meerbusch.
Die Verwaltung strebt daher eine Änderung dieser Förderposition an, um
künftig auch den Jugendaustausch mit einem weiten Adressatenkreis zu
ermöglichen. Die Förderung für „Internationale Jugendbegegnungen /
Jugendaustausch“ soll dies unter Beibehaltung der Möglichkeit eines Austausches
mit Israel ermöglichen. Die in der Richtlinie bisher beschriebenen
Rahmenbedingungen sollen an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.
So sollen zukünftig Maßnahmen bereits ab 7 Tagen bis zu einer
Förderhöchstdauer von 12 Tagen und die Altersgruppe von 12 bis 26 Jahren
gefördert werden können. Die Gruppe soll mindestens 12 und höchstens 30
Personen (inkl. Leiter*in und Betreuer*innen) umfassen. Gefördert werden sollen
– analog der sonstigen Fördersystematik - je 7 Teilnehmende ein*e Betreuer*in
sowie der/die Leiter*in der Maßnahme. An- und Abreisetag zählen zusammen als
ein Tag. Geändert werden soll ebenfalls die alleinige
Verantwortungsträgerschaft des Stadtjugendringes, um dadurch auch andere Träger
der Jugendhilfe (oder vergleichbar) nach jeweiligem Beschluss durch den
Jugendhilfeausschuss, als antragsberechtigt ausweisen zu können.
Die vorgesehenen Änderungen sind im Einzelnen der angefügten „neuen“
Förderrichtlinie „Internationale Jugendbegegnungen / Jugendaustausch“ und der
zum Vergleich ebenfalls angefügten „alten“ Förderrichtlinie
„Deutsch-Israelische Jugendbegegnung“ zu entnehmen.
Anlass für die jetzt vorgesehene Änderung ist der Besuch einer Gruppe
von 20 jungen Ukrainern in Meerbusch. Es erscheint in Anbetracht der derzeitigen
Lage der Ukraine sinnvoll, diese Jugendbegegnung zu unterstützen und auch
finanziell zu fördern. Die jungen Ukrainer sind eine Woche vom
23.09. – 30.09.2023 auf Einladung der Musikschule in Meerbusch und
werden bei Gastfamilien untergebracht.
Um auch seitens des Jugendamtes zu einem gelungenen Besuch beizutragen,
werden die jungen Ukrainer einen Nachmittag auf dem städt. Abenteuerspielplatz
verbringen. Weitere Programmpunkte werden mit der Musikschule abgestimmt.
Bei Anwendung der hier vorgeschlagenen neuen Förderrichtlinie ergibt
sich für den Aufenthalt von 20 jungen Ukrainern an 7 Tagen, plus 2 Betreuer
zuzüglich der Leitung der Maßnahme eine Gesamtfördersumme von 15,33 € x 7
Tage x 23 Personen = 2.468,13 €.
Da im Haushalt im Jahr 2023 kein Ausgabenansatz für „Internationale
Jugendbegegnungen/Jugendaustausch“ vorgesehen ist, können die Mittel aus dem
Ansatz der „Jugendpflegefahrten“ verausgabt werden. In dieser Position werden
die Mittel des Ansatzes nicht vollständig verbraucht, sodass die Förderung der
Jugendbegegnung aus dem laufenden Budget 2023 möglich ist.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die erforderlichen Mittel in Höhe
von 2.468,13 € stehen im
Haushalt 2023 im Ansatz 060.362.010 / 53180010 „Jugendpflegefahrten“ zur
Verfügung. Sie sind nicht verausgabt worden und stehen für die nun geplante
Jugendbegegnung zur Verfügung.
Die Mittel in Höhe von 5.520 € für das Jahr 2024 sind
im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 entsprechend im Produkt 060.362.010/
Konto 5318 0000 bereitzustellen.
Alternativen:
Die bestehende Förderrichtlinie
wird nicht geändert, der anstehende Besuch von jungen Ukrainern wird nicht
gefördert.