Betreff
Jugend- Kulturprojekt "Meerbusch-Welle an der A57"
Vorlage
FB2/1278/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, den finanziellen Anteil der Stadt Meerbusch an der Umsetzung der Skulptur „Meerbusch-Welle an der A 57“ um 10.000 € zu erhöhen.

Darüber hinaus stimmt der Rat der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 10.000 € zu.

 


Sachverhalt:

 

In einer gemeinsamen Sitzung am 22.11.2018 haben der Jugendhilfe- und der Kulturausschuss den Beschluss gefasst, dass in Meerbusch ein „Identitätsstiftendes Jugendprojekt“ - eine Skulptur „Meerbusch-Welle an der A 57“ mit finanzieller Unterstützung aus Mitteln des Heimatministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll.

 

Die Kostenkalkulation sah vor:

  • Corten-Stahlplatten ca.                                 20.000 €
  • Fundamente und Träger ca.                            2.000 €
  • Transport und Montage (max)                                  10.000 €
  • Sonstiges                                                          3.000 €

GESAMTSUMME ca.                                                 35.000 €

 

 

Die Finanzierung der Gesamtkosten von 35.000 € verteilte sich wie folgt:

50 % Förderung aus dem NRW „Heimat-Fonds“      17.500 €

20 % bürgerschaftliches Engagement                         7.000 €

20 % aus Spendenmitteln                                            7.000 €

10 % Eigenanteil der Stadt                                          3.500 €

 

 

Ausführender Kooperationspartner des Projektes ist die Jugendfeuerwehr Meerbusch, die mit ihren Jugendlichen anhand eines solchen Projektes unterschiedliche praktische Fertigkeiten erwerben und trainieren wollte (z.B. Entwicklung des technischen Verständnisses der im Vorfeld anzustellenden Berechnungen, Ausschachten der Baugrube, Einbringen eines Fundamentes inkl. Eisen u.a.). Zudem dient die Skulptur der Erhöhung der Verkehrssicherheit – einem Aspekt, der die Leistungen der Feuerwehr für die Bevölkerung nochmals besonders in den Blick nimmt.

 

Darüber hinaus wurde das Projekt durch sozialpädagogische und erlebnispädagogische Maßnahmen flankiert, die insbesondere den Zusammenhalt in der Jugendgruppe und den Aspekt des „sich aufeinander-Verlassens“ – unabdingbare „soft-skills“ für die Arbeit in einer Feuerwehr - in den Fokus nahmen. Diese Maßnahmen wurden im Jahr 2019 sehr erfolgreich durchgeführt.

 

Leider konnte die Jugendfeuerwehr ab Ende Februar 2020 nicht mehr so an dem Projekt arbeiten, wie die ursprüngliche Planung dies vorsah.

 

Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie war es durch die Wehrleitung untersagt, dass persönliche Kontakte zwischen den verschiedenen Wehr- und Wachabteilungen sowie zwischen den Jugendwarten und Kindern- und Jugendlichen stattfanden. Ziel dieser Verbote war dabei stets die Aufrechterhaltung der Wehrfähigkeit der Feuerwehr Meerbusch, da die meisten Jugendwarte auch aktive Mitglieder der regulären Feuerwehr sind.

 

Somit beschränkte sich die ehrenamtliche Leistung der Jugendfeuerwehr auf administrative Aufgaben wie z.B. Angebotseinholung, Auftragsvergabe, Koordination der verschiedenen Akteure.

 

Die eingeplante Eigenleistung („Muskelhypothek“), die in der Finanzierung mit 7.000 € einberechnet ist, kann somit coronabedingt nicht erbracht werden.

 

Weiterhin stellte sich erst durch die eingeholten Bodengutachten heraus, dass an vielen Stellen die vorgesehene „Handarbeit“, aufgrund der hohen Verdichtung des Bodens an der Baustelle, durch maschinelle Arbeit ersetzt werden muss. Dies verursacht zusätzliche, in der Finanzierung nicht eingeplante, Kosten.

 

Aufgrund der bisher bereits mit viel Engagement und Herzblut aller Beteiligten erbrachten Leistungen sowie der schon verausgabten Mittel in Höhe von rd. 7.200 € sollte ein Scheitern des Projektes durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel verhindert werden. Zudem müsste bei Abbruch des Projektes die Fördersumme in Höhe von 17.500 € an das Land NRW zurückerstattet werden und die bisher entstandenen Kosten gingen vollständig zu Lasten der Stadt Meerbusch.

 

Nach derzeitigem Stand sind geschätzte Kosten von rd. 8.500 € für den Bodenaushub und das Herstellen und Einbringen des Fundamentes nicht gedeckt. Um eine kleine Reserve für „Unvorhergesehenes“ zu haben, sollten zusätzliche Mittel von 1.500 €, somit insgesamt 10.000 €, eingeplant werden. Ein Verwendungsnachweis wird ohnehin von der Jugendfeuerwehr für eine Endabrechnung erbracht werden müssen.

 

Da Corona im Jahr 2020 viele im Haushaltsansatz des Jugendetats vorgesehene jugendpflegerische Maßnahmen komplett verhindert hat, wie z.B. die Durchführung von Jugendpflegefahrten, Schulungen für ehrenamtliche Gruppenleiter oder Angebote der Familienbildung, stehen Mittel zum Ausgleich der Finanzierungslücke noch ausreichend zur Verfügung.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Haushaltsplan sind im Produkt 060.362.010 Kinder- und Jugendarbeit und 040.281.010         Kulturveranstaltung und –förderung in den Sachkonten 53180000 „Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche“ insgesamt 3.500 € veranschlagt. Die derzeit fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung dieses Mehrbedarfs ist aus dem Sachkonto 060.362.010 / 53180000 gegeben.

 


Alternativen:

Das Projekt „Meerbusch-Welle an der A 57“ kann nicht weiterverfolgt werden.