Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat,
folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die
Schmutzwassergebühr für das Jahr 2023 wird auf 2,22 €/m3, die
Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2023 wird auf 1,11 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 (Anlage B) wird
Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der
Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2019 mit den verbleibenden 191.415,45 € in die
Kalkulation 2023 eingestellt. Das Betriebsergebnis 2020 wird mit 155.000 € -
ca. der Hälfte des noch verbleibenden Betrages - vorgetragen. Vom
Betriebsergebnis 2021 werden 16.000 €, was ca. einem Drittel des
Betriebsergebnisses entspricht, vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in
Höhe von 362.415,45 € erfolgt.
3.
Bei der
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Unterdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2020 ein kostensteigender Vortrag in Höhe von –
40.000 €. Vom negativen Betriebsergebnis 2021 werden kostensteigernd
-55.000 € in die Kalkulation vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe
von -95.000 € erfolgt.
4.
Die
Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des
Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes
wird auf 26,24 € festgesetzt.
5.
Die XIV.
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und
Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2022 festgesetzt worden.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 hat ergeben, dass eine
Anpassung der Niederschlagswassergebühr wegen des gesetzlich vorgeschriebenen
Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.
1. Gebühren
Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr
2022 auf 2,22 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser. Durch die Wahl der
Ergebnisvorträge aus Vorjahren, kann die Gebühr für 2023 bei 2,22 € bleiben.
Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 0,97 € pro Quadratmeter
versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und steigt 2023 auf
1,11 €.
2.
Ergebnisvorträge
Nach der Änderung des § 6
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es
besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände,
Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von
vier Jahren auszugleichen. Da die Betriebskostenabrechnungen des relevanten
Zeitraums (2019 bis 2021) bis auf das Betriebsergebnisse 2020 und 2021
Niederschlagswassergebühr Kostenüberdeckungen ausgewiesen, gilt die
Verpflichtung des Ausgleichs und erfolgt wie im Beschlusstext unter den Punkten
2. und 3. beschrieben.
3. Gebühren
Wasserzwischenzähler
Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch für das Jahr 2023 betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 26,24 €. Momentan belaufen sich diese Kosten auf 25,98 € pro Zähler.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Im Haushaltsjahr 2023 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.551.400 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von ca. 5.784.600 € erwartet. Davon entfallen 1.628.260,00 € auf städtische Flächen, die im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung abgebildet werden.
Im Haushaltsjahr 2023 erfolgt eine Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 362.415,45 €.
Alternativen:
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