Betreff
Neuwahl des 2. Stellvertretenden Bürgermeisters
Vorlage
SB9JR/1713/2023
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt Frau …                        / Herrn …

zur 2. Stellvertretenden Bürgermeisterin / zum 2. Stellvertretenden Bürgermeister.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 19.05.2023 hat der bisherige 2. Stellvertretende Bürgermeister, Herr Michael Billen, aus persönlichen Gründen seinen Rücktritt mit sofortiger Wirkung erklärt.

 

Wie die Nachfolge zu regeln ist, bestimmt § 67 Abs. 2 S. 7 GO NRW: „Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlperiode aus, ist der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen“.

 

Der Verweis auf § 50 Abs. 2 GO NRW bedeutet, dass der Nachfolger oder die Nachfolgerin nicht mehr – wie zu Beginn der Wahlperiode – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen ist (vgl. § 67 Abs. 2 S. 1 GO NRW), sondern in „einfacher“ Mehrheitswahl. Es kommt also nicht mehr auf die Mehrheitsverhältnisse unter Berücksichtigung des Minderheitenschutzes an, wonach eine breite Teilhabe der Ratsfraktionen an den Funktionen der Stellvertretenden Bürgermeister – ähnlich wie bei den Ausschussvorsitzenden – sichergestellt werden soll. Vielmehr reicht bei der Nachwahl eine (einfache im Sinne von „übliche“) Mehrheit aus, um die Nachfolge zu bestimmen.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen: