Betreff
Förderung der Familienbildung
Vorlage
FB21/1718/2023
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2023 an die zurzeit im Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung, städtische Zuschüsse für Angebote, die gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten und die für Meerbuscher Bürger/Innen in Meerbusch stattfinden, wie folgt zu zahlen:

 

AWO Bildungswerk der Generationen gGmbH

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers

                                                                                   128 x 3,45 €                               441,60 €

 

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Grevenbroich e.V.

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers          522 x 3,45 €uro                       1.800,90

 

Forum

Kath. Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers           32 x 3,45 €uro                           110,40

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband

Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers (keine Stunden durchgeführt)                  0,00

 

Familienforum Edith Stein Neuss

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers   372 x 3,45 €uro                         1.283,40

 

Insgesamt:                                                                                           3.636,30 €

 


 

Sachverhalt:

Im Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem Weiter-bildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 8.000 € bereitgestellt, um die Freien Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den Landeszuschuss zu ergänzen.

 

Nachdem in den Jahren 2020 / 2021 aufgrund der Coronapandemie die meisten Angebote ausfallen mussten, hat sich die Situation im Laufe des Jahres 2022 wieder normalisiert und Angebote der Familienbildung konnten zumindest ab Mitte des Jahres wieder vollumfänglich stattfinden.

 

Auch wenn sich die Zahl der durchgeführten Stunden noch nicht auf dem „Vor-Corona-Niveau“ bewegt, zeigt sich, dass alle Träger wieder auf einem guten Weg sind. Die Förderung in Meerbusch orientiert sich daher wieder an der Zahl der tatsächlich durchgeführten Stunden.

 

 

Seit dem Jahr 2015 werden auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses nur noch Angebote gefördert, die

 

a) von einem durch das Land anerkannten Träger der Familienbildung durchgeführt und diese Kurse selber ebenfalls durch das Land gefördert werden,

 

b) gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten. Gefördert werden ausschließlich Angebote für Meerbuscher Familien.

 

Im Rahmen des „Willkommensbesuch“ für alle Neugeborenen durch den Eltern- und Babybesuchsdienst werden den Eltern die Angebote der Familienbildung vorgestellt. Die Familienbildung ist ein wichtiger Bestandteil der familiennahen Unterstützungsangebote vor Ort. Eltern können nicht nur wichtige Informationen für ihr Leben mit Kindern erhalten, sondern gründen in diesen Gruppen auch oftmals ihr „persönliches Netzwerk“, dass meist über viele Jahre erhalten bleibt. Auch in den Meerbuscher Familienzentren sind die Träger der Familienbildung aktiv.

 

Um Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.07. gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bis 30.06. bereits durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2023 geplanten Unterrichtsstunden vorzulegen.

 

Diese Anmeldung der Stunden wurde von allen Trägern vorgelegt.

 

Über die tatsächlich im Jahr 2023 durchgeführten Unterrichtsstunden ist im Jahr 2024 wieder ein regulärer Verwendungsnachweis mit Stundenaufstellung und Endabrechnung vorzulegen.

 


 

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2023 auf 3.636,30 €.

Die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur Verfügung.

 

 

 


 

 

 

 

 

Alternativen:

Die Stadt Meerbusch gewährt keinen Zuschuss zur Förderung der Familienbildung.