Betreff
Vorbereitung der Wahl der Schöffinen und Schöffen für die Wahlperiode 01.01.2024 - 31.12.2028
Vorlage
SB9JR/1712/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die als Anlage beigefügte Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 aufzustellen.

 


Sachverhalt:

 

In diesem Jahr steht wieder die Wahl der Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen für die Strafkammer bei dem Landgericht Düsseldorf, für das gemeinsame Schöffengericht bei dem Amtsgericht Düsseldorf und das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Neuss für die Wahlperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 an.

 

Die Vorbereitung und Aufstellung der Vorschlagsliste erfolgte gemäß der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Justiz in Verbindung mit dem Runderlass des MGFFI (jetzt Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration) des Landes NRW vom 04.03.2009 in der Fassung vom 06.12.2022.

 

Dementsprechend hat die Präsidentin des Landgerichts Düsseldorf mit Schreiben vom 04.01.2023 gegenüber der Stadt Meerbusch den Bedarf an von hier aus vorzuschlagenden Bewerberinnen und Bewerbern mit 38 mitgeteilt. Da gemäß Ziffer 2.2 der genannten Allgemeinverfügung die doppelte Anzahl an Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen ist, hat die Stadt Meerbusch insgesamt 76 Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen zu benennen.

 

Die Bevölkerung wurde über die Tagespresse informiert und zur Bewerbung aufgefordert. Zudem wurde auf der Internetseite der Stadt mit einem entsprechenden Artikel um Bewerbungen geworben. Dank der großen Zahl interessierter Bürgerinnen und Bürger umfasst diese Auswahl in Meerbusch ausschließlich Personen, die sich um das Amt beworben haben.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber haben schriftlich erklärt, dass sie bereit und in der Lage seien, das Ehrenamt zu übernehmen und auszuüben. Zudem haben sie bestätigt, dass Ausschließungs- oder Ablehnungsgründe nicht vorliegen.

 

Da auch der Verwaltung keine Hinderungsgründe bekannt geworden sind und es sich bei den genannten Zahlen lediglich um Mindestzahlen handelt, schlägt sie dem Rat vor, alle Interessierten in die Vorschlagsliste aufzunehmen – es sei denn, dieselben Personen haben sich parallel auch als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe beworben (doppelte Bewerbungen wurden also nur einmal berücksichtigt). Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich.

 

Nach der Beschlussfassung im Rat ist die Liste für die Dauer einer Woche öffentlich aufzulegen. Jede/r hat dann die Möglichkeit, innerhalb einer weiteren Woche Einspruch zu erheben. Der Zeitpunkt der Auflegung, die bis zum 31.07.2023 abgeschlossen sein soll, ist vorher unter Verweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt zu machen. Die Vorschlagsliste nebst etwaig eingegangener Einsprüche sowie eine Bescheinigung über die Auslegung und Bekanntmachung sind bis spätestens 15.08.2023 an das Amtsgericht Neuss zu übersenden.

 

Der Schöffenwahlausschuss bei dem Amtsgericht Neuss wird dann im Herbst d.J. über die Einsprüche entscheiden und aus der vom Rat beschlossenen Vorschlagsliste die tatsächlich benötigte Anzahl an Schöffinnen und Schöffen wählen.

 

Falls im Rat keine personenbezogenen Beratungen mehr erforderlich sind, die schützenswerte Interessen der Betroffenen berühren, kann die Liste wie in den früheren Jahren auch in öffentlicher Sitzung vom Rat beschlossen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

keine

 


Alternativen:

 

Keine