Betreff
Nutzungsvertrag für das Kommunalportal des KDN
Vorlage
ZD/1480/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages mit dem KDN zur Nutzung des Kommunalportals.

 


Sachverhalt:

 

Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sollen Seitens der Kommunen über 500 Dienstleistungen digital zur Verfügung gestellt werden. Hierzu hat der KDN (Dachverband kommunaler IT-Dienstleister) das Kommunalportal.NRW von der regio IT entwickeln lassen. Es basiert auf einer gemeinsamen, standardisierten IT-Infrastruktur, stellt digitale Dienste bereit und ist damit der Schlüssel zur Übertragbarkeit nachnutzbarer Lösungen. Für den Aufbau des herstellerneutralen Portals haben sich die größten Portalanbieter in NRW, regio iT und Südwestfalen-IT, zusammengeschlossen und ihr Know-how gebündelt.

 

Neben der städtischen Homepage würde die Stadt Meerbusch mit dem Kommunalportal.NRW eine weitere Website betreiben. Der überwiegende Teil von Dienstleistungen und Formularen würde zukünftig auf der „alten“ Homepage entfallen und auf das Kommunalportal übertragen.

 

Ziel des Landes NRW ist es, allen Kommunalverwaltungen in NRW die übertragbaren Dienste, die im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes entwickelt werden, sowie weitere digitale Verwaltungsangebote oder auch kommunale Fachverfahren auf dem Kommunalportal.NRW zugänglich zu machen.

 

Es werden dort Basiskomponenten wie die Authentifizierung über das Servicekonto.NRW, einen Bezahldienst, ein Zuständigkeitsfinder sowie Anbindungen an Formularserver bereitgestellt. Über offene Schnittstellen können sich Online-Dienste daran anschließen. Eine weitere Anbindung wird der Anschluss von Sozialplattform, Bauportal und Wirtschaftsserviceportal sein.

 

Zumindest bis Ende 2022 steht das Kommunalportal.NRW den Nutzern kostenfrei zu Verfügung. Aktuell wird kommuniziert, dass das Land NRW ggf. ab 2023 26 Cent je Einwohner berechnet.

 

Alternativ könnte ein Vertrag für die Nutzung eines Individualportal mit der regio IT abgeschlossen werden. Vorteil dieses Vertrages könnte die direkte Kundenbetreuung durch die regio IT sein. Des Weiteren können zusammen mit der ITK-Rheinland selbstentwickelte Dienstleistungen aktuell nur über das Premium-Portal eingestellt werden.

 

Die anfänglichen Kosten für das Individualportal betragen, lt. mündlicher Aussage der ITK-Rheinland aktuell 28 Cent pro Einwohner. Ob weitere Einrichtungskosten anfallen, konnte die ITK-Rheinland bis zum Erstellen dieser Beschlussvorlage nicht mitteilen. Nach Auskunft der IT des Rhein-Kreises-Neuss werden alle weiteren individuellen Anpassungen am Portal durch die regio IT zusätzlich berechnet. Ggf. konkretere Kosteninformationen werden zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Informationstechnologie nachträglich vorgelegt.

 

Mit dem Kommunalportal.NRW möchte das Land NRW allen Kommunen in NRW die Möglichkeit geben das OZG bestmöglich umzusetzen. Es ist zukünftig davon auszugehen, dass die Weiterentwicklung des Kommunalportal.NRW mit der Entwicklung des Individualportal vergleichbar bleibt. Zudem wird beim Betrieb des Kommunalportals kein weiteres Personal zur Entwicklung von individuellen Lösungen gebunden. Die Verwaltung präferiert die Beschaffung des Kommunalportal.NRW über den KDN. Die Städte Dormagen, Jüchen und Grevenbroich haben sich bereits für das Kommunalportal.NRW entschieden, ebenso der Rhein-Kreis-Neuss.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

ab 2023 rund 15.600 € p.a.

 


Alternativen:

 

Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der ITK-Rheinland zur Nutzung des Individualportals der regio IT, Aachen.