Betreff
Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung eines Schützenbaumes auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz
Vorlage
BM/1577/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau des Rates der Stadt beschließt, mit der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Büderich von 1567 e. V. einen Gestattungsvertrag über die Nutzung der im Lageplan in Anlage 1 dargestellten Teilfläche des Dr.-Franz-Schütz-Platzes (Grundstück Gemarkung Büderich, Flur 10, Flurstück-Nr. 149 für den Bau eines Brauchtumsmastes („Schützenbaum“) abzuschließen.

 

Die Schützenbruderschaft trägt alle für die Errichtung des Bauwerkes sowie in der Folge für Unterhaltung und Instandhaltung erforderlichen Kosten und unterhält den Schützenbaum und seine Bestandteile, sodass keine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und der Bürger/innen zu befürchten ist. Hiermit einher geht auch die Verkehrssicherungspflicht, die sich im Rahmen der Änderung, Beseitigung, Reparatur bzw. aus der Unterhaltung, Aufrechterhaltung oder Änderung der Anlage ergibt.

 

Der Vertrag ist unbefristet und endet erst durch eine schriftliche Kündigung. Bei Beendigung des Vertrages trägt die Schützenbruderschaft alle Kosten, die mit einer Beseitigung oder Versetzung des Bauwerkes verbunden sind, soweit die Stadt dies bei Vertragsende wünschen sollte.

 


Sachverhalt:

 

Die Schützenkompanie Armbrustschützen Büderich 1925, die Teil der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Büderich von 1567 e. V. ist, feiert im Jahr 2025 ihr hundertjähriges Bestehen und möchte aus diesem Anlass einen Schützenbaum auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz errichten. Da die Kompanie kein eigener e. V. ist, soll der Gestattungsvertrag mit der Schützenbruderschaft abgeschlossen werden.

 

Der Standort des Schützenbaumes wurde aufgrund der zentralen Lage im Büdericher Ortskern sowie der Funktion des Dr.-Franz-Schütz-Platzes als jährlicher Kirmesplatz der Schützen ausgewählt.

 

Die Errichtung des Brauchtumsmastes ist bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei, einer Baugenehmigung bedarf es entsprechend nicht. Die Platzierung des Baumes im Randbereich der Verkehrsfläche des Dr.-Franz-Schütz-Platzes, unmittelbar angrenzend an die Außengastronomie des Eiscafés, erfolgte in Abstimmung der Schützen mit dem zuständigen Fachbereich Straßen und Kanäle nach Prüfung und unter Berücksichtigung aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Belange.

 

Neben dem Entwurf des Gestattungsvertrages nebst Lageplan sind der Beschlussvorlage in Anlage 2 weiterhin Visualisierungen des geplanten Schützenbaumes beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Vom Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Büderich von 1567 e. V. wird abgesehen.