Betreff
Richtlinie zum Ausbau der Ladeinfrastruktur
Vorlage
FB5/1716/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie zur Errichtung von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Meerbusch wird beschlossen und veröffentlicht.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung berichtete bereits am 16.5.2023 mit der Informationsvorlage FB5/0647/2023 über die Erstellung der Richtlinie zur Errichtung von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Meerbusch. In der anschließenden Diskussion wurden Verständnisfragen geklärt, Änderungswünsche angesprochen und die Einführung der Satzung begrüßt. Die geäußerten Änderungsvorschläge wurden geprüft, so dass diese nun in der vorliegenden Beschlussvorlage eingearbeitet wurden. Im einzelne waren dies:

 

-      Reduzierung der „Fluktuationszeit“: Die zeitliche Begrenzung des Ladevorganges wird auf vier Stunden werktags zwischen 8.00 bis 20.00 Uhr festgelegt (statt drei Stunden zwischen 7.00 – 22.00 Uhr).

-      Die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur werden vom städtischen Netzbetreiber (stm) definiert.

-      Streichung des Bezugs auf ausschließliche private Investoren.

-      Auslastungswert 70% wird auf Fluktuationszeit bezogen und nicht auf 24 Stunden.

 

Aktuelle Vorgehensweise der Stadt zum Ausbau der Ladeinfrastruktur:

 

Aktuell ist es so geregelt, dass sich mögliche gewerbliche Anbieter formlos bei der Stadt um einen Standort bewerben. Dabei hatte die Stadt bereits sinnvolle Standorte, verteilt auf das gesamte Stadtgebiet, in Abhängigkeit von verfügbaren öffentlichen Parkplätzen vorgeschlagen.

 

Derzeit sind durch dieses Vorgehen im Stadtgebiet Meerbusch 42 Parkplätze für das Laden von E-Fahrzeugen entstanden und es werden noch vier weitere auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz in Kürze entstehen. Dennoch ist festzustellen, dass derzeit nur die Stadtwerke Meerbusch (stm) als einziger Interessent an diesen Flächen auftrat und diese betreibt.

 

Um den Markt möglichst weiter kontrolliert zu öffnen und so mehr Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu ermöglichen, soll ein erweitertes Konzept aufgestellt werden.

 

Geplante Vorgehensweise zum Ausbau der Ladeinfrastruktur:

 

Die Stadt schlägt vor, die „Richtlinie zur Errichtung von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Meerbusch“ einzuführen. Diese bildet dann eine einheitliche Grundlage für alle zukünftigen potentielle Infrastrukturbetreiber. Ziel ist es, eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Elektroladeinfrastruktur für die Stadt Meerbusch zu erhalten.

 

Grundlage der Richtlinie:

Die Grundlage für die Richtlinie zur Errichtung von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Meerbusch ist der bewährte Leitfaden „Einfach laden in der Kommune“ des Bundesministerium für Digitales und Verkehr. In diesem Leitfaden werden zwei Wege für mehr Wettbewerb im Bereich der Ladeinfrastruktur aufgezeigt: Erstens über eine Ausschreibung durch die Kommune oder zweitens über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach Anfrage von Marktteilnehmern nach einer vorgegebenen Richtlinie.

Da eine Ausschreibung durch die Kommune für die Infrastrukturbetreiber wenig attraktiv und offen ist, als die Vergabe von Sondernutzungserlaubnisse nach einer vorgegebenen Richtlinie, wurde der letztgenannte Weg gewählt. Ziel ist es, ein möglichst niedrigschwelliges Vorgehen den möglichen Betreibern anzubieten.

 

Entwurf einer Richtlinie:

Aus diesem Grund hat die Verwaltung einen Entwurf einer Richtlinie zur Errichtung von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Meerbusch nach dem Vorbild der Stadt Essen erstellt (wie Leitfaden). Hierzu wurde die bewohnte Stadtfläche von Meerbusch in 159 Flächen aufgeteilt, wo-von bereits 21 Flächen durch die Stadtwerke aufgrund der bereits vorhanden E-Ladesäulen belegt sind. Bei der Flächenfestlegung wurden Stadtteile mit Einzelhausbebauung größer angelegt, als Flächen mit dichterer Bebauung, da hier von einem geringeren Bedarf an öffentlicher E-Ladeinfrastruktur ausgegangen wird. Ebenso wurden z.B. größere Grünanlagen bei der Flächen-größe berücksichtigt.

 

Zusammenfassung der Richtlinie:

Auf Antrag von Marktteilnehmern soll zunächst nur die Errichtung einer E-Ladesäule (für gewöhnlich mit zwei Ladepunkten pro Säule / Fläche) erteilt werden. Erst wenn eine E-Ladesäule zu min. 70% in sechs Monaten des Vorjahres ausgelastet ist, wird die Erlaubnis erteilt, eine weitere E-Ladesäule in dieser Fläche zu errichten. Dies soll gewährleisten, dass weiterhin ausreichend öffentliche Parkflächen zur Verfügung stehen und dennoch eine möglichst weite, flächenhafte Verteilung der Lademöglichkeiten entsteht.  

Zur Ermittlung der Auslastung müssen alle Anbieter zum 31.01. jeden Jahres die Auslastungszahlen Ihrer E-Ladesäulen an die Verwaltung melden. Der aktuelle Anbieter hat bei der Erstellung einer weiteren E-Ladesäule in einer Fläche den Vorrang. Wenn dieser aber nicht ausbauen möchte bzw. nicht innerhalb von drei Monaten einen entsprechenden Antrag stellt, wird die Fläche wieder auf den Markt gegeben. Bei mehreren Anbietern für eine Fläche entscheidet das Los über den Zu-schlag. Hierzu werden die eingegangenen Anträge quartalsweise zusammengefasst und erst am Ende eines Quartals genehmigt.

 

Die Genehmigung wird an den Marktteilnehmer für sechs Jahre erteilt (siehe Beschlussvorlage FB5/0603/2017 vom 14.7.2017) und mit der Möglichkeit versehen, diese jeweils um weitere sechs Jahre zu verlängern. Die Genehmigung erlischt, wenn der Anbieter nicht innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Genehmigung mit der Errichtung der E-Ladesäule beginnt oder nach neun Monaten diese in Betrieb genommen hat.

 

In der Richtlinie wird das straßenrechtliche- und Verfahrens-Ermessen der Stadt Meerbusch transparent geregelt. Eine Satzung ist nicht notwendig, da die Marktteilnehmer zur Förderung der E-Mobilität keine Gebühren für die Sondernutzung zahlen müssen und lediglich Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Errichtung der Sondernutzung erhoben werden.

 

Die zeitliche Begrenzung des Ladevorganges wird auf vier Stunden werktags zwischen 8.00 bis 20.00 Uhr festgelegt. Für P+R Anlagen sind in Abstimmung mit der Verwaltung auch andere Zeiten möglich.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine.

 


Alternativen:

 

Die Richtlinie zur Errichtung von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Meerbusch wird bis auf Weiteres nicht eingeführt.