Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss beschließt auf der Grünstraße / Ecke Oststraße an der vorhandenen
Querungshilfe einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Schulwegsicherung
einzurichten.
Sachverhalt:
Im
Rahmen der laufenden Überprüfung der Schulwegesicherheit wurde ein Bedarf an
der Grünstraße festgestellt.
Um
der Grünstraße noch verkehrssicherere zu gestalten, wird ein Fußgängerüberweg
an der bereits vorhandenen Querungshilfe auf der Grünstraße / Ecke Oststraße
vorgeshen. U.a. durch das Neubaugebiet Ruth-Niehaus-Straße / Unter der Mühle
ist hier auf dem offiziellen Schulweg ein noch größerer Bedarf einer sicheren
Querungsmöglichkeit, insbesondere für Schüler*innen vorhanden.
Morgendliche
Beobachtungen zusammen mit der Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr,
haben ergeben, dass der Bereich stark frequentiert ist und die
Fahrzeugführer*innen keine Rücksicht auf die querenden Schüler*innen über die
bereits vorhandene Querungshilfe nehmen.
Um
hier die Querung noch sicherer zu gestalten wird ein Fußgängerüberweg
vorgesehen.
Durch
die bereits vorhandene Querungshilfe und der Beschilderung durch „Achtung
Kinder“ wird bereits auf den sensiblen Charakter hingewiesen. Ein
Fußgängerüberweg unterstützt diesen Charakter weiter und erwirkt somit
zusätzlich eine Verkehrsberuhigung.
Gemäß
den geltenden Regelwerken ist an Fußgängerüberwegen eine entsprechende
Beleuchtung anzubringen. Diese notwendige Beleuchtung wird deshalb im ersten
Schritt hergestellt.
Hintergrundinformation:
Die
vorhandene Querungshilfe ist ein probates Mittel, Fußgängern die Querung von
Straßen zu ermöglichen. Die Mittelinsel ermöglicht die Querung eines
Fahrstreifens und den sicheren Aufenthalt in Straßenmitte bis zur Querung des
zweiten Fahrstreifens. Gegenüber einem Fußgängerüberweg (FGÜ, umgangssprachlich
„Zebrastreifen“) ist der Fußgänger hier jedoch dem Verkehr nicht
bevorrechtigt. Die baulichen Anforderungen an einen FGÜ sind mit der
auffälligen Streifenmarkierung, der Ausschilderung und der vorgeschriebenen
hellen Beleuchtung entsprechend hoch und sollen die Aufmerksamkeit der
Fahrzeugführer und damit die Einhaltung der Vorrangregelung für zu Fuß gehende
Personen gewährleisten.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: Aufwendungen und
Auszahlungen für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen,
Beleuchtungskörper, Markierungen und bauliche Maßnahmen. Die Maßnahme kostet
insgesamt unter 15.000,- € und wird
aus laufenden Mitteln bezahlt.
Alternativen:
Die heutige
Verkehrsregelung mit Querungshilfe wird beibehalten.