Betreff
Förderung der Familienbildung
Vorlage
FB2/1549/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2022 an die zurzeit im Stadtgebiet Meerbusch aktiven Träger der Familienbildung, städtische Zuschüsse für Angebote, die gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten und die für Meerbuscher Bürger/Innen in Meerbusch stattfinden, wie folgt zu zahlen:

 

AWO Bildungswerk der Generationen gGmbH

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers

Der Träger hat aufgrund von Personalwechsel- und krankheitsbedingten Ausfällen Schwierigkeiten, fristgerechte Angaben zu machen. Diese Angaben werden vom Träger schnellstmöglich zur Sitzung nachgereicht.

 

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Grevenbroich e.V.

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers         470 x 3,45 €uro                      1.621,50 €

 

Forum

Kath. Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers         56 x 3,45 €uro                          193,20 €

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband

Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss

lt. Anmeldung des Trägers keine Unterrichtsstunden                                                                     0 €

 

Familienforum Edith Stein Neuss

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers         254 x 3,45 €uro                        876,30 €

 

Insgesamt:                                                                                        2.691,00 €

 


Sachverhalt:

Im Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem Weiter-bildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 8.000 € bereitgestellt, um die Freien Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den Landeszuschuss zu ergänzen.

 

Für das Jahr 2021 hatte der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 08.09.2021 beschlossen, den Trägern der Familienbildung einen aus dem Schnitt der letzten drei Jahre (2017 / 2018 / 2019) vor der Coronapandemie errechneten Förderbetrag zu gewähren.

Auf eine Spitzabrechnung des Förderbetrages im Rahmen eines Verwendungsnachweises 2021 wurde verzichtet.

 

Nach den beiden letzten sehr schwierigen Coronajahren, haben alle Träger zwischenzeitlich Strategien gefunden, ihre Angebote auf den verschiedensten Wegen, auch bei eingeschränkten Präsenzmöglichkeiten, zu unterbreiten.

Auch wenn die Zahl der durchgeführten Stunden sich noch nicht auf dem „Vor-Corona-Niveau“ bewegt, zeigt sich, dass alle Träger wieder auf einem guten Weg sind. Die Förderung in Meerbusch soll sich daher wieder an der Zahl der tatsächlich durchgeführten Stunden orientieren.

 

 

Seit dem Jahr 2015 werden auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses nur noch Angebote gefördert, die

a) von einem durch das Land anerkannten Träger der Familienbildung durchgeführt und diese Kurse selber ebenfalls durch das Land gefördert werden,

b) gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten. Gefördert werden ausschließlich Angebote für Meerbuscher Familien.

 

Im Rahmen des „Willkommensbesuch“ für alle Neugeborenen durch den Eltern- und Babybesuchsdienst werden den Eltern die Angebote der Familienbildung vorgestellt. Die Familienbildung ist ein wichtiger Bestandteil der familiennahen Unterstützungsangebote vor Ort. Eltern können nicht nur wichtige Informationen für ihr Leben mit Kindern erhalten, sondern gründen in diesen Gruppen auch oftmals ihr „persönliches Netzwerk“, dass meist über viele Jahre erhalten bleibt.

 

Um Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.07. gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bis 30.06. bereits durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2022 geplanten Unterrichtsstunden vorzulegen.

 

Bis auf einen Träger wurde diese Anmeldung der Stunden fristgerecht vorgelegt. Der noch ausstehende Träger hat aufgrund von Personalwechsel- und krankheitsbedingten Ausfällen Schwierigkeiten, fristgerechte Angaben zu machen. Diese Angaben werden vom Träger schnellstmöglich nachgereicht.

 

Über die tatsächlich im Jahr 2022 durchgeführten Unterrichtsstunden ist im Jahr 2023 wieder ein regulärer Verwendungsnachweis mit Stundenaufstellung und Endabrechnung vorzulegen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2022 auf 2.691,00 €; zuzüglich der Mittel für den noch ausstehenden Träger, die dann von der Verwaltung nachberechnet werden. Die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur Verfügung.

 

 


Alternativen:

Die Stadt Meerbusch gewährt keinen Zuschuss zur Förderung der Familienbildung.