Betreff
3. Bericht zur Finanzsituation 2021 zum 30.11.2021 und coronabedingte Finanzschäden
Vorlage
SFI/0525/2021
Art
Informationsvorlage

Coronabedingte Finanzschäden

 

Nach § 2 Absatz 2 des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss der Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage.

 

Nachfolgend finden sie eine kompakte Darstellung der maßgeblichen coronabedingten Finanzschäden bzw. Mindererträge/-einzahlungen für den Haushalt 2021.

 

 

Die coronabedingten Mehraufwendungen (z.B. Reinigung, Desinfektionsmittel, etc.) schlagen zurzeit weiterhin mit knapp 300.000,- € zu Buche. Darüberhinaus wurden dem OBV Meerbusch e.V. im Rahmen der VGS für die Monate Februar bis Mai insgesamt 58.250,00 € erstattet, welche den Haushalt als außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zusätzlich belasten.

 

 


Finanzbericht

 

Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird der 3. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2021 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2021 mit Stand 30.11.2021. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen, eine Darstellung zur derzeitigen Situation der Zuwendungen und Zuschüsse zum 30.11.2021 sowie ein Schuldenportfolio zum 31.12.2021 (nicht öffentlich). Die allgemeinen Daten nebst Erläuterungen zum Finanzbericht sind nachfolgend dargestellt.

 

 

2021

veranschlagt

Stand

31.03.2021

Stand

30.09.2021

Stand

30.11.2021

Prognose

31.12.2021

1.     Kreisumlage

30.598.000 €

7.627.377 €

22.882.132 €

30.598.127 €

30.418.000 €

2.     Gewerbesteuer

35.905.000 €

24.621.563 €

30.398.486 €

31.923.470 €

31.923.470 €

3.     Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

39.205.200 €

0 €

19.646.337 €

29.628.559 €

40.800.000 €

4.     Personalkosten

42.676.600 €

9.146.715 €

27.873.836 €

35.381.681 €

42.676.600 €

5.     Pensionszahlungen an Versorgungskasse

3.625.000 €

829.050 €

3.635.160 €

3.635.160 €

3.625.000 €

6.     Grundstücksverkäufe

a)     Erträge

b)     Einzahlungen

 

1.362.000 €

2.264.000 €

 

0 €

446.500 €

 

0 €

645.864 €

 

0 €

649.319 €

 

324.438 €

649.319 €

7.     Baumaßnahmen

26.793.336 €

2.575.179 €

7.713.394 €

9.361.265

10.000.000 €

8.     Staatszuschüsse

12.749.482 €

0 €

3.382.245 €

3.347.802 €

6.561.821 €

9.     Kreditaufnahme

a)      Neuaufnahme

·          Kreditermächtigung 2020

b)     Umschuldungen

 

6.147.500 €

9.184.400 €

3.938.000 €

 

 

6.300.000 €

0 €

 

 

6.300.000 €

3.937.746 €

 

 

15.300.000 €

3.937.746 €

 

 

15.300.000 €

3.937.746 €

10.   Tilgung

a)     Kreditmarkt

b)     Umschuldungen

 

4.742.700 €

3.938.000 €

 

1.190.067 €

0 €

 

2.833.269 €

3.937.746 €

 

4.120.816 €

3.937.746 €

 

4.742.700 €

3.937.746 €

11.   Kredite zur Liquiditätssicherung

 

5.870.000 €

10.155.225 €

0 €

0 €

12.   Sach- und Dienstleistungen

33.422.400 €

7.512.697 €

21.441.821 €

26.962.679 €

32.000.000 €

13.   Gesamtvollstreckungsvolumen

 

2.010.648 €

1.886.000 €

2.220.000€

 


Erläuterungen zum Finanzbericht

 

zu Nr. 1:

Die Kalkulation der Kreisumlage wurde mit einem Hebesatz von 34,56 % und einer SGB II Beteiligung von 1,59 % vorgenommen. Dies entspricht genau den im Kreishaushalt 2021 beschlossenen Sätzen. Der Kreis erzielt nach ersten Prognosen in 2021 einen Überschuss von 4.750.468,00 €. Ausweislich der Niederschrift des Kreistages geht der Landrat allerdings nur noch von einem Überschuss von 1.500.000 € aus. Letztgenannter Überschuss soll an die kreisangehörigen Kommunen weitergegeben werden. Es wird mit einer Erstattung in Höhe von ca. 180.000,- € gerechnet.

 

 

zu Nr. 2:

Die dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer gründen auf den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, welche im Jahresverlauf weiterhin vorhanden waren, konterkarieren teilweise die seinerzeitigen Prämissen der Steuerschätzung.

Aktuell bleibt die Gewerbesteuer weiterhin hinter den prognostizierten Werten zurück. Dies ist maßgeblich auf die fortwährend bestehende Pandemielage zurückzuführen, die für einen Großteil der Gewerbetreibenden bereits zu starken Gewinneinbrüchen geführt hat oder diese zumindest sehr eindeutig für die Zukunft vermuten lassen. Festzustellen ist allerdings auch, dass in der unterjährigen Betrachtung der Gewerbesteuerentwicklung ein leichter positiver Trend zu verzeichnen ist. Dies entspricht auch der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die jüngst von dem Arbeitskreis Steuerschätzung prognostizierte Steigerung von 23,2 % gegenüber dem Vorjahr 2020, ist für die Stadt Meerbusch unzutreffend und völlig unrealistisch. Es zeichnet sich nunmehr ab, dass in 2021 die Gewerbesteuererträge bei knapp 32 Mio. € auskommen werden.

