Betreff
Aktueller Sachstand Zuwanderung
Vorlage
FB22/0625/2023
Aktenzeichen
FB 22 / 7
Art
Informationsvorlage

 

Durch den seit dem 24.02.2022 andauernden Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist eine weitere große Flüchtlingswelle in Europa ausgelöst worden.

Im Jahr 2022 musste die Stadt Meerbusch insgesamt 287 neue Flüchtlinge aufnehmen und unterbringen. Diese Zugangszahl erreicht die Höhe der Zugangszahlen aus den Jahren 2015 bzw. 2016.

 

Bei den Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz kamen die meisten Flüchtlinge aus den Ländern Syrien, Afghanistan und der Ukraine. Bei den Wohnsitzzuweisungen stellten die afghanischen Ortskräfte die größte Gruppe und bei den sonstigen Zugängen waren es Ukrainer, die ihre Unterbringung in Privathaushalten verlassen mussten.

Durch die große Anzahl an unterzubringenden Personen kamen die bestehenden Unterkünfte an die Grenze ihrer Aufnahmekapazitäten.

 

So musste am 03.01.2023 die fertiggestellte Turnhalle an der Stettiner Str. 21 eröffnet werden. Sie wurde im Laufe des Januars mit 44 ukrainischen Flüchtlingen belegt. Die maximale Belegungskapazität beträgt 76 Personen. Betreiber der Unterkunft ist der Verein Meerbusch hilft. Er ist für die Betreuung und die Umsetzung der Brandschutzauflagen verantwortlich.

Aufgrund der im Vergleich zu den übrigen Unterkünften hohen Erstellungs- und Betriebskosten, musste für die Unterkunft Stettiner Str. eine eigene Gebührenrechnung erstellt werden.

 

Da die Unterkunft bisher als Turnhalle genutzt wurde, ist die Gebührenrechnung auf der Grundlage von Abrechnungsergebnissen aus dem Jahr 2022 und Schätzungen basierend auf Verbräuchen von Januar 2023 errechnet worden. Maßgebend für die Berechnung ist hierbei die neue Satzung für städt. Gebäude zur Unterbringung von Aussiedlern, ausländischen Flüchtlingen und Wohnungslosen vom 25.05.2022.

 

Die Gesamtkosten der Unterkunft Stettiner Straße werden sich im Jahr 2023 voraussichtlich auf 600.862 € belaufen. Dieser Wert wird durch die aktuelle Soll-Belegungszahl (76) dividiert und auf einen Monat heruntergerechnet. Der monatliche Pauschalbetrag beläuft sich auf 658,84 €.

 

Die Gebühr wird so berechnet, dass sie bei einer Vollbelegung kostendeckend wäre. Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Belegung von 55% erreicht, sodass auch ein Kostendeckungsgrad von 55% zum jetzigen Zeitpunkt erreicht werden wird. Aufgrund der unterschiedlichen Familienkonstellationen ist eine 100% Auslastung der Unterkunft jedoch kaum zu erreichen.

 

Für Selbstzahler (Flüchtlinge, die aufgrund von Einkommen die Unterkunftskosten selbst tragen müssen), die in der Unterkunft untergebracht werden mussten, wurde eine Härtefallklausel eingeführt. Die in diesen Fällen selbst zu tragenden Unterkunftskosten werden in der Höhe auf die Gebühren der übrigen Unterkünfte begrenzt (187,29 €).

 

Die Gebührensatzung der Unterkunft Stettiner Str. wurde am 23.02.2023 dem Rat der Stadt Meerbusch vorgelegt und durch ihn beschlossen. Die kurzfriste Vorlage war erforderlich, um nicht weitere Gebührenrückstände entstehen zu lassen, da zudem Teile der Benutzungsgebühren durch die untergebrachten Flüchtlinge selbst erbracht werden müssen, wie die Stromkosten.

 

Um die Unterbringungssituation in den Unterkünften weiter zu entspannen, wurden gezielt anerkannte Personen angeschrieben, die sich nicht dauerhaft in den Unterkünften aufhalten. In einem Gespräch soll geklärt werden, wo sie sich aufhalten und ggf. ein Auszug erreicht werden.

 

Darüber hinaus hat die GWG 9 Wohnungen zur Verfügung gestellt, in die wir anerkannte Flüchtlinge als Mieter vermitteln konnten. Insgesamt konnten so 17 Personen in eine Privatwohnung verziehen.

 

 

Stand ukrainische Flüchtlinge

 

Zum 01.02.2023 waren insgesamt 667 Ukrainer in der Stadt Meerbusch gemeldet. 121 leben davon in unseren Unterkünften. Wie viele der verbleibenden 546 ukrainischen Flüchtlinge noch in privaten Haushalten untergebracht sind oder wie viele bereits eine Privatwohnung gefunden haben, ist nicht bekannt. Die Nachfragen nach einer Unterbringung in städt. Unterkünften sind jedoch weiterhin gering.

 

 

 

 

 

 

II.. Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand 31.01.2023

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze*1

Tatsächlich freie Plätze*1

Lank-Latum
Am Heidbergdamm 2

120

83

37

36

Büderich

Am Sonnengarten 2

50

37

13

9

Büderich
Cranachstr. 2

90

94

0

0

Osterath

Fröbelstr. 4

144

108

36

   1*2

Büderich

Hülsenbuschweg 1-7

186

143

43

   26*3

Lank-Latum

Stettiner Str. 23

76

44

32

6

Gesamt

666

509

161

78

Privatwohnungen

73

73

0

0

 

*1 Die freien Plätze können nicht uneingeschränkt belegt werden. Dies ist abhängig z. B. von Familienstrukturen (Personenanzahl) und Geschlecht der zugewiesenen Personen!

*2 Davon 0 Plätze nur mit Großfamilien und max. 1 Platz für Einzelpersonen/Paare belegbar.

*3 Zzgl. einer Einheit (12 Plätze) die für Obdachlose genutzt wird (9 von 12 Plätzen belegt).

 

 

 

III. Herkunftsländer der Bewohner städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen, Stand 31.01.2023

 

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Afghanistan

79

Georgien

16

Pakistan

3

582

Ägypten

11

Ghana*

9

Russland

4

Albanien*

5

Guinea

26

Serbien*

12

Algerien

7

Indien

1

Somalia

8

Angola

5

Irak

39

Sri Lanka

4

Armenien

8

Iran

18

Sudan

6

Aserbaidschan

7

Kosovo*

3

Syrien

80

Äthiopien

3

Libanon

11

Tadschikistan

5

Bangladesch

3

Mali

1

Türkei

28

Bosnien*

1

Marokko

6

Ukraine

121

China

6

Nigeria

24

Deutschland

10

Eritrea

10

Nordmazedonien*

1

ungeklärt

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


IV. Bewohner nach Verfahrensstand

 

 

 

 

 

 

Stand

Asylbewerber im
laufenden Asylverfahren

Personen mit Duldung

Anerkannte

Personen

keine

Asylbewerber

Insgesamt

31.01.2023

100

172

296

14

582

 

 

 

V. Untergebrachte Personen nach Leistungsberechtigung

 

 


In Vertretung

gez.

 

Peter Annacker

Dezernent