Betreff
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2022 – 2025 / Änderung einer Förderrichtlinie
Vorlage
FB21/1731/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die bisherige Förderrichtlinie „Deutsch-Israelische Jugendbegegnung“ des bestehenden Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Meerbusch 2022 – 2025 mit sofortiger Wirkung in eine weiter gefasste Richtlinie „Internationale Jugendbegegnung / Jugendaustausch“ zu ändern.
  2. Für das laufenden Jahr 2023 beschließt der Jugendhilfeausschuss, die Jugendbegegnung, die von der städt. Musikschule mit einer Gruppe aus der Ukraine vom 23. bis 30. September 2023 organisiert wird, kann im Rahmen der neuen Förderrichtlinie gefördert werden. Die städt. Musikschule wird einem antragsberechtigten Träger im Sinne der Förderrichtlinie gleichgestellt.

 


Sachverhalt:

In den Förderrichtlinien des geltenden Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2022 – 2025 besteht die Förderposition „Deutsch-Israelische Jugendbegegnung“. Diese Position ist aufgrund der politischen Lage seit vielen Jahren nicht mehr aktiv bewirtschaftet worden. Der letzte durchgeführte Jugendaustausch mit Israel führte 15 junge Israelis im Jahr 2001 nach Meerbusch.

 

Die Verwaltung strebt daher eine Änderung dieser Förderposition an, um künftig auch den Jugendaustausch mit einem weiten Adressatenkreis zu ermöglichen. Die Förderung für „Internationale Jugendbegegnungen / Jugendaustausch“ soll dies unter Beibehaltung der Möglichkeit eines Austausches mit Israel ermöglichen. Die in der Richtlinie bisher beschriebenen Rahmenbedingungen sollen an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.

 

So sollen zukünftig Maßnahmen bereits ab 7 Tagen bis zu einer Förderhöchstdauer von 12 Tagen und die Altersgruppe von 12 bis 26 Jahren gefördert werden können. Die Gruppe soll mindestens 12 und höchstens 30 Personen (inkl. Leiter*in und Betreuer*innen) umfassen. Gefördert werden sollen – analog der sonstigen Fördersystematik - je 7 Teilnehmende ein*e Betreuer*in sowie der/die Leiter*in der Maßnahme. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Geändert werden soll ebenfalls die alleinige Verantwortungsträgerschaft des Stadtjugendringes, um dadurch auch andere Träger der Jugendhilfe (oder vergleichbar) nach jeweiligem Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss, als antragsberechtigt ausweisen zu können.

 

Die vorgesehenen Änderungen sind im Einzelnen der angefügten „neuen“ Förderrichtlinie „Internationale Jugendbegegnungen / Jugendaustausch“ und der zum Vergleich ebenfalls angefügten „alten“ Förderrichtlinie „Deutsch-Israelische Jugendbegegnung“ zu entnehmen.

 

Anlass für die jetzt vorgesehene Änderung ist der Besuch einer Gruppe von 20 jungen Ukrainern in Meerbusch. Es erscheint in Anbetracht der derzeitigen Lage der Ukraine sinnvoll, diese Jugendbegegnung zu unterstützen und auch finanziell zu fördern. Die jungen Ukrainer sind eine Woche vom 23.09. – 30.09.2023 auf Einladung der Musikschule in Meerbusch und werden bei Gastfamilien untergebracht.

Um auch seitens des Jugendamtes zu einem gelungenen Besuch beizutragen, werden die jungen Ukrainer einen Nachmittag auf dem städt. Abenteuerspielplatz verbringen. Weitere Programmpunkte werden mit der Musikschule abgestimmt.

 

Bei Anwendung der hier vorgeschlagenen neuen Förderrichtlinie ergibt sich für den Aufenthalt von 20 jungen Ukrainern an 7 Tagen, plus 2 Betreuer zuzüglich der Leitung der Maßnahme eine Gesamtfördersumme von 15,33 € x 7 Tage x 23 Personen = 2.468,13 €.

 

Da im Haushalt im Jahr 2023 kein Ausgabenansatz für „Internationale Jugendbegegnungen/Jugendaustausch“ vorgesehen ist, können die Mittel aus dem Ansatz der „Jugendpflegefahrten“ verausgabt werden. In dieser Position werden die Mittel des Ansatzes nicht vollständig verbraucht, sodass die Förderung der Jugendbegegnung aus dem laufenden Budget 2023 möglich ist.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.468,13 € stehen im Haushalt 2023 im Ansatz 060.362.010 / 53180010 „Jugendpflegefahrten“ zur Verfügung. Sie sind nicht verausgabt worden und stehen für die nun geplante Jugendbegegnung zur Verfügung.

 

Die Mittel in Höhe von 5.520 € für das Jahr 2024 sind im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 entsprechend im Produkt 060.362.010/ Konto 5318 0000 bereitzustellen.

 


Alternativen:

Die bestehende Förderrichtlinie wird nicht geändert, der anstehende Besuch von jungen Ukrainern wird nicht gefördert.