Betreff
Aufholen nach Corona - Förderprogramme des Landes NRW
Vorlage
FB3/0521/2021
Art
Informationsvorlage

Bereits seit Mai 2021 führt die Verwaltung mit Mitteln des Landes das Programm „Extra-Zeit Lernen“ durch. Zielsetzung ist es, mit außerschulischen Maßnahmen die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Einschränkungen zu unterstützen.

 

Es können Elemente aus den folgenden Bereichen aufgegriffen werden:

 

  • Aufarbeitung individueller pandemiebedingter Lerndefizite
  • Festigung von Basiskompetenzen
  • Vermittlung von Lernstrategien und Strategien zum selbstregulierten Lernen
  • Angebote zum sozialen, motorischen und sprachlichen Lernen
  • Aktivitäten und Maßnahmen zur Ermöglichung von Selbstwirksamkeitserfahrungen
  • Angebote aus den Bereichen berufliche Orientierung und individuelle Bildungsplanung
  • Angebote aus dem Bereich Zukunftskompetenzen (z.B. Digitalisierung, Verbraucherbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung)
  • Vorbereitung auf Abschlussprüfungen

 

Die Angebote sollen, sofern vor Ort die Voraussetzungen hierfür vorhanden sind, sinnvoll mit dem Einsatz digitaler Medien ergänzt werden sowie Verknüpfungen von fachlichen Lerngelegenheiten mit Elementen der Potenzialentfaltung und Persönlichkeitsbildung schaffen (z.B. in Form von pädagogisch ausgerichteten Exkursionen und Freizeitangeboten).

 

Mit den Kooperationspartnern Deutsche Schülerhilfe, OBV Meerbusch und für den Bereich der weiterführenden Schulen der Volkshochschule Meerbusch wird zunächst bis zum Ende des Jahres 2021 an diesen Defiziten gearbeitet. Die Verwaltung wird einen neuen Zuschussantrag für die Zeit von Januar bis Juli 2022 zeitnah stellen.

 

Ein neuer Baustein im Förderprogramm ist das „Extra-Geld“. Hier erhalten die Träger von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in einem unbürokratischen Verfahren Schulbudgets und Schulträgerbudgets. Darüber hinaus ist vorgesehen, Mittel für Bildungsgutscheine zur Verfügung zu stellen, mit denen einzelne Schülerinnen und Schüler individuell gefördert werden können. Die Stadt Meerbusch hat einen Zuschussbescheid in Höhe von 396.304 € erhalten.

 

Hiervon stehen 30 % für Bildungsgutscheine zur Verfügung. Das Verfahren hierzu ist jedoch noch nicht bekannt. Weitere 30 % stehen den Schulen als Schulbudgets und die restlichen 40 % dem Schulträger zur Verfügung.

 

Das Schulträgerbudget dient der Sicherung und Schaffung ggf. auch schulübergreifender lokaler und regionaler bzw. schulträgerbezogener Angebote zur Aufarbeitung von fachlichen und psychosozialen Lernrückständen und Aufholbedarfen in Kooperationen mit externen Bildungsanbietern. Diese können z.B. als fachliche Förderangebote in Kleingruppen, als zusätzliche Bewegungsangebote oder als Angebote aus dem Bereich der kulturellen Bildung an einzelnen Schulen oder schulübergreifend stattfinden.

 

Ebenso können hier auch weitere Ausgaben, z. B. für den Schülertransport, die im Zusammenhang mit entsprechenden Fördermaßnahmen entstehen, sowie sonstige mit den Maßnahmen im Zusammenhang stehende Ausgaben finanziert werden.

 

Mit den Mitteln aus dem Schulträgerbudget können außerdem die Mittel für Schulbudgets und Bildungsgutscheine aufgestockt werden.

 

Zuschusskonform und in Absprache mit den Schulleitungen hat die Verwaltung den Schulen auch die Verfügungsgewalt über das Schulträgerbudget übertragen. Somit stehen den Schulen 70 % des Zuschusses u.a. für nachfolgende Maßnahmen zur Verfügung:

 

 

  • Besuche außerschulischer Lernorte,
  • Aktivitäten, die das Miteinander-Lernen stärken (z. B. mit Unterstützung von Dienstleistern),
  • ergänzende Lernförderung durch externe Dienstleister,
  • die Anschaffung von Fördermaterialien,
  • der Kauf von Lizenzen für digitale Förderprogramme, oder auch
  • die Förderung von Projekten wie „Schüler helfen Schülern“.

 

Die Mittel können bis zum 31.12.2022 verwendet werden.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter