1.1 Übersicht aller Zuschüsse an Verbände und Vereine im Bereich des Jugendamtes

Die dieser Vorlage beigefügten Tabellen sollen einen umfassenden Überblick über die Kernpunkte der aktuell im Jugendbereich an Verbände und Vereine gezahlten Zuschüsse, der Fördermodalitäten und der Anforderungen an die Verwendungsnachweise geben. Die Vorgaben für Leistung und Prü-fung der Verwendungsnachweise folgen dabei weitmöglichst einem einheitlichen Schema.

 

Die Auflistung erfolgt nachfolgenden Kriterien:

 

- Zuschüsse nach Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch

- Zuschüsse aufgrund von geschlossenen Vereinbarungen/ Verträgen

- Zuschüsse aufgrund besonderer Bedarfe

 

 

1.2 Übersicht aller freiwilliger Zuschüsse im Rahmen der Betriebskostenförderung an Träger von

Kindertageseinrichtungen

Die Stadt Meerbusch bietet das gesetzlich geförderte Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt infolge des gesetzlich normierten Subsidiaritätsprinzips nicht allein durch Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft an, sondern mit Hilfe verschiedener freier Träger, die ebenfalls Kindertageseinrichtungen betreiben.

 

Jeden freien Träger trifft hierbei die grundsätzliche Verpflichtung des Gesetzgebers, prozentuale Anteile an den Betriebskosten (Kindpauschalen und ggf. Mietzahlungen) selbst zu erbringen. Für die Kirchen gilt ein Trägeranteil von 10,3 %, für sonstige freie Träger 7,8 % und für Elterninitiativen 3,4 %.

 

Da nicht in allen Fällen aus unterschiedlichen Gründen die Trägeranteile vollständig erbracht werden können, wurden in der Vergangenheit individuelle Vereinbarungen zur freiwilligen Bezuschussung der Trägeranteile zwischen der Stadt Meerbusch und den betreffenden freien Trägern geschlossen, deren Inhalte der beigefügten Auflistung der freiwilligen Zuschüsse für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zu entnehmen sind.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Auflistung der

- Zuschüsse nach Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch,

- Zuschüsse aufgrund von geschlossenen Vereinbarungen/Verträgen,

- Zuschüsse aufgrund besonderer Bedarfe,

- freiwillige Zuschüsse für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent