Betreff
Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage am Windmühlenweg in Ossum-Bösinghoven
Vorlage
DezIII/1266/2020
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage am Windmühlenweg in Ossum-Bösinghoven.


Sachverhalt:

 

Das Kunstrasenspielfeld in Bösinghoven wurde im Jahr 2005 gebaut und war somit in der Stadt Meerbusch die erste Anlage dieser Art. Durch die regelmäßige Beanspruchung sowie die Witterungseinflüsse weist die Fläche nach nunmehr über 15 Jahren erhebliche Mängel auf. Die aufgetretenen Schäden wurden in der Vergangenheit zunächst durch punktuelle Reparaturen behoben. Nachdem sich die Nahtstellen auf der gesamten Platzfläche zunehmend lösen, hat die Verwaltung ein Gutachten über den Zustand der Anlage in Auftrag gegeben. Hierbei hat sich bestätigt, dass der Kunststoffrasen sowie die darunterliegende Elastikschicht sanierungsbedürftig sind.

 

Die Verwaltung hat für die erforderliche Instandsetzung Kosten in Höhe von 488.000,- € ermittelt. Da der Bund und das Land NRW für die Jahre 2020 und 2021 ein Städtebauförderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ aufgelegt hat, beabsichtigt die Verwaltung eine Antragstellung für das Jahr 2021. Der Antrag muss bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 15. Januar 2021 gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollte ein Beschluss des Rates zur Umsetzung der Maßnahme vorliegen. Aus diesem Grund greift die Beschlussvorlage den Haushaltsberatungen für den Haushaltsplan 2021 vor. Im Falle einer Förderung übernehmen Bund und Land 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Verwaltung hatte sich in dem gleichen Förderprogramm bereits im September 2020 um eine Förderung zum Bau der Skate- und Bikeanlage in Strümp beworben. Zwischenzeitlich ist hier eine Zusage über eine 100-prozentige Förderung in Höhe von 363.000 € erfolgt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für die Sanierung des Kunstrasenplatzes entstehen Kosten in Höhe von 488.000 €, die von der Verwaltung im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 eingestellt werden. Im Fall einer Förderung werden die Zuwendungen in den Jahren 2021 bis 2025 kassenwirksam. Der Fördersatz beträgt 90 %.

 


Alternativen:

 

Der Rat lehnt eine Sanierung des Kunstrasenplatzes ab. Die Verwaltung setzt die kleinräumigen Reparaturen fort. Die Bespielbarkeit des Platzes kann damit dauerhaft nicht gewährleistet werden.