 

 

zu Nr. 3:

Zum Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer steht zum derzeitigen Zeitpunkt (15.12.) nur noch die Schlussabrechnung aus. Auch diese Position ist von pandemiebedingten Einflüssen geprägt. Insbesondere fortwährende Kurzarbeit in vielen Betrieben wie auch die steigende Anzahl von Arbeitslosen nimmt Einfluss auf die Einkommenssituation der Bürger in Meerbusch. Wie auch im Bereich der Gewerbesteuer ist die Entwicklung dieser Position ebenfalls vom weiteren Infektionsgeschehen beeinflusst. Nach der Festsetzung für das 4. Quartal übersteigt der Gemeindeanteil den Haushaltsansatz um knapp 1,4 Mio. €.

 

 

zu Nr.4:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Personalkosten 2021 zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.5:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht maßgeblich überschritten wird.

 

 

zu Nr.6:

Die Abweichung zum Planwert ist in folgenden Punkten begründet:

 

Der geplante Verkauf der Grundstücke in Meerbusch-Lank, Am Alten Teich, mit Einzahlungen in Höhe von ca. 1.178.000 € und einem Ertrag von ca. 900.000 € wird in diesem Jahr nicht realisiert, da eine politische Entscheidung über das Planungsrecht fehlt.

 

Der geplante Verkauf von Ackerflächen an der Böhlerstraße mit Einzahlungen von ca. 260.000 € und einem Ertrag von ca. 238.000 € für die Erweiterung eines Gartencenters wird ebenfalls nicht in diesem Jahr realisiert.

 

Die geplanten Mehrwertausgleiche in Höhe von ca. 240.000 € aus den Umlegungsverfahren Nr. 26 und 48 werden nicht in 2021 erwartet, da beide Verfahren nicht in diesem Jahr abgeschlossen werden können.

 

 

zu Nr. 7:

Wie auch in den letzten Haushaltsjahren zeigt sich, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für Baumaßnahmen nicht vollständig abfließen. In Anlehnung an die Vorjahre wird mit einem Mittelabfluss von ca. 10 Mio. € bis zum Jahresende gerechnet.

 

 

zu Nr. 8:

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2021 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen Zuschüsse eingeplant. Daneben sind weitere Zuwendungspauschalen und Einzelzuwendungen eingeplant worden. Die beigefügte Anlage enthält hierzu eine kurze Aufstellung nebst einer Prognose zum 31.12.2021. Es wird damit gerechnet, dass bis zum Jahresende noch diverse Zuschusszahlungen eingehen werden.

 

 

zu Nr. 9a und b:

Für das Haushaltsjahr 2021 besteht eine Kreditermächtigung für Investitionskredite i.H.v. 6.147.500 €. Aus dem Vorjahr besteht ebenfalls noch eine Kreditermächtigung i.H.v. 9.184.400 €. Aus dieser Kreditermächtigung wurde bereits Anfang des Jahres ein Betrag i.H.v. 6.300.000 € aufgenommen. Damit standen für das Haushaltsjahr 2021 noch insgesamt 9.031.900 € (6.147.500 € + 9.184.400 € - 6.300.000 €) an investiven Kreditermächtigungen zur Verfügung. Der fortschreitend negative Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit machte es notwendig, einen weiteren Investitionskredit i.H.v. 9.000.000 € aufzunehmen. Die notwendigen und vorgenommenen Investitionen können damit auskömmlich finanziert werden. Gleichwohl waren dafür auch die vollständigen Kreditermächtigungen der Haushaltssatzung(en) notwendig.

 

Im Verlauf des Jahres stand ein Betrag von 3.937.746 € zur Umschuldung an. Der Kredit wurde prolongiert und nicht als außerordentliche Tilgung zurückgezahlt.

 

 

zu Nr. 10a und b:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.11:

Zum Stichtag 30.11.2021 bestehen keine Liquiditätskredite, ebenso werden bis zum Jahresende keine Liquiditätskredite prognostiziert. Entgegen der Prognose zum Jahresende im letzten Finanzbericht, bedingt die unter 9) beschriebene Kreditaufnahme i.H.v. 9.000.000 €, dass die reine Liquiditätslage sich dadurch deutlich besser darstellt.

 


zu Nr. 12:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz für Aufwendungen der Sach- und Dienstleistungen zum 31.12. nicht überschritten wird. Vielmehr wird erkennbar, dass die Planansätze, wie in den Vorjahren, nicht vollständig abgerufen werden.

 

 

zu Nr. 13:

Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich auf rund 2,22 Mio. €. Es verbleibt damit bei einem gleichbleibend niedrigen Vollstreckungsvolumen.

 


 

 

 

 

gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister