Betreff
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bzgl. "Umgestaltung des Latumer Sees"
Vorlage
DezIII/1464/2022
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt, die Beratung über den Bürgerantrag zu vertagen, bis die für eine abschließende Beschlussfassung erforderlichen Untersuchungen abgeschlossen sind.


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte gemäß der politischen Beschlusslage eine Planungsstudie für eine mögliche Umgestaltung des Umfeldes des Latumer Sees in Auftrag gegeben. Hierbei sollten vorrangig die Empfehlungen aus dem beschlossenen Freiflächenentwicklungskonzept Berücksichtigung finden. Das beauftragte Planungsbüro hat den Entwurf eines landschaftsarchitektonischen Gestaltungs-konzeptes im Ausschuss für Klima, Bau, Umwelt am 1.09.2021 vorgestellt. Das Konzept enthält Gestaltungsvorschläge, die als mögliche Grundlage für die weitere politische Diskussion und Beschlussfassung dienen sollten. Die Verwaltung hatte hierzu bereits in der Sitzung mitgeteilt, dass diesbezüglich keine Mittel im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 eingeplant seien.

 

Nach Auffassung der Petenten würden die vorgestellten Maßnahmen in die Belange von Natur und Umwelt eingreifen. Dies betrifft insbesondere die vorgeschlagene Verlagerung des Parkplatzes, die punktuelle Erschließung des Ufers, die nördliche Anbindung an den Waldweg sowie die Errichtung eines Sinnespfades.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Harmonisierung zwischen den Belangen des Naturschutzes sowie von Freizeit und Erholung angestrebt werden. Das Ziel ist demnach eine Verknüpfung des Verbundes von Freizeitaktivitäten mit dem Biotopverbund. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird der Ausbau für die Freizeitnutzung in diesem Bereich unter der genannten Prämisse befürwortet.

 

In der Bürgeranregung wird darauf verwiesen, dass das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) den Latumer See als schützenswertes Biotop mit der Kennung BK-4606-056 ausgewiesen hat. Die dort vorliegende Biotopbeschreibung ist allerdings veraltet. Eine Biotopnachkartierung liegt in der Zuständigkeit des Landes NRW. Die Verwaltung hat eine Aktualisierung des o.g. Biotopes beim LANUV beantragt. Die Nachkartierung wird vom LANUV befürwortet und von dort nach Abschluss der internen Planungen voraussichtlich noch in diesem Jahr (spätestens in 2023) in Auftrag gegeben. 

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte zusätzlich zu der Biotopkartierung der Bestand von schützenswerter Flora und Fauna in dem kompletten Bereich erfasst werden. Hierdurch können Bereiche nach ihrem ökologischen Wert definiert und klassifiziert werden. Der Umfang dieser zusätzlichen Kartierung, die auch die Einwände der Petenten berücksichtigt, wird mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Ergebnisse der geplanten Kartierungen werden im Ausschuss für Umwelt, Klima, Bau vorgestellt und können dann als Grundlage für alle weiteren politischen Beratungen herangezogen werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Es entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Alternativen:

 

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