Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird hiermit der 1. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2021 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2021 mit Stand 31.03.2021. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen zum 31.03.2021.

 

2021

veranschlagt

Stand

31.03.2021

Prognose

31.12.2021

1.        Kreisumlage

30.598.000 €

7.627.377 €

30.598.000 €

2.        Gewerbesteuer

35.905.000 €

24.621.563 €

35.905.000 €

3.        Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

39.205.200 €

0 €

39.205.200 €

4.        Personalkosten

42.676.600 €

9.146.715 €

42.676.600 €

5.        Pensionszahlungen an Versorgungskasse

3.625.000 €

829.050 €

3.625.000 €

6.        Grundstücksverkäufe

a)        Erträge

b)        Einzahlungen

 

1.362.000 €

2.264.000 €

 

0.€

446.500 €

 

1.362.000 €

2.264.000 €

7.        Baumaßnahmen

26.746.440 €

2.575.179 €

 

8.        Staatszuschüsse

7.729.532 €

0 €

7.711.232€

9.        Kreditaufnahme

a)         Neuaufnahme

·          Kreditermächtigung 2020

b)        Umschuldungen

 

6.147.500 €

9.184.400 €

3.938.000 €

 

0 €

6.300.000 €

0 €

 

6.147.500 €

9.184.400 €

3.938.000 €

10.     Tilgung

a)        Kreditmarkt

b)        Umschuldungen

 

4.742.700 €

3.938.000 €

 

1.190.067 €

0 €

 

4.742.700 €

3.938.000 €

11.     Kredite zur Liquiditätssicherung

 

5.870.000 €

6.000.000 €

12.     Sach- und Dienstleistungen

33.422.400 €

7.512.697 €

33.422.400 €

13.     Gesamtvollstreckungsvolumen

 

2.010.648 €

 


Erläuterungen

 

zu Nr. 1:

Die Kalkulation der Kreisumlage wurde mit einem Hebesatz von 34,56 % und einer SGB II Beteiligung von 1,59 % vorgenommen. Dies entspricht genau den im Kreishalt 2021 beschlossenen Sätzen. Aus diesem Grund lassen sich keine Abweichungen vom Planansatz für die Kreisumlage des Jahres 2021 erwarten.

 

 

zu Nr. 2:

Die dargestellten Planansätze der Gewerbesteuer gründen auf den einschlägigen Steuerschätzungen und deren gesamtwirtschaftlichen Prognosen. Die weiterhin bestehenden und strikten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung konterkarieren die seinerzeitigen Prämissen der Steuerschätzung.

Aktuell bleibt die Gewerbesteuer noch stark hinter den prognostizierten Werten zurück. Dies ist maßgeblich auf die fortwährend bestehende Pandemielage zurückzuführen, die für einen Großteil der Gewerbetreibenden bereits zu starken Gewinneinbrüchen geführt hat oder diese zumindest sehr eindeutig für die Zukunft vermuten lassen. Ob der dargestellte Planansatz zum Ende des Jahres erreicht werden kann, ist maßgeblich vom weiteren Infektionsgeschehen und den sich daraus ergebenden Einschränkungen für die Gewerbetreibenden abhängig. Eine valide Prognose zur Entwicklung der Gewerbesteuer ist aus diesen Hintergründen zum derzeitigen Zeitpunkt schwer zu fassen.

 

 

zu Nr. 3:

Die Entwicklung und Prognose des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht belastbar abgeschätzt werden. Auch diese Position ist von pandemiebedingten Einflüssen geprägt. Insbesondere fortwährende Kurzarbeit in vielen Betrieben wie auch die steigende Anzahl von Arbeitslosen nimmt Einfluss auf die Einkommenssituation der Bürger in Meerbusch. Wie auch im Bereich der Gewerbesteuer ist die Entwicklung dieser Position ebenfalls vom weiteren Infektionsgeschehen geprägt. Zum Ende des Monats April wird mit den ersten Bescheiden zum Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gerechnet. Die dortigen Festsetzungen werden eine genauere Prognose für die weitere Entwicklung im Jahresverlauf ergeben.

 

 

zu Nr.4:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Personalkosten 2021 zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.5:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Pensionszahlungen an die Versorgungskasse zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.6:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Grundstücksverkäufe zum 31.12. erreicht wird.

 

 

zu Nr. 7:

Für dieses Jahr konnte erst zum 09.04.2021 die vorläufige Haushaltsausführung aufgehoben werden. Insbesondere vor diesem besonderen Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt eine belastbare Prognose noch nicht möglich.

 

 

zu Nr. 8:

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2021 wurden für mehrere größere investive Baumaßnahmen Zuschüsse eingeplant. Der Bericht enthält eine entsprechende Übersicht.

 

 

zu Nr. 9a und b:

Für das Haushaltsjahr 2021 besteht eine Kreditermächtigung für Investitionskredite i.H.v. 6.147.500 €. Aus dem Vorjahr besteht ebenfalls noch eine Kreditermächtigung i.H.v. 9.184.400 €. Aus dieser Kreditermächtigung wurde bereits Anfang des Jahres ein Betrag i.H.v. 6.300.000 € aufgenommen. Damit stehen für das Haushaltsjahr 2021 noch insgesamt 9.031.900 € (6.147.500 € + 9.184.400 € - 6.300.000 €) an investiven Kreditermächtigungen zur Verfügung. Ob weitere Kreditaufnahmen im Jahresverlauf notwendig werden, ist insbesondere von den weiteren Entwicklungen bei den Baumaßnahmen abhängig.

 

Im Verlauf des Jahres steht ein Betrag von 3.938.000 € zur Umschuldung an. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage ist davon auszugehen, dass der Kredit tatsächlich prolongiert und nicht als außerordentliche Tilgung zurückgezahlt wird.

 

 

zu Nr. 10a und b:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Planansatz zu den Tilgungszahlungen nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr.11:

Zum Stichtag bestehen Liquiditätskredite i.H.v. 5.870.000 €. Mit einem weiteren signifikanten Anstieg der Liquiditätskredite ist im Jahresverlauf nicht zu rechnen.

 

 

zu Nr. 12:

Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Ansatz der Sach- und Dienstleistungen zum 31.12. nicht überschritten wird.

 

 

zu Nr. 13:

Das Vollstreckungsvolumen zum Stichtag beläuft sich nunmehr auf rund 2.000.000 €. Im Vergleich zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr (2.920.000 €) ist ein weiterer Rückgang des Vollstreckungsvolumens festzustellen.

 


 

 

 

 

gez.

 

Christian Bommers

Bürgermeister