Betreff
Fußgängerüberweg Grünstraße / Ecke Oststraße
Vorlage
FB5/1663/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt auf der Grünstraße / Ecke Oststraße an der vorhandenen Querungshilfe einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Schulwegsicherung einzurichten.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der laufenden Überprüfung der Schulwegesicherheit wurde ein Bedarf an der Grünstraße festgestellt.

 

Um der Grünstraße noch verkehrssicherere zu gestalten, wird ein Fußgängerüberweg an der bereits vorhandenen Querungshilfe auf der Grünstraße / Ecke Oststraße vorgeshen. U.a. durch das Neubaugebiet Ruth-Niehaus-Straße / Unter der Mühle ist hier auf dem offiziellen Schulweg ein noch größerer Bedarf einer sicheren Querungsmöglichkeit, insbesondere für Schüler*innen vorhanden.

 

Morgendliche Beobachtungen zusammen mit der Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr, haben ergeben, dass der Bereich stark frequentiert ist und die Fahrzeugführer*innen keine Rücksicht auf die querenden Schüler*innen über die bereits vorhandene Querungshilfe nehmen.

Um hier die Querung noch sicherer zu gestalten wird ein Fußgängerüberweg vorgesehen.

 

Durch die bereits vorhandene Querungshilfe und der Beschilderung durch „Achtung Kinder“ wird bereits auf den sensiblen Charakter hingewiesen. Ein Fußgängerüberweg unterstützt diesen Charakter weiter und erwirkt somit zusätzlich eine Verkehrsberuhigung.

 

Gemäß den geltenden Regelwerken ist an Fußgängerüberwegen eine entsprechende Beleuchtung anzubringen. Diese notwendige Beleuchtung wird deshalb im ersten Schritt hergestellt.

 

Hintergrundinformation:

Die vorhandene Querungshilfe ist ein probates Mittel, Fußgängern die Querung von Straßen zu ermöglichen. Die Mittelinsel ermöglicht die Querung eines Fahrstreifens und den sicheren Aufenthalt in Straßenmitte bis zur Querung des zweiten Fahrstreifens. Gegenüber einem Fußgängerüberweg (FGÜ, umgangssprachlich „Zebrastreifen“) ist der Fußgänger hier jedoch dem Verkehr nicht bevorrechtigt. Die baulichen Anforderungen an einen FGÜ sind mit der auffälligen Streifenmarkierung, der Ausschilderung und der vorgeschriebenen hellen Beleuchtung entsprechend hoch und sollen die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer und damit die Einhaltung der Vorrangregelung für zu Fuß gehende Personen gewährleisten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Aufwendungen und Auszahlungen für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen, Beleuchtungskörper, Markierungen und bauliche Maßnahmen. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 15.000,- € und wird aus laufenden Mitteln bezahlt.

 

 

 


Alternativen:

 

Die heutige Verkehrsregelung mit Querungshilfe wird beibehalten.