Beschlussvorschlag:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Stadt Meerbusch hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember
2020 geprüft; hierzu hat er sich der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss
bedient. In seine Prüfung hat der Ausschuss den Bericht der Rechnungsprüfung
des Rhein-Kreises Neuss über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
Meerbusch zum 31. Dezember 2020 einbezogen. Der Rechnungsprüfungsausschuss
macht sich nach Beratung den Prüfbericht zu eigen und fasst das Ergebnis
schriftlich in Form einer Stellungnahme einschließlich der Erklärung, dass er
den von dem/der Bürgermeister/in aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht
billigt, zusammen.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
2.1 Der Rat stellt gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 fest.
2.2 Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 14.013.206,64 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
2.3 Die Ratsmitglieder erteilen dem/der Bürgermeister/in für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 gemäß § 96 Abs. 1 S. 5 GO NRW uneingeschränkt Entlastung.
Sachverhalt:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Meerbusch zum Schluss
eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das
Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dieser
muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss
besteht aus Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Nach § 59 Abs. 3 S. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und Lagebericht.
Zur Durchführung dieser Aufgaben bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW). Die örtliche Rechnungsprüfung wird entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von der Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss durchgeführt.
Das Prüfungsergebnis ist in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Jahresabschluss 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss
von insgesamt 14.013.206,64 € ab. Er wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.