Betreff
Annahme einer Schenkung - kleine Brücke am Latumer See
Vorlage
BM/1667/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1)    Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt, den vom Heimatkreis Lank beabsichtigten Neubau der kleinen Brücke am Latumer See nach Fertigstellung als Schenkung anzunehmen. Die Planung und Realisierung erfolgt auf Basis der bereits durch die Stadt eingeleiteten Planungsverfahren.

 

2)    Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau stimmt dem geplanten Baubeginn in der Sommerzeit zu.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Latum, Flur 4, Flurstück 470, am Latumer See. Die dortige kleine (nördliche) Brücke am Latumer See weist altersbedingte Schäden auf und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Hierfür standen im Haushalt 2020 Mittel zur Verfügung, die in die Folgejahre übertragen wurden. Die Konstruktion entspricht der Gestaltung der großen (südlichen) Brücke. Dementsprechend hat die Stadt mit Auftrag vom 23.02.2021 das Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Menkenhagen mit der Planung einer neuen Brücke beauftragt sowie am 14.07.2022 mit der Erstellung des Bauantrages. Das Büro MTM Ingenieure GmbH hat den Auftrag für die die Prüfstatik erhalten. Die für den Neubau der Brücke erforderliche wasserrechtliche Genehmigung hat der Rhein-Kreis Neuss als zuständige Genehmigungsbehörde (Untere Wasserbehörde) mit Bescheid vom 20.04.2022 erteilt.

 

Nunmehr hat der Heimatkreis Lank e.V. aus Verbundenheit mit der Stadt Meerbusch mit beigefügtem Schreiben vom 15.01.2023 (Anlage 1) angeboten, im Einvernehmen mit der Stadt sowohl den Neubau der Ersatzbrücke als auch die aus der Baumaßnahme bisher resultierenden Kosten zu übernehmen. Er hat weiterhin angeboten, der Stadt Meerbusch die neue Brücke nach deren Fertigstellung zu schenken.

 

Die Brücke soll entsprechend nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt übergehen und wäre von dieser zu unterhalten. Insofern bedarf es eines Beschlusses zur Annahme einer Schenkung. Die Zuständigkeit des Ausschusses für Klima, Umwelt, Bau ergibt sich aus § 8 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung. Zur beabsichtigten Realisierung im laufenden Jahr hat der Heimatkreis um eine zeitnahe Entscheidung gebeten.

 

Analog dem Verfahren und der Beschlussfassung zum Neubau und der Schenkung der großen Brücke am Latumer See soll auch für die Schenkung der kleinen Brücke ein Schenkungsvertrag geschlossen werden. Dieser ist im Entwurf der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Im Falle einer Zustimmung des Ausschusses zur Annahme der Schenkung würde der Vertrag mit dem Heimatkreis ausverhandelt und bei entsprechender Einigung so geschlossen werden.

 

Der Neubau der Brücke entspricht gemäß dem Beschluss des Rates zur Mittelbereitstellung im Jahr 2020 sowie der begonnenen Planung den Zielen der Stadt. Mit der Realisierung und Schenkung durch den Heimatkreis Lank e.V. können die veranschlagten Mittel eingespart werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Spende anzunehmen.

 

Bei den Baumaßnahmen ist u.a. der Einsatz eines Kranwagens sowie eines Betonmischers erforderlich. Die unbefestigten Wege sind bei nasser Witterung in den Wintermonaten für die Befahrung mit schwerem Gerät nicht ausgelegt. Darüber hinaus können die Fundamentarbeiten nach Auskunft des Ingenieurbüros bei einem möglichen höheren Wasserstand in den Wintermonaten nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grund sollen die Arbeiten in der Sommerzeit (geplanter Baubeginn Juni 2023) erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Durch die Annahme der Schenkung werden die im Haushalt 2020 erstmals unter der Maßnahmenbezeichnung „Neubau der kleinen Brücke Latumer See“ im Produkt 130.551.010 auf dem investiven Konto 7.130001025 veranschlagten investiven Auszahlungen für den Bau der Brücke in Höhe von 80.000 € eingespart.

 

Für den Unterhalt der Brücke werden in den Folgenjahren entsprechende Mittel eingeplant. Diese werden mit ca. 2,0 % der Herstellungssumme vorkalkuliert (z.Z. ca. 1.600,-€/a).


Alternativen:

 

1)    Die Annahme der Schenkung wird abgelehnt.

 

2)    Der geplante Baubeginn in der Sommerzeit wird abgelehnt.