Betreff
Live-Stream von Ratssitzungen ("Rats-TV")
Vorlage
BJ/1427/2021
Aktenzeichen
BJ 30.10.16/21
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie empfiehlt dem Rat, das Thema Live-Streaming von Ratssitzungen aufgrund der hohen Anzahl an nicht erteilten Zustimmungserklärungen nicht weiter zu verfolgen.

 


Sachverhalt:

 

 

Zuletzt ist zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Informationstechnologie am 15.09.2021 über den Sachstand zu diesem Thema ausführlich berichtet und diskutiert worden. Auf die Vorlage BJ/1377/2021 wird verwiesen. In der damaligen Sitzung wurde beschlossen, dass sich die Stadt Meerbusch an der von der ITK-Rheinland organisierten Ausschreibung für das Livestreaming von ca. sieben Ratssitzungen pro Jahr beteiligen soll.

 

Um eine reale Vorstellung von Aufwand und Wirkung eines solchen Streams zu bekommen, ist bei der Ratssitzung am 28.10.2021 ein entsprechender Probelauf durchgeführt worden. Dazu war im Vorfeld bei den Ratsmitgliedern abgefragt worden, ob sie der Live-Übertragung der Sitzung im Internet sowie der anschließenden Speicherung der Aufzeichnung zur nachträglichen und jederzeitigen Abrufbarkeit auf der städtischen Homepage zustimmen. Von den 60 Ratsmitgliedern hatten sieben keinerlei Zustimmung erteilt, also weder zur Live-Übertragung noch zur anschließenden Speicherung und Abrufbarkeit der Aufzeichnung. Weitere 18 Ratsmitglieder waren zwar mit der Live-Übertragung, nicht aber mit der anschließenden Speicherung und Abrufbarkeit der Aufzeichnung einverstanden, drei Ratsmitglieder haben sich bis heute gar nicht zurückgemeldet. Damit liegt von 28 und damit von fast der Hälfte der Ratsmitglieder kein Einverständnis mit der Speicherung und Abrufbarkeit der Aufzeichnung vor.

 

Diese hohe Zahl an Ratsmitgliedern, die der Speicherung nicht zugestimmt haben, ist in zweierlei Hinsicht problematisch: Zum einen wird dadurch der Arbeitsaufwand für das Produktionsunternehmen enorm erhöht. Denn Ratsmitglieder, die ihr Einverständnis zur Live-Übertragung nicht gegeben haben, müssen im Livestream ausgeblendet werden; und Ratsmitglieder, die nur der Speicherung nicht zugestimmt haben, würden zwar im Livestream erscheinen, müssen aber im Anschluss aufwendig aus dem Filmmaterial herausgeschnitten werden. Dieser Arbeitsaufwand war unter den für den Testlauf abgesprochenen Bedingungen nicht leistbar, so dass das Produktionsunternehmen im Anschluss aufgrund der viel längeren Nachbearbeitungszeit noch einen Aufpreis in Rechnung gestellt hat; diesen Aufwand würde es nach Auskunft des Dienstleisters in dieser Größenordnung im Übrigen auch in keiner anderen Kommune geben.

 

Zum anderen ist aus einer solchen „zerstückelten“ Aufzeichnung für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Aufzeichnung später im Internet abrufen, der Verlauf der Sitzung und der dortigen Diskussionen weder nachverfolg- noch nachvollziehbar. Da dies aber genau der Zweck eines Livestreams und dessen anschließender Abrufbarkeit ist, erscheint es äußerst zweifelhaft, ob ein solches Vorgehen hier überhaupt sinnvoll ist.

 

Um sich dennoch einen Eindruck verschaffen zu können, ist der Probelauf in der Ratssitzung am 28.10.2021 unter „Live-Bedingungen“ aufgezeichnet und die Aufzeichnung im Anschluss den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden (vgl. Mail des Ratsbüros vom 08.11.2021). Dadurch soll auch ersichtlich werden, wie die Nutzerinnen und Nutzer später die abrufbaren Videoclips sehen und wahrnehmen würden. Gerne kann, falls vom Ausschuss gewünscht, die Aufzeichnung auch in der Ausschusssitzung auszugsweise gezeigt werden, da alle Ratsmitglieder, die nicht aufgezeichnet werden wollten, herausgeschnitten wurden. Gegen eine Präsentation auch im öffentlichen Teil der Sitzung bestünden daher keine Bedenken.

 

Sowohl die hohe Zahl der von den Ratsmitgliedern nicht erteilten Zustimmungen zur Speicherung der Aufzeichnung als auch der mit dem entsprechenden „Herausschneiden“ dieser Ratsmitglieder verbundene erhöhte technische, personelle, zeitliche und finanzielle Aufwand (sowohl beim externen Dienstleistungsunternehmen als auch bei der Stadt) sprechen aus Sicht der Verwaltung nicht dafür, das Vorhaben „Live-Streaming von Ratssitzungen“ weiter zu verfolgen. In diese Richtung geht der Beschlussvorschlag.

 

Sollte eine Speicherung und Abrufbarkeit nicht (mehr) gewünscht sein, sondern nur noch die Live-Übertragung der Ratssitzungen, könnte die Beschlussalternative zum Tragen kommen. Hier wäre dann weiter zu prüfen, ob die Stadt aufgrund der dann geringeren Kosten den Auftrag unmittelbar selbst vergeben kann (also ohne das Ausschreibungsverfahren über die ITK-Rheinland). Für letzteres könnte auch sprechen, dass laut aktueller Auskunft der ITK-Rheinland die anderen Städte im Verbandsgebiet noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen haben, ob und ggf. mit welchem Umfang sie sich ein einer solchen Ausschreibung überhaupt beteiligen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

 

 

Sollte auf das Live-Streaming komplett verzichtet werden, würden die für die Übertragung und Aufzeichnung von sieben Ratssitzungen pro Jahr eingestellten Mittel in Höhe von rund 14.000,00 € pro Jahr komplett eingespart werden können. Sollten die Ratssitzungen nur live übertragen werden, würden sich die Kosten entsprechend reduzieren.

 


Alternativen:

 

 

Der Ausschuss für Digitalisierung und Informationstechnologie empfiehlt dem Rat, die ca. sieben Ratssitzungen im Jahr lediglich live im Internet zu streamen, sie aber weder aufzuzeichnen noch als Videoclip zur jederzeitigen Abrufbarkeit auf der Homepage der Stadt einzustellen.