Betreff
Eintragung eines Baudenkmals, Wohnhaus Hindenburgstr. 46 in Meerbusch- Büderich
Vorlage
FB4/1328/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass das Wohnhaus Hindenburgstraße 46 in Meerbusch- Büderich unter der lfd. Nr. 169 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

Im Schutzumfang enthalten ist das Innere und Äußere des Wohnhauses in Substanz, Konstruktion und Erscheinungsbild.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG NRW) sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen.

Gem. § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste.

Das gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW qualifizierte Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 7. April 2020 stellt die Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchG NRW fest, begründet sie und stellt den Schutzumfang dar.

(vgl. Anlage)

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine