Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Mobilität beschließt im Bereich des Parkplatzes Josef-Kohtes-Straße 22 in Strümp eine Erweiterung der Parkzeitbegrenzung der zweiten Reihe in Richtung Süden von 1,5 Stunden zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr von montags bis freitags und samstags zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr einzuführen und beauftragt die Verwaltung die beschlossene Parkraumbewirtschaftung mittels Beschilderung umzusetzen.
Sachverhalt:
In Strümp an der
Josef-Kohtes-Straße 22 ist der Parkplatz in der zweiten Parkreihe zeitlich
nicht beschränkt. Geschäftskunden mit PKW haben aufgrund der vorhandenen
Parksituation nur selten die Gelegenheit zu parken und in den benachbarten
Geschäften usw. (EDEKA, Anwaltskanzlei, Versicherung, Beauty Salon, Bäckerei
und Reisebüro) Einkäufe usw. zu tätigen.
Die erste Parkreihe ist
bereits durch eine zeitliche Beschränkung bewirtschaftet.
Damit in den
Geschäftsbereichen Kunden kurz parken und einkaufen usw. können, schlägt die
Verwaltung vor, auf dem dortigen Parkplatz für die zweite Parkreihe eine
Parkzeitbegrenzung von 1,5 Stunden zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr von montags
bis freitags und samstags zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr einzuführen.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Nur geringe
Ausgaben für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen. Die Maßnahme
kostet insgesamt unter 1.000,- € und wird aus laufenden Mitteln bezahlt
Alternativen:
Beibehaltung der heutigen
Situation.