Betreff
Aktueller Sachstand Stärkungspakt NRW
Vorlage
FB22/0672/2023
Aktenzeichen
FB 22 / 6
Art
Informationsvorlage

Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung sieht deshalb, ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes, weiteren Handlungsbedarf und stellt im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Die Stadt Meerbusch hat im Rahmen dieser Mittel 206.262,- € erhalten und noch 135.647,78 € zur Verfügung.

Damit ein möglichst großer Teil der Bevölkerung in den Genuss einer Hilfe kommt, lässt die Stadt Meerbusch hilfebedürftigen Einwohnern auf Antrag einen Warengutschein zukommen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt.

 

Berechtigt sind Empfänger von

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Leistungen für Asylbewerber (AsylblG)
  • Wohngeld (WoGG)
  • Berufsausbildungsförderung (BAföG)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB nach dem SGB III)

 

Der Antrag wurde auf der Internetseite der Stadt Meerbusch gestellt. Er kann aber auch in den Bürgerbüros, bei verschiedenen Trägern und im Sozialamt in Papierform abgeholt und muss bis spätestens 31.08.2023 ausgefüllt, zusammen mit den wenigen notwenigen Unterlagen, wieder abgegeben werden. Die Anträge werden nach Eingang durchnummeriert.

 

Im Anschluss daran prüft das Sozialamt die Anträge und erstellt die Gutscheine. Diese können in der Folge im Sozialamt gegen Empfangsbekenntnis unter Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Gutscheines besteht nicht. Der Antragseingang ist entscheidend für eine mögliche Bewilligung. Sind die Mittel aus dem Stärkungspakt verausgabt, werden keine weiteren Gutscheine ausgestellt. Über die genaue Höhe der Warengutscheine wird entschieden, wenn die genaue Anzahl der Anträge bekannt ist. Voraussichtlich werden 40,- bis 50,- € für einen Erwachsenen und 20,- bis 25,- € für ein Kind gewährt werden.

 

Die Fraktionen wurden bereits im Vorfeld durch den Dezernenten über dieses Vorhaben informiert und bekundeten ihre Zustimmung.

 

Zum Stand 21.08.2023 sind 350 Anträge eingegangen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent