Betreff
Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 GO NRW über eine überplanmäßige Auszahlung
Vorlage
SB11/1708/2023
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, am 09.05.2023 nach § 60 Abs. 1 GO NRW getroffene dringliche Entscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 GO NRW treffen der Unterzeichner und ein Ratsmitglied anstelle des Rates folgende Entscheidung:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt der Genehmigung einer Auftragserweiterung in Höhe von 80.000,- € bei dem Produkt 010.1211.080 – Serviceleistungen Baubetriebshof, Maßnahme 7.01005151.710.001, 78530000 – Sanierung Kunstrasen Sportanlage Bösinghoven – zu.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat mit dem Haushaltsplan 2022 die Sanierung des Kunstrasenplatzes sowie der Flutlichtanlage auf der Sportanlage in Bösinghoven beschlossen. Die Arbeiten wurden durch ein beauftragtes Planungsbüro auf Grundlage eines Gutachtens ausgeschrieben, das in Vorbereitung auf die Planung erstellt wurde. Danach sollte die unter dem Kunstrasenbelag liegende Elastikschicht durch ein spezielles Verfahren in weiten Teilen ertüchtigt werden. Der Gutachter hatte den Kunstrasenbelag zuvor an mehreren Stellen geöffnet und die Elastikschicht analysiert. Nach der nun erfolgten vollständigen Entfernung des Kunstrasenbelages weist ein Großteil der Elastikschicht eine nicht zu erwartende unzureichende Festigkeit auf. Die Schicht muss nunmehr vollständig abgetragen werden. Nach der Herstellung einer Nivellierschicht wird abschließend eine neue Elastikschicht aufgetragen. 

 

Für die Sanierung der Sportanlage waren in dem Produkt 010.111.080 - Serviceleistung Baubetriebshof - Mittel in Höhe von 513.000,- € eingeplant. Durch die erforderlichen zusätzlichen Arbeiten werden weitere Mittel in Höhe von rd. 80.000,- € benötigt. Die Haushaltssatzung der Stadt Meerbusch für das Haushaltsjahr 2023 bestimmt in § 9 Nr. 1, dass erhebliche überplanmäßige Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW vorliegen, wenn sie mehr als 50 % des Ansatzes oder mehr als 20.000 € betragen und nicht aufgrund einer rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung geleistet werden müssen. In diesen Fällen obliegt die überplanmäßige Auszahlung dem Genehmigungsvorbehalt des Rates.

 

Die Auftragserweiterung ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel ist sachlich und zeitlich unabweisbar, da der TSV Meerbusch die Anlage zurzeit nicht nutzen kann und ein ordnungsgemäßer Trainings- und Spielbetrieb schnellstmöglich wiederhergestellt werden muss. Aus diesem Grund ist die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen worden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Zur Deckung der überplanmäßigen investiven Auszahlung werden herangezogen:

 

- Einnahmen aus der Maßnahme 7.01005135.780.001, 68100000 in Höhe von 20.844,00 € - Investitionszuwendungen des Bundes, die sich auf Ausgaben des Jahres 2022 beziehen

- eingesparte Ausgaben aus der Maßnahme 7.12001010.710.001, 78530000 (Umbau einzelner Haltestellenflächen) in Höhe von 9.156,00 €

- eingesparte Ausgaben aus der Maßnahme 7.12001155.710.001, 78520000 (Erschließungsweg Düsseldorfer Straße) in Höhe von 50.000,00 €

 


Alternativen:

 

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