Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Ebenso sind Haushaltsvorgriffe gemäß § 83 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Beigefügt ist eine Übersicht über die vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (incl. Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2020 im Sinne des § 85 GO NRW) sowie eine gesonderte Übersicht über die genehmigten Haushaltsvorgriffe im Sinne des § 83 Abs. 3 GO zur Kenntnisnahme.

Die Konten, die in der Übersicht als Deckung ausgewiesen sind, sind lediglich haushaltsrechtlich relevant und verhindern eine Überschreitung des Gesamtbudgets. Im Jahresabschluss gilt der Grundsatz der Gesamtdeckung.

Ergänzend zu der Vorlage zu TOP 7 der Ratssitzung vom 18.06.2020 ist als Anlage eine Liste mit weiteren überplanmäßigen Aufwendungen beigefügt, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 erforderlich geworden sind.

 


gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister