Betreff
Satzung über die Aufwandsentschädigung, den Ersatz des Verdienstausfalls/fortgezahlten Arbeitsentgeltes und die Förderung des Ehrenamtes für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Meerbusch
Vorlage
FB12/1726/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sonderausschuss für die Zukunft der Feuerwehr empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, dem Rat zu empfehlen, die Satzung über die Aufwandsentschädigung, den Ersatz des Verdienstausfalls/ortgezahlten Entgelts und die Förderung des Ehrenamtes für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 hat der Rat der Stadt Meerbusch die Umsetzung des von der Verwaltung vorgelegten Brandschutzbedarfsplans (BSBP) 2021 – 2026 gemäß Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 09. Dezember 2021 beschlossen.

 

Um auch zukünftig ein möglichst hohes Schutzziel in der Stadt Meerbusch zu erreichen, sieht der BSBP 2021-2026 den Erhalt der Grundstruktur mit ehrenamtlichen Kräften unterstützt durch hauptamtliche Kräfte vor. Da einerseits das Einsatzaufkommen und dabei das Einsatzspektrum und das Anforderungsniveau insgesamt steigt, andererseits die demografische Entwicklung zu berücksichtigen ist, sind verstärkt Maßnahmen zur Sicherstellung des Ehrenamtes erforderlich. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr nehmen gesetzliche Pflichtaufgaben der Gefahrenabwehr der Stadt Meerbusch im Rahmen ihrer Freizeitbeschäftigung wahr. Sie üben ihre Tätigkeiten fast ausschließlich in den späten Nachmittags- und Abendstunden, in der Freizeit und an den Wochenenden aus. Es gilt dementsprechend ein Konzept zu entwickeln, welches dazu beiträgt, ein ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr Meerbusch attraktiv zu gestalten und neben Familie und Beruf möglich zu machen.

 

Schon jetzt werden die jährlichen Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Haushalt eingestellt, eine grundsätzliche Verbindlichkeit gibt es bisher allerdings nicht. Somit ist die Erstellung einer Satzung zur Förderung des Ehrenamtes ein erster Schritt, um die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr langfristig zu sichern und einen erkennbaren Anreiz für die Gewinnung neuer ehrenamtlicher Einsatzkräfte zu schaffen.

 

In der Satzung sind insbesondere folgende Leistungen geregelt:

Ø  Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger*innen

Ø  Ersatz des Verdienstausfalls/fortgezahlten Arbeitsentgeltes

Ø  Pauschale für die Teilnahme an Lehrgängen

Ø  Aufwandsentschädigung für die Gestellung des Bereitschaft LF

Ø  Kinderbetreuungskosten

Ø  Diverse Kostenerstattungen im Freizeitbereich

Ø  Zuschusszahlungen an die Jugendfeuerwehr für den Erwerb des Führerscheins Klasse B

Ø  Gestaltung eines „Ehrenabends“

Ø  Zuschuss zur Pflege der Kameradschaft

 

Die Satzung stellt einen Bestandteil des sich noch in Arbeit befindlichen Ehrenamtskonzepts für die Freiwillige Feuerwehr Meerbusch dar und wurde gemeinsam von der Verwaltung und der Wehrleitung erstellt. Ein Entwurf wurde den Einheiten im Vorfeld, mit der Möglichkeit einer Stellungnahme, zur Verfügung gestellt.

 

 

Hinsichtlich der Aufwandentschädigungen ist folgendes zu berücksichtigen:

Mit der Einführung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zum 01.01.2016 wurde mit § 11 Absatz 6 BHKG eine gesetzlich verbindliche Grundlage geschaffen, bei Wahrnehmung der entsprechenden Funktion eine Aufwandsentschädigung gemäß den Regelungen des § 12 Absatz 7 BHKG zu zahlen. Die Aufwandsentschädigung soll sich nach § 11 Absatz 6 i.V.m. § 12 Absatz 7 Satz 6 BHKG für die kommunalen Funktionsträger dabei an der Höhe der entsprechenden Sätze der Aufwandsentschädigung orientieren, die die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) bereits enthält. Hierdurch ist automatisch eine erforderliche und angemessene Abstufung nach Gemeindegröße gegeben. Die Entschädigungsverordnung ist danach für die Bemessung der Höhe der Aufwandsentschädigung der kommunalen Aufgabenträger heranzuziehen. Der monatliche Pauschalbetrag anhand dessen die prozentuale Aufwandsentschädigung der Funktionsträger entsprechend der Satzung berechnet wird, beträgt aktuell 420,00 €.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Bei dem Produkt 020.126.010 Feuerschutz erhöhen sich die Aufwendungen auf dem Aufwandskonto 5421.0000 – Bes. Aufwendungen f. ehrenamtliche u. sonst. Tätigkeiten wie folgt:

 

Entschädigung

Bisher

Zukünftig

Aufwandsentschädigungen f. Funktionsträger*innen

 

36.000 €

59.500 €

Verdienstausfall/fortgezahltes Arbeitsentgelt/Bereitschafts LF

 

47.000 €

50.000 €

Pauschale für die Teilnahme an Lehrgängen

 

4.000 €

5.300 €

Kinderbetreuungskosten

 

 

1.000 €

Diverse Kostenerstattungen im Freizeitbereich

 

 

40.700 €

Zuschusszahlungen an die Jugendfeuerwehr für den Erwerb des Führerscheins Klasse B

 

 

5.000 €

Gestaltung eines „Ehrenabends“

 

5.000 €

7.500 €

Zuschuss zur Pflege der Kameradschaft

 

15.000 €

15.000 €

Gesamt

107.000 €

184.000 €

 

Die Mittel für die Umsetzung der Satzung sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 bereitzustellen.

 


Alternativen:

Die Aufwandsentschädigung, der Ersatz des Verdienstausfalls/fortgezahlten Arbeitsentgelt und sonstige Leistungen zur Förderung des Ehrenamtes werden auch zukünftig ausschließlich im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt.