Gemäß Beschluss des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 29. Februar 2012 (TOP 11.1) hat die Verwaltung Voruntersuchungen zur Ausweisung neuer Vorrangzonen für Windenergieanlagen (WEA) angestellt.
In der Sitzung werden die Ausschussflächen, d. h. die Flächen, auf denen WEA nicht zum Tragen kommen können, detailliert vorgestellt.
Es sind dies u. a. Siedlungsbereiche, Abstandsflächen zu Siedlungsbereichen, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wald.
Je nach politischem Votum für bestimmte verbleibende Flächen würden sodann externe Untersuchungen zur so genannten Windhöffigkeit heranzuziehen sein, um in Folge eine Bauleitplanung – Änderung des Flächennutzungsplanes und ggf. Bebauungspläne – in Auftrag geben zu können.
In Vertretung
gez.
Dr.
Just G é r a r d
Technischer Beigeordneter