Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2022 an die zurzeit im
Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung, städtische Zuschüsse
für Angebote, die gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie
durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von
Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern,
beinhalten und die für Meerbuscher Bürger/Innen in Meerbusch stattfinden, wie
folgt zu zahlen:
AWO Bildungswerk der
Generationen gGmbH
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers
Der
Träger hat aufgrund von Personalwechsel- und krankheitsbedingten Ausfällen
Schwierigkeiten, fristgerechte Angaben zu machen. Diese Angaben werden vom
Träger schnellstmöglich zur Sitzung nachgereicht.
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Grevenbroich e.V.
Unterrichtsstunden
lt. Anmeldung des Trägers 470 x
3,45 €uro 1.621,50 €
Forum
Kath. Forum für Familienbildung
Krefeld-Viersen
Unterrichtsstunden lt.
Anmeldung des Trägers 56 x 3,45
€uro 193,20 €
Der Paritätische
Wohlfahrtsverband
Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss
lt. Anmeldung
des Trägers keine Unterrichtsstunden 0 €
Familienforum Edith Stein Neuss
Unterrichtsstunden lt.
Anmeldung des Trägers 254 x 3,45
€uro 876,30 €
Insgesamt: 2.691,00
€
Sachverhalt:
Im
Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem
Weiter-bildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie
erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für
das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 8.000 € bereitgestellt, um die Freien
Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den
Landeszuschuss zu ergänzen.
Für das
Jahr 2021 hatte der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 08.09.2021
beschlossen, den Trägern der Familienbildung einen aus dem Schnitt der letzten
drei Jahre (2017 / 2018 / 2019) vor
der Coronapandemie errechneten Förderbetrag zu gewähren.
Auf eine
Spitzabrechnung des Förderbetrages im Rahmen eines Verwendungsnachweises 2021
wurde verzichtet.
Nach den
beiden letzten sehr schwierigen Coronajahren, haben alle Träger
zwischenzeitlich Strategien gefunden, ihre Angebote auf den verschiedensten
Wegen, auch bei eingeschränkten Präsenzmöglichkeiten, zu unterbreiten.
Auch wenn
die Zahl der durchgeführten Stunden sich noch nicht auf dem „Vor-Corona-Niveau“
bewegt, zeigt sich, dass alle Träger wieder auf einem guten Weg sind. Die
Förderung in Meerbusch soll sich daher wieder an der Zahl der tatsächlich
durchgeführten Stunden orientieren.
Seit dem
Jahr 2015 werden auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses nur noch Angebote
gefördert, die
a) von
einem durch das Land anerkannten Träger der Familienbildung durchgeführt und
diese Kurse selber ebenfalls durch das Land gefördert werden,
b) gemäß
§ 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen
der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern,
Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten. Gefördert
werden ausschließlich Angebote für Meerbuscher Familien.
Im Rahmen
des „Willkommensbesuch“ für alle Neugeborenen durch den Eltern- und
Babybesuchsdienst werden den Eltern die Angebote der Familienbildung
vorgestellt. Die Familienbildung ist ein wichtiger Bestandteil der
familiennahen Unterstützungsangebote vor Ort. Eltern können nicht nur wichtige
Informationen für ihr Leben mit Kindern erhalten, sondern gründen in diesen
Gruppen auch oftmals ihr „persönliches Netzwerk“, dass meist über viele Jahre
erhalten bleibt.
Um
Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.07.
gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bis 30.06.
bereits durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2022 geplanten Unterrichtsstunden
vorzulegen.
Bis auf
einen Träger wurde diese Anmeldung der Stunden fristgerecht vorgelegt. Der noch
ausstehende Träger hat aufgrund von Personalwechsel- und krankheitsbedingten
Ausfällen Schwierigkeiten, fristgerechte Angaben zu machen. Diese Angaben
werden vom Träger schnellstmöglich nachgereicht.
Über die
tatsächlich im Jahr 2022 durchgeführten Unterrichtsstunden ist im Jahr 2023
wieder ein regulärer Verwendungsnachweis mit Stundenaufstellung und
Endabrechnung vorzulegen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die
Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2022 auf 2.691,00 €; zuzüglich der
Mittel für den noch ausstehenden Träger, die dann von der Verwaltung
nachberechnet werden. Die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 /
53180000 zur Verfügung.
Alternativen:
Die
Stadt Meerbusch gewährt keinen Zuschuss zur Förderung der Familienbildung.