Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss beschließt, die in Anlage 4 aufgeführten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Meerbusch zuzulassen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Bekanntmachung vom 25.3.2020 in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 03.07.2020 wurde zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Bis zum 48. Tag vor der Wahl (27.07.2020, 18 Uhr) konnten Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung und des Bürgermeisters der Stadt Meerbusch eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge werden erst dann verbindlich, wenn der Wahlausschuss diese bis zum 39. Tag vor der Wahl (05.08.2020) zugelassen hat. Hierzu werden dem Wahlausschuss alle, auch die offensichtlich ungültigen Wahlvorschläge vorgelegt. Diese sind in den Anlagen I (Bürgermeister), II (Direktkandidaten) und III (Reservelisten) zusammengefasst.

 

Die Wahlvorschläge wurden unverzüglich nach Eingang geprüft, die Leitungen / Vertrauenspersonen wurden gebeten, Mängel rechtzeitig bis zum Ende der Einreichungsfrist beziehungsweise bis zur Zulassungsentscheidung zu beheben. Soweit dies geschehen ist, wurden die Vorschläge entsprechend bereinigt und sind in die in den Anlagen I bis III eingeflossen.

 

Nach der Vorprüfung durch die Wahlleiterin prüft der Wahlausschuss die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf folgende Punkte:

 

  • Bezeichnung der Parteien und deren Kurzbezeichnung,
  • die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber anhand der Niederschrift der Versammlung,
  • die Unterzeichnung der Wahlvorschläge, der Zustimmungserklärungen und der Wählbarkeitsbescheinigungen,
  • bei der neuen Partei und den Einzelbewerbern die Zahl der gültigen Unterstützungsunterschriften.

 

In folgenden Wahlvorschlägen konnten Mängel nicht rechtzeitig behoben werden:

 

Wahl der Vertretung der Stadt Meerbusch:

 

                        Buchwald-Podder, Maximilian (CDU, Reserveliste)

                        Nur Nebenwohnsitz in Meerbusch

 

                        Homuth-Kenklies (CDU, Reserveliste)

                        Fehlende Zustimmungserklärung

 

                        Rösgen, Christian (CDU, Reserveliste)

                        Fehlende Zustimmungserklärung

 

                        Tschuschke, Dietger (FDP, Reserveliste)

                        Kein Wohnsitz in Meerbusch

 

                        Bramscher, Heino (Die Partei, Direktkandidat)

                        Erforderliche Unterstützungsunterschriften fehlen (0/3)

 

                        Huthmann, Stefanie (Die Partei, Direktkandidatin)

                        Erforderliche Unterstützungsunterschriften fehlen (2/3)

 

                        Odun, Ali (Die Partei, Direktkandidat)

                        Erforderliche Unterstützungsunterschriften fehlen (0/3)

 

                        Rasokat, Daniel (Die Partei, Direktkandidat)

                        Erforderliche Unterstützungsunterschriften fehlen (0/3)

 

Diese Wahlvorschläge sind nicht zulassungsfähig und daher zurückzuweisen. In der Reserveliste benannte Kandidaten sind zu streichen, die nachfolgenden Bewerberinnen und Bewerber rücken entsprechend auf (§ 18 (2) Kommunalwahlgesetz). Die Wahlvorschläge in der Reserveliste behalten Ihre -durch den Wahlvorschlagsträger- festgesetzte Reserveplatznummer. Dementsprechend verbleiben die in Anlage IV ausführlich dargestellten Wahlvorschläge, welche die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung geforderten Voraussetzungen erfüllen und über deren Zulassung die Bürgermeisterin dem Wahlausschuss empfiehlt.

 

Gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlages durch den Wahlausschuss können die Vertrauenspersonen binnen drei Tagen nach Verkündung in der Sitzung Beschwerde beim Wahlausschuss des Rhein-Kreises Neuss einlegen. Die Entscheidung des Wahlausschusses des Kreises über Beschwerden zu Zurückweisungen muss spätestens am 14.08.2020 folgen. Die letztendlich zugelassenen Wahlvorschläge sind spätestens am 24.08.2020 öffentlich bekannt zu machen.