Betreff
XIV. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
Vorlage
FB5/1600/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2023 wird auf 2,22 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2023 wird auf 1,11 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.       Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2019 mit den verbleibenden 191.415,45 € in die Kalkulation 2023 eingestellt. Das Betriebsergebnis 2020 wird mit 155.000 € - ca. der Hälfte des noch verbleibenden Betrages - vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2021 werden 16.000 €, was ca. einem Drittel des Betriebsergebnisses entspricht, vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von 362.415,45 € erfolgt.

 

3.       Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Unterdeckung der Betriebskostenabrechnung 2020 ein kostensteigender Vortrag in Höhe von – 40.000 €. Vom negativen Betriebsergebnis 2021 werden kostensteigernd -55.000 € in die Kalkulation vorgetragen, so dass insgesamt ein Vortrag in Höhe von -95.000 € erfolgt.

 

 

4.       Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 26,24 € festgesetzt.

 

5.       Die XIV. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2022 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 hat ergeben, dass eine Anpassung der Niederschlagswassergebühr wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.

 

1.       Gebühren

 

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2022 auf 2,22 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser. Durch die Wahl der Ergebnisvorträge aus Vorjahren, kann die Gebühr für 2023 bei 2,22 € bleiben. Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich derzeit auf 0,97 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und steigt 2023 auf 1,11 €.

 

2.       Ergebnisvorträge

 

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Da die Betriebskostenabrechnungen des relevanten Zeitraums (2019 bis 2021) bis auf das Betriebsergebnisse 2020 und 2021 Niederschlagswassergebühr Kostenüberdeckungen ausgewiesen, gilt die Verpflichtung des Ausgleichs und erfolgt wie im Beschlusstext unter den Punkten 2. und 3. beschrieben.

 

 

 

3.       Gebühren Wasserzwischenzähler

 

Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch für das Jahr 2023 betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 26,24 €. Momentan belaufen sich diese Kosten auf 25,98 € pro Zähler.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.551.400 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von ca. 5.784.600 € erwartet. Davon entfallen 1.628.260,00 € auf städtische Flächen, die im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung abgebildet werden.

 

Im Haushaltsjahr 2023 erfolgt eine Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 362.415,45 €.

 

 

 


Alternativen:

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