Betreff
Aktueller Sachstand Zuwanderung
Vorlage
FB2/0529/2022
Aktenzeichen
FB 2 / 6
Art
Informationsvorlage

Bisher wurden der Stadt Meerbusch 4 Familien afghanischer Ortskräfte mit insgesamt 21 Personen

zugewiesen. Darüber hinaus gab es eine Zuweisung (7 Personen) von Schutzbedürftigen aus Ägypten im Rahmen der Anordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für das Resettlement-Verfahren 2020/2021 gemäß § 23 Abs. 4 AufenthG zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder staatenloser Flüchtlinge aus Ägypten, Jordanien, Kenia und Libanon sowie über den UNHCR Evakuierungsmechanismus aus Libyen vom 21.05.2021.

 

Weiterhin werden auch die Zuweisungen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu Beginn des Jahres 2022 fortgeführt. Aktuell sind dies 19 Personen.

 

Thema Ukraine:

 

Die Europäische Union, Bund und Länder bereiten sich derzeit auf eine Fluchtbewegung aus der Ukraine vor. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat spricht sich für eine unbürokratische Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine aus und prüft derzeit, wie eine solche Aufnahme erfolgen kann.

Grundsätzlich können ukrainische Staatsangehörige seit 2017 mit Biometrischem Pass nach EU-Recht für Kurzaufenthalte visumsfrei in die EU einreisen. Ohne Vorlage eines biometrischen Passes benötigen sie für die Einreise ein Visum. Aufgrund der aktuellen Lage wird auf die Nachholung des Visumverfahrens für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage (Kurzaufenthalt) verzichtet. Zudem ist eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde für weitere 90 Tage möglich. Darüber hinaus können ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit in Deutschland befinden, gemäß den gesetzlichen Vorgaben einen Asylantrag stellen.

 

Am 04.03.2022 hat der Rat der EU die Einführung eines erleichterten Aufnahmeverfahrens gemäß der EU Richtlinie 2001/55/EG für ukrainische Flüchtlinge beschlossen. Die Gewährung dieses vorübergehenden Schutzes ist ein Notfallmechanismus, der im Fall eines Massenzustromes von Flüchtlingen angewandt werden kann, um den Vertriebenen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofort und kollektiv Schutz zu gewähren. Auf diese Weise soll der Druck auf die nationalen Asylsysteme verringert und den Vertriebenen ermöglicht werden, überall in der EU harmonisierte Rechte in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen ein Aufenthaltstitel, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinische Versorgung und der Zugang zu Bildung für Kinder. Dieser Schutz wird zunächst für ein Jahr gelten. Eine automatische Verlängerung für sechs Monate bzw. höchstens bis zu einem Jahr kann erfolgen. In welcher Weise die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in der BRD erfolgt (Zugang zu Leistungen des AsylbLGs oder SGB II), ist bisher noch nicht abschließend geklärt. Sollten die Flüchtlinge Zugang zum AsylbLG erhalten, erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer wie bisher über den Königsteiner Schlüssel. Offizielle Zuweisungen ukrainischer Flüchtlinge über dieses System sind aber noch nicht erfolgt.

 

Für Meerbuscherinnen und Meerbuscher, die Geflüchteten aus der Ukraine eine vorübergehende Unterkunft bieten möchten, stehen ab sofort auf der Internetseite der Stadt Meerbusch Meldeformulare bereit. Für Nachfragen wurde die E-Mail-Adresse krisenhilfe(at)meerbusch.de eingerichtet, die von der Abteilung für ausländische Flüchtlinge bearbeitet wird. Die Bereitschaft, für die Flüchtlinge aus der Ukraine privaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen oder sich anderweitig zu engagieren, ist sehr hoch. Mehrere Familien, die von Privatpersonen nach Meerbusch geholt wurden, konnten bereits in zur Verfügung gestellten Wohnraum vermittelt werden. Immer häufiger melden sich auch Personen, die bereits ukrainische Flüchtlinge privat aufgenommen haben und bitten um weitere Informationen.

Derzeit werden zudem alle Möglichkeiten der städt. Unterbringung von Flüchtlingen geprüft.

Da sich die Situation ständig verändert, wird in der Sitzung über den aktuellen Stand berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand 31.01.2022

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze*1

Theoretisch freie Plätze*1

Lank-Latum
Am Heidbergdamm 2

120

50

70

64

Büderich
Cranachstr. 2

90

77

13

13

Osterath

Fröbelstr. 4

144

66

78

   45*2

Büderich

Hülsenbuschweg 1-7

186

127

59

   29*3

Gesamt

540

320

220

151

Privatwohnungen

81

81

0

0

 

*1 Die freien Plätze können nicht uneingeschränkt belegt werden. Dies ist abhängig z. B. von Familienstrukturen (Personenanzahl) und Geschlecht der zugewiesenen Personen!

*2 Davon 34 Plätze nur mit Großfamilien und max. 11 Plätze für Einzelpersonen/Paaren belegbar.

*3 Zzgl. einer Einheit (12 Plätze) die für Obdachlose genutzt wird und einer Einheit (12 Plätze) die als Corona-Quarantäne-Einheit zurückgehalten wurde und aktuell ebenfalls für Obdachlose genutzt wird.

 

 

 

III. Untergebrachte Personen nach Leistungsberechtigung

 

 

Von den 281 Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG haben 36 Personen eine gute Bleibeperspektive.

 

 

 

 

IV. Bewohner nach Verfahrensstand

 

Stand

Asylbewerber im
laufenden Asylverfahren

Personen mit Duldung

Anerkannte

Personen

keine

Asylbewerber

Insgesamt

31.01.2022

116

152

125

8

401

 

 

 

 

 

 

V. Herkunftsländer der Bewohner städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen, Stand 31.01.2022

 

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Afghanistan

53

Guinea

24

Rumänien*

1

401

Ägypten

9

Indien

2

Russland

6

Algerien

6

Irak

32

Serbien*

11

Angola

4

Iran

24

Somalia

8

Armenien

12

Kosovo*

4

Sri Lanka

4

Aserbaidschan

12

Libanon

8

Sudan

1

Bangladesch

4

Mali

1

Syrien

54

Bosnien*

1

Marokko

3

Tadschikistan

12

China

2

Montenegro*

1

Türkei

17

Eritrea

12

Nigeria

23

Ukraine

4

Georgien

12

Nordmazedonien*

9

Deutschland

9

Ghana*

8

Pakistan

7

ungeklärt

1

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter