Betreff
Endbericht Radverkehrskonzept Rheinisches Revier
Vorlage
DezIII/0543/2022
Art
Informationsvorlage

 

Der Zweckverband Landfolge Garzweiler hat im Jahr 2020 ein Gesamtregionales Radverkehrskonzept Rheinisches Revier in Auftrag gegeben. Dies wurde unter Federführung des Zweckverbandes und auf Grundlage des Radverkehrsnetzes NRW sowie bestehender Radverkehrsnetze auf Kreisebenen und

kommunaler Netzplanungen erarbeitet.  

Die Stadt Meerbusch hat im Rahmen der Beteiligung des Rhein-Kreis-Neuss im letzten Jahr eine Stellungnahme zu den Planungen abgegeben (siehe Beratungsvorlage DezIII/1378/2021). Der abgestimmte Maßnahmenplan in Form einer Karte (Anlage 1) sowie der finale Endbericht (Anlage 2) liegen nun vor.

Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen inkl. Finanzierung obliegt im Weiteren den Baulastträgern der jeweiligen Straßen(-abschnitte) (z. B. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Kreise, Städte und Gemeinden). Die Abstimmung und Verknüpfung mit den kommunalen Radverkehrsnetzen ist durch die Einbindung der Städte und Gemeinden in die Ausbaumaßnahmen zu gewährleisten. Eine Priorisierung einzelner Maßnahmen ist bisher nicht erfolgt.

Zur weiteren Umsetzung des Projekts soll zunächst eine Willensbildung der Region (positives Votum des Aufsichtsrates der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, Beschlüsse der beteiligten Projektpartner) herbeigeführt werden, um den Aufbau des entwickelten Radverkehrsnetzes weiter zu verfolgen.

Eine konkrete Strategie hierfür gibt es zum jetzigen Stand noch nicht. Die Umsetzung des entwickelten regionalen Radverkehrsnetzes erfordert einen hohen Koordinierungsaufwand, sowohl revierweit (z. B. hinsichtlich einheitlichen Standards und Designs) als auch projektbezogen im Hinblick auf die Abstimmung der beteiligten Akteure entlang einer Radschnellverbindung bzw. Radvorrangroute.

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt nach eigenen Angaben die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Radverkehrsrevier“ und begrüßt die Initiative der Landfolge Garzweiler hierzu einen Folgeantrag zur Förderung der weiteren Arbeit an dem Projekt zu stellen. Die konkrete Gestaltung der Koordinierungsformate ist noch zwischen den Beteiligten – unter Einbeziehung der Kommunen - zur erarbeiten. Das Konzept wird in das zu erstellende, integrierte Mobilitätskonzept des Kreises einfließen.


In Vertretung

 

gez.

 

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter