Betreff
Gründung eines Jugendkreistages
Vorlage
FB2/0530/2022
Art
Informationsvorlage

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 30.06.2021 die Einrichtung eines Jugendkreistages beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung zu erarbeiten. Nun hat die Kreisverwaltung eine Geschäftsordnung zur Gründung eines Jugendkreistages vorgelegt, über die in der Sitzung des Kreistages am 16.02.2022 abgestimmt werden soll.

 

Das Gremium soll den Namen „Jugendkreistag des Rhein-Kreis Neuss“ führen.

 

Zweck des Jugendkreistages ist es,

  • jungen Einwohnern des Rhein-Kreises Neuss innerhalb der Zuständigkeit des Kreistages und seiner Ausschüsse die Möglichkeit zu geben, in einem demokratisch legitimierten Verfahren durch Beschluss ihre Interessen und Ansichten zu Angelegenheiten des Rhein-Kreises Neuss zu bilden und zu äußern und
  • die von ihm getroffenen Beschlüsse in die Entscheidungsfindung der politischen Gremien des Kreises mit einzubringen.

 

Der Jugendkreistag des Rhein-Kreis Neuss soll sich aus 50 Jugendlichen zusammensetzen, die ihren ersten Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss und am Tag des Beginns der Amtsperiode das 14. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben.

 

 

Die Jugendringe im Rhein-Kreises Neuss benennen nach Maßgabe ihrer eigenen Bestimmungen 30 Mitglieder für den Jugendkreistag unter Beachtung folgender Aufteilung:

 

- Jugendring Stadt Neuss 10 Mitglieder,

- Jugendring Stadt Dormagen 4 Mitglieder,

- Jugendring Stadt Grevenbroich 4 Mitglieder;

- Jugendring Stadt Meerbusch 4 Mitglieder,

- Jugendring Stadt Kaarst 3 Mitglieder,

- Jugendring Stadt Korschenbroich 2 Mitglieder,

- Jugendring Stadt Jüchen 2 Mitglieder,

- Jugendring Gemeinde Rommerskirchen 1 Mitglied.

 

Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss ist geborenes Mitglied des Jugendkreistages mit Sitz- und Stimmrecht.

 

Die im Kreistag des Rhein-Kreises Neuss vertretenen Fraktionen und Einzelabgeordnete benennen insgesamt 20 Mitglieder für den Jugendkreistag.

 

 

Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Geschäftsordnung für den Jugendkreistag zu entnehmen.

 

 

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Geschäftsordnung des Jugendkreistages des Rhein-Kreis Neuss