Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die XXXV. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschließen.

Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 wird zu 50 % kostenmindernd vorgetragen. Die beigefügte Gebührenkalkulation 2021 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die Abfallentsorgungsgebühren müssen für das Jahr 2021 erhöht werden. Nach der Gebührenkalkulation ergeben sich für die Restabfallbehälter folgende Änderungen:

  • 60-Liter                                                               Erhöhung um 8 € auf 96 € pro Jahr
  • 80-Liter                                                              Erhöhung um 10 € auf 123 € pro Jahr,
  • 120-Liter                                                             Erhöhung um 15 € auf 178 € pro Jahr,
  • 240-Liter                                                             Erhöhung um 30 € auf 335 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter, 14-tägig                                       Erhöhung um 139 € auf 1.514 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter, wöchentlich                              Erhöhung um 278 € auf 3.028 € pro Jahr,

·         1.100-Liter, 2x wöchentlich                         Erhöhung um 556 € auf 6.056 € pro Jahr.

In der Gebührenkalkulation 2021 sind Gesamtkosten von 5.561.426,61 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- und Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 53,2 % und die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 30,8 %.

 

 

Der Vergleich der Gebührenkalkulation 2021 (Anlage B) mit 2020 zeigt folgende wesentliche Kostensteigerungen die zur Erhöhung der Abfallgebühren führen:

·         Mehrkosten Beseitigung und Verwertung:

Der Rhein-Kreis Neuss wird die Gebühren für Restabfall und Sperrgut für 2021 von 170,66 €/t auf 185,28 €/t (+8,6 %) erhöhen. Die Gründe hierfür sind steigende kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für Anlagenmodernisierungen, höhere Wartungskosten und Betriebsführungspreise sowie eine geringere Zuführung aus der Gebührenrücklage. Dadurch kommt es in der Gebührenkalkulation 2021 zu einer Kostensteigerung von +420.112,00 €.

·         Mehrkosten Interne Leistungsbeziehungen:

Die im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung von den Fachbereichen weiterberechneten Kosten erhöhen sich um +66.296,55 €. Maßgeblich sind hier die Kosten des Baubetriebshofes (+33.711,25 €), des Service Finanzen (+27.396 €) und des Service Zentrale Dienste (+6.115 €).

Die Betriebskostenabrechnung 2019 (Anlage C) ergab ein positives Betriebsergebnis von
+181.798,44 €. Wesentlicher Faktor ist:

·         Minderkosten Beseitigung und Verwertung:

Zum Zeitpunkt der Kalkulation waren die Entsorgungsgebühren des Rhein-Kreises Neuss für 2019 noch nicht bekannt. Durch erheblich niedrigere Entsorgungsgebühren beim Restabfall und beim Sperrgut lagen die tatsächlich an den Rhein-Kreis Neuss gezahlten Gebühren für die Beseitigung- und Verwertung um -239.779,76 € unter der Kalkulation.

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW muss die Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre, also spätestens 2023, ausgeglichen werden. Der Rhein-Kreis Neuss hat weitere Gebührenerhöhungen angekündigt. Um das Gebührenniveau von 2021 beibehalten zu können, soll der Ausgleich der Überdeckung in 2022 und 2023 erfolgen.

Die Betriebskostenabrechnung 2019 liegt zur Kenntnisnahme bei.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 5.561.426,61 €

Gebühreneinnahmen und Erträge in Höhe von 5.469.262,89 €

Zuführung aus der Kostenüberdeckung 2017 in Höhe von 92.163,72 €