Betreff
Verteilung der Sportfördermittel 2012
Vorlage
FB3/132/2012
Art
Informationsvorlage

Die Sportfördermittel werden entsprechend den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Meerbusch verteilt. Es wurden durch die Meerbuscher Sportvereine sowohl Anträge für die allgemeinen als auch Investiven Sportfördermittel gestellt.

 

Die Mittel zur Förderung vereinseigener Sportstätten wurden gemäß § 3 Abs. 1 der Richtlinien je zur Hälfte (je 15.000 €) als Grundbeträge und nach Anzahl der Mitglieder der antragstellenden Vereine verteilt (sh. Anlage 1).

 

Die allegemeinen Sportfördermittel wurden gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinien nach Abzug der festgeschriebenen Zuschüsse für den Stadt-Sport-Verband Meerbusch e.V. und für den Veranstalter des Fest des Sports (im Jahr 2012 der FC Büderich 02 e.V.) wie folgt berechnet:

 

-           Grundbetrag gestaffelt nach Mitgliederzahl (siehe Anlage 2, Spalte B)

-           je 1 Punkt für jedes Mitglied (Spalte A)

-           je 1,5 Punkte für jedes jugendliche Mitglied (Spalten C + D)

-           je 1 Punkt für jede Übungsleiterstunde, zusätzlich je 1 Punkt für die Schwimmausbildung (Spalte E)

 

Die Summe der Punkte (Spalte F) multipliziert mit dem Betrag pro Punkt ergibt mit dem Grundbetrag den jeweiligen Zuschuss, welcher Anfang Juni 2012 an die Vereine ausgezahlt wurde.

 

 

 

 

 

 

 


In Vertretung

 

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