Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2023 an die zurzeit im
Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung, städtische Zuschüsse
für Angebote, die gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie
durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von
Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern,
beinhalten und die für Meerbuscher Bürger/Innen in Meerbusch stattfinden, wie
folgt zu zahlen:
AWO
Bildungswerk der Generationen gGmbH
Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers
128
x 3,45 € 441,60 €
Deutsches
Rotes Kreuz
Kreisverband
Grevenbroich e.V.
Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 522 x 3,45 €uro 1.800,90 €
Forum
Kath.
Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 32 x 3,45 €uro 110,40 €
Der
Paritätische Wohlfahrtsverband
Kreisgruppe
Rhein-Kreis Neuss
Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers (keine Stunden
durchgeführt) 0,00 €
Familienforum
Edith Stein Neuss
Unterrichtsstunden lt. Anmeldung
des Trägers 372 x 3,45 €uro 1.283,40 €
Insgesamt: 3.636,30 €
Sachverhalt:
Im
Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem
Weiter-bildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie
erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für
das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 8.000 € bereitgestellt, um die Freien
Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den Landeszuschuss
zu ergänzen.
Nachdem in
den Jahren 2020 / 2021 aufgrund der Coronapandemie die meisten Angebote
ausfallen mussten, hat sich die Situation im Laufe des Jahres 2022 wieder
normalisiert und Angebote der Familienbildung konnten zumindest ab Mitte des
Jahres wieder vollumfänglich stattfinden.
Auch wenn
sich die Zahl der durchgeführten Stunden noch nicht auf dem „Vor-Corona-Niveau“
bewegt, zeigt sich, dass alle Träger wieder auf einem guten Weg sind. Die
Förderung in Meerbusch orientiert sich daher wieder an der Zahl der tatsächlich
durchgeführten Stunden.
Seit dem
Jahr 2015 werden auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses nur noch Angebote
gefördert, die
a) von
einem durch das Land anerkannten Träger der Familienbildung durchgeführt und
diese Kurse selber ebenfalls durch das Land gefördert werden,
b) gemäß §
16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der
Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung
des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten. Gefördert werden
ausschließlich Angebote für Meerbuscher Familien.
Im Rahmen
des „Willkommensbesuch“ für alle Neugeborenen durch den Eltern- und
Babybesuchsdienst werden den Eltern die Angebote der Familienbildung
vorgestellt. Die Familienbildung ist ein wichtiger Bestandteil der
familiennahen Unterstützungsangebote vor Ort. Eltern können nicht nur wichtige
Informationen für ihr Leben mit Kindern erhalten, sondern gründen in diesen
Gruppen auch oftmals ihr „persönliches Netzwerk“, dass meist über viele Jahre
erhalten bleibt. Auch in den Meerbuscher Familienzentren sind die Träger der
Familienbildung aktiv.
Um
Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.07.
gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bis 30.06.
bereits durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2023 geplanten Unterrichtsstunden
vorzulegen.
Diese
Anmeldung der Stunden wurde von allen Trägern vorgelegt.
Über die
tatsächlich im Jahr 2023 durchgeführten Unterrichtsstunden ist im Jahr 2024
wieder ein regulärer Verwendungsnachweis mit Stundenaufstellung und
Endabrechnung vorzulegen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Kosten
belaufen sich für das Jahr 2023 auf 3.636,30 €.
Die Mittel
stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur Verfügung.
Alternativen:
Die
Stadt Meerbusch gewährt keinen Zuschuss zur Förderung der Familienbildung.