Beschlussvorschlag:
Der Sonderausschuss für die Zukunft der Feuerwehr empfiehlt dem
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, dem Rat zu empfehlen, die
Satzung über die Aufwandsentschädigung, den Ersatz des
Verdienstausfalls/ortgezahlten Entgelts und die Förderung des Ehrenamtes für
die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen.
Sachverhalt:
In
seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 hat der Rat der Stadt Meerbusch die
Umsetzung des von der Verwaltung vorgelegten Brandschutzbedarfsplans (BSBP)
2021 – 2026 gemäß Empfehlung des Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss vom 09. Dezember 2021 beschlossen.
Um
auch zukünftig ein möglichst hohes Schutzziel in der Stadt Meerbusch zu
erreichen, sieht der BSBP 2021-2026 den Erhalt der Grundstruktur mit
ehrenamtlichen Kräften unterstützt durch hauptamtliche Kräfte vor. Da
einerseits das Einsatzaufkommen und dabei das Einsatzspektrum und das
Anforderungsniveau insgesamt steigt, andererseits die demografische Entwicklung
zu berücksichtigen ist, sind verstärkt Maßnahmen zur Sicherstellung des
Ehrenamtes erforderlich. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr nehmen
gesetzliche Pflichtaufgaben der Gefahrenabwehr der Stadt Meerbusch im Rahmen
ihrer Freizeitbeschäftigung wahr. Sie üben ihre Tätigkeiten fast ausschließlich
in den späten Nachmittags- und Abendstunden, in der Freizeit und an den
Wochenenden aus. Es gilt dementsprechend ein Konzept zu entwickeln, welches
dazu beiträgt, ein ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr Meerbusch
attraktiv zu gestalten und neben Familie und Beruf möglich zu machen.
Schon jetzt werden die jährlichen Aufwendungen für ehrenamtliche
Tätigkeiten in den Haushalt eingestellt, eine grundsätzliche Verbindlichkeit
gibt es bisher allerdings nicht. Somit ist die Erstellung einer Satzung zur
Förderung des Ehrenamtes ein erster Schritt, um die Leistungsfähigkeit und
Einsatzbereitschaft der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr langfristig zu
sichern und einen erkennbaren Anreiz für die Gewinnung neuer ehrenamtlicher
Einsatzkräfte zu schaffen.
In der Satzung sind insbesondere folgende Leistungen
geregelt:
Ø Aufwandsentschädigungen für
Funktionsträger*innen
Ø Ersatz des Verdienstausfalls/fortgezahlten Arbeitsentgeltes
Ø Pauschale für die Teilnahme an
Lehrgängen
Ø Aufwandsentschädigung für die
Gestellung des Bereitschaft LF
Ø Kinderbetreuungskosten
Ø Diverse Kostenerstattungen im
Freizeitbereich
Ø Zuschusszahlungen an die
Jugendfeuerwehr für den Erwerb des Führerscheins Klasse B
Ø Gestaltung eines „Ehrenabends“
Ø Zuschuss zur Pflege der
Kameradschaft
Die Satzung stellt einen Bestandteil des sich noch in Arbeit
befindlichen Ehrenamtskonzepts für die Freiwillige Feuerwehr Meerbusch dar und
wurde gemeinsam von der Verwaltung und der Wehrleitung erstellt. Ein Entwurf
wurde den Einheiten im Vorfeld, mit der Möglichkeit einer Stellungnahme, zur
Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der Aufwandentschädigungen ist folgendes zu
berücksichtigen:
Mit der Einführung des Gesetzes über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zum 01.01.2016 wurde mit § 11
Absatz 6 BHKG eine gesetzlich verbindliche Grundlage geschaffen, bei Wahrnehmung
der entsprechenden Funktion eine Aufwandsentschädigung gemäß den Regelungen des
§ 12 Absatz 7 BHKG zu zahlen. Die Aufwandsentschädigung soll sich nach § 11
Absatz 6 i.V.m. § 12 Absatz 7 Satz 6 BHKG für die kommunalen Funktionsträger
dabei an der Höhe der entsprechenden Sätze der Aufwandsentschädigung
orientieren, die die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder
kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO)
bereits enthält. Hierdurch ist automatisch eine erforderliche und angemessene
Abstufung nach Gemeindegröße gegeben. Die Entschädigungsverordnung ist danach
für die Bemessung der Höhe der Aufwandsentschädigung der kommunalen
Aufgabenträger heranzuziehen. Der monatliche Pauschalbetrag anhand dessen die
prozentuale Aufwandsentschädigung der Funktionsträger entsprechend der Satzung
berechnet wird, beträgt aktuell 420,00 €.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei dem Produkt 020.126.010 Feuerschutz erhöhen sich die
Aufwendungen auf dem Aufwandskonto 5421.0000 – Bes. Aufwendungen f.
ehrenamtliche u. sonst. Tätigkeiten wie folgt:
Entschädigung |
Bisher |
Zukünftig |
Aufwandsentschädigungen f. Funktionsträger*innen |
36.000 € |
59.500 € |
Verdienstausfall/fortgezahltes
Arbeitsentgelt/Bereitschafts LF |
47.000 € |
50.000 € |
Pauschale für die Teilnahme an Lehrgängen |
4.000 € |
5.300 € |
Kinderbetreuungskosten |
|
1.000 € |
Diverse Kostenerstattungen im Freizeitbereich |
|
40.700 € |
Zuschusszahlungen an die Jugendfeuerwehr für den
Erwerb des Führerscheins Klasse B |
|
5.000 € |
Gestaltung eines „Ehrenabends“ |
5.000 € |
7.500 € |
Zuschuss zur Pflege der Kameradschaft |
15.000 € |
15.000 € |
Gesamt |
107.000 € |
184.000 € |
Die Mittel für die Umsetzung der Satzung sind im Rahmen der
Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 bereitzustellen.
Alternativen:
Die
Aufwandsentschädigung, der Ersatz des Verdienstausfalls/fortgezahlten
Arbeitsentgelt und sonstige Leistungen zur Förderung des Ehrenamtes werden auch
zukünftig ausschließlich im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen zur
Verfügung gestellt.