Dorfstraße / Am Pfarrgarten
1. Änderung des Einleitungsbeschlusses gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Änderung des
Einleitungsbeschlusses gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt ändert seinen Beschluss zur Einleitung
eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 16, Meerbusch‑Büderich, Dorfstraße / Am Pfarrgarten
vom 26. Mai 2011 gemäß
§ 12 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes umfasst nunmehr
-
die
Flurstücke 685 tlw., 686 und 687 tlw. der Flur 18 der Gemarkung
Büderich für das Baugrundstück,
-
die
Flurstücke 167 tlw., 186, 684 tlw., 703 tlw., 705 tlw. und
1589 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im Bereich der
Dorfstraße,
-
die
Flurstücke 590 und 529 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im
Bereich der Straße Am Pfarrgarten
und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit
dem Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes treten die
entgegenstehenden Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 57 und Nr. 257
außer Kraft.
2. Beschluss der
öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m.
§ 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt,
den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16, Meerbusch‑Büderich, Dorfstraße / Am Pfarrgarten
einschließlich der Entwurfsbegründung und Gutachten (Schallschutzgutachten,
Artenschutzprüfung, Verkehrsgutachten, Hydrogeologisches Gutachten) gemäß
§ 13 (2) Baugesetzbuch -BauGB- in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich
auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes umfasst
-
die
Flurstücke 685 tlw., 686 und 687 tlw. der Flur 18 der Gemarkung
Büderich für das Baugrundstück,
-
die
Flurstücke 167 tlw., 186, 684 tlw., 703 tlw., 705 tlw. und
1589 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im Bereich der
Dorfstraße,
-
die
Flurstücke 590 und 529 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Büderich im
Bereich der Straße Am Pfarrgarten
und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Mit dem Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 57 und Nr. 257 außer Kraft.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2011
und der Rat der Stadt am 26. Mai 2011 den Einleitungsbeschluss für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 gefasst. Bei der Aufzählung der
Flurstücke fehlten zwei Grundstücke, der Beschluss soll nun berichtigt werden.
Als nächster Verfahrensschritt
ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich. Die
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß
§ 13 (2) Nr. 3 BauGB zusammen mit der öffentlichen
Entwurfsauslegung